Sinkende Einspeisevergütung, steigende Preise für das Treibhausgas CO2, ... Das neue Jahr bringt für Verbraucherinnen und Verbraucher einige Änderungen rund um die eigenen vier Wände. Was Sie jetzt schon wissen sollten.
Stand: 04.01.2025
Verbraucherinnen und Verbraucher müssen sich im neuen Jahr auf einige Änderungen bei der Energieversorgung einstellen: Preise, Vergütungen, Tarife, Grenzwerte. Die wichtigsten Neuerungen haben wir für Sie zusammengestellt:
Strengere Emissionsgrenzwerte
Betreiber von Heizkesseln oder Einzelöfen für Holz und andere feste Brennstoffe müssen sich auf mögliche Änderungen einstellen. Heizkessel, die zwischen dem 1. Januar 2005 und dem 21. März 2010 in Betrieb genommen wurden, und Einzelöfen, die zwischen dem 1. Januar 1995 und dem 21. März 2010 installiert wurden, müssen künftig strengere Emissionsgrenzwerte für Feinstaub und Kohlenmonoxid einhalten. Wenn diese Anlagen die neuen Grenzwerte nicht einhalten, dürfen sie nicht mehr betrieben werden.
Ob Ihr Ofen betroffen ist, können Sie dem Feuerstättenbescheid des zuständigen Bezirksschornsteinfegers entnehmen.
Preise für CO2 machen Gas und Öl teurer
Ab dem 1. Januar 2025 wird der Preis im nationalen Emissionshandel steigen. Eine Tonne CO2 kostet dann 55 Euro statt 45 Euro. Wer mit Gas heizt, muss ab 2025 mit rund 48 Euro brutto mehr für CO2 rechnen. Bei Heizöl steigen die Kosten um rund 63 Euro brutto pro Jahr. Diese Werte beziehen sich auf einen Jahresverbrauch von 20.000 kWh Gas bzw. 2.000 Liter Heizöl. Dieser Preisanstieg wird sich in den nächsten Jahren fortsetzen. Ein guter Grund, über einen Heizungswechsel nachzudenken. Wer auf erneuerbare Energien umsteigt und auf Öl und Gas verzichtet, spart Emissionskosten.
Förderung von Wärmepumpen
Ab 2025 müssen Antragsteller für den Zuschuss zum Einbau einer Wärmepumpe im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude sicherstellen, dass die Wärmepumpe an ein zertifiziertes Smart-Meter-Gateway angeschlossen werden kann. Dies ermöglicht die Erfassung energiewirtschaftlich relevanter Messdaten und eine netzdienliche Steuerung der Wärmepumpe. Die Grundförderung für den Einbau einer Wärmepumpe liegt bei 30 Prozent der Kosten. Mit Bonusförderungen können insgesamt bis zu 70 Prozent der Kosten als Zuschuss erhalten werden.
Einspeisevergütung sinkt
Ab Februar 2025 erhalten Betreiber von Photovoltaik-Anlagen weniger Geld für die Einspeisung von Solarstrom ins öffentliche Netz. Für Anlagen bis 10 Kilowatt Leistung mit Teileinspeisung sinkt die Vergütung um rund 1 Prozent auf 7,95 Cent pro Kilowattstunde. Für diejenigen, die bereits eine Photovoltaikanlage betreiben, ändert sich zunächst nichts. Die feste Einspeisevergütung gilt für 20 Jahre.
Comments