SchimmelGutachten mit dem PLUS
Schimmel ist oft Anlass für Streitereien zwischen Mietern – Vermietern – Maklern – Versicherungen. Mit einem qualifizierten Gutachten bei Schimmelbefall haben Sie verbindliche Sicherheit, wer Schuld an der Entstehung des Schimmels und damit die Kosten für die Beseitigung zu tragen hat. Die Koch-Bautechnik beschränkt sich dabei aber auf private Gutachten, die nicht einem Gutachten eines öffentlich bestelltem und vereidigten Gutachters gleich kommt.
Durch ein Schimmelgutachten wird die Ursache für Schimmelbildung im Haus ode rin Ihrer vermeiteten Immoblie festgestellt und ein Konzept gegen die Neubildung und Sanierung erarbeitet.
Schimmel ist nicht nur optisch ein Störfaktor im Gebäude, sondern kann auch ein erhebliches gesundheitliches Risiko darstellen. Da die Entfernung des Pilzes äußerst kostenintensiv werden kann, lohnt es sich, ein Schimmelgutachten in Auftrag zu geben. Wird dabei beispielsweise festgestellt, dass Fremdverschulden durch Baumängel am Haus die Ursache für die Schimmelbildung ist, kann gegebenen Falls der Vermieter in die Verantwortung genommen werden. Zum Leistungsspektrum eines Schimmelgutachters gehört es außerdem, die Art des Pilzes zu bestimmen (Labor), das Ausmaß des Schadens einzuschätzen und die notwendigen Gegenmaßnahmen zu definieren, um der Neubildung vorzubeugen.
Vom Experten ein Schimmelgutachten erstellen lassen
Ein Schimmelgutachter hat neben der Messung und Beurteilung der Schimmelpilzsporen die Aufgabe, die Ursache des Befalls festzustellen. So besteht die Erstellung eines Schimmelgutachtens aus mehreren Teilschritten:
- Schadenseinschätzung durch Analyse des Umfangs des Schimmelbefalls und Probenahme der Schimmelpilzsporen
- Messung der Temperatur und Feuchtigkeit von Raumluft und Wänden in einer Momentaufnahme oder über mehrere Tage
- Laboruntersuchung der aufgenommenen Proben und Analyse der Werte und Daten
- Feststellung der Ursache des Schimmelbefalls
- Sanierungskonzept zur Entfernung
- Empfehlungen zur Vorbeugung des Wiederbefalls mit Schimmel
Viele Schimmelpilze sind nicht nur allergieauslösend, sondern sogar toxisch. Ein qualifizierter Gutachter kann den Grad des Schimmelbefalls messen und zudem feststellen, zu welcher Art dieser gehört und ob eine Gesundheitsgefahr vorliegt. Dies wird durch ein Labor ermittelt und mit einem ausführlichen Bericht erläutert. Ist das gesunde Wohnen durch den Schimmelbefall beeinträchtigt, hat der Mieter unter Umständen die Möglichkeit, die Mietzahlung in einem verhältnismäßigen Rahmen einzuschränken. Denn sofern nicht die unzureichende oder falsche Belüftung der Wohnung durch den Mieter Schuld am Schimmel ist, sondern Fehler in der Bausubstanz dafür verantwortlich sind, hat der Vermieter die Kosten für die Schimmelentfernung und gegebenenfalls die anschließende Renovierung zu tragen.
Symptome und Ursachen von Schimmel
Das erste Anzeichen für Schimmel in der Wohnung ist ein muffiger, erdiger Geruch, der wahrnehmbar ist, noch bevor die ersten sichtbaren Stockflecke an der Wand auftauchen. Dunkle Punkte an Zimmerecken, Fensterkanten oder Badezimmerfugen lassen dann keinen Zweifel mehr offen: Ein Schimmelbefall besteht!
Die Ursache für Schimmel im Haus ist oft ein zu hoher Feuchtigkeitsgehalt der Raumluft beziehungsweise der Wand. Neben offensichtlichen Auslösern dafür, wie einem Wasserrohrbruch oder einem Regenschaden durch eine beschädigte Bedachung, kann auch eine unzureichende Belüftung der Wohnung nach dem Kochen oder Duschen Schuld an der Schimmelbildung sein.
Wenn ein massiver Schimmelbefall trotz adäquater Belüftung auftritt, ist es ratsam, ein professionelles Schimmelgutachten durch Koch-Bautechnik erstellen zu lassen. Wir können das Lüftungsverhalten mit einem Datenlogger genau analysieren und außerdem feststellen, ob möglicherweise bautechnische Fehler des Hauses für die Schimmelbildung verantwortlich sind. Sogenannte Wärmebrücken beispielsweise sind architektonisch bedingte, kalte Stellen der Wände, an denen sich durch Kondensation Feuchtigkeit bildet, wenn die warme Zimmerluft darauf trifft.
ACHTUNG !!!
Die Mietminderung bei Schimmel ist nur zulässig, wenn durch einen unabhängigen Gutachter die Mangelhaftigkeit der Wohnung festgestellt wurde. Ein Privatgutachten ist rechtlich nicht ausreichend, bei einem Rechtsstreit muss ein vom Gericht in Auftrag gegebenes Schimmelgutachten vorliegen!
Mehr über die Beweislastverteilung vor Gericht erfahren im Energieplusblog
Fazit
Ein Schimmelgutachten dient der Messung des Schimmels und der Feststellung der Ursachen. Die Schimmelentfernung und anschließende Renovierung stellt nicht selten einen erheblichen Kostenfaktor dar. Wenn das Gutachten zu dem Ergebnis kommt, dass die Entstehung des Schimmels nicht durch Belüftungsfehler der Mieter, sondern durch Baumängel verursacht wird, muss der Vermieter die entstehenden Kosten übernehmen. Es lohnt sich daher, einen professionellen Schimmel-Gutachter zu beauftragen!