Die „richtige“ Bezeichnung der Energieeinsparverordnung EnEV 2014

Die „richtige“ Bezeichnung der Energieeinsparverordnung EnEV 2014

Ja was nun? EnEV2014 oder EnEV2016?

Ich werde als Energieberater immer wieder gefragt, welche Energieeinsparverordnung nun gilt, beziehungsweise welche „Bezeichnung“ die richtige sei. Hier nun die Begründung, damit Sie immer auf der sicheren Seite sind.

Die EnEV wurde zuletzt am 28. Oktober 2015 ergänzt. Frühere Anpassungen und Änderungen beziehen sich auf die Energieeinsparverordnung vom 27. Juli 2007 und die erste Verordnung zur Änderung der EnEV vom 29. April 2009.

Aufgrund von Artikel 1a des 4. Gesetzes zur Änderung des Energieeinsparungsgesetzes vom 4. Juli 2013 (in Kraft getreten am 13. Juli 2013) wurde die 2. VO zur Änderung der EnEV vom 18. November 2013 erlassen. Diese 2. Änderungsverordnung trat am 1. Mai 2014 in Kraft.

In der EnEV 2014 sind die ab 1. Januar 2016 greifenden Verschärfungen enthalten, ohne dass die EnEV neu erschienen ist, beziehungsweise nochmals novelliert wurde.

Daher wird die zur Zeit gültige Energieeinsparverordnung als EnEV 2014 oder Energieeinsparverordnung 2014 bezeichnet.

In Baden-Württemberg wurde die EnEV 2014 mit der Verordnung der Landesregierung und des Umweltministeriums zur Durchführung der Energieeinsparverordnung (EnEV_Durchführungsverordnung – EnEV-DVO) vom 8. November 2016 (Gesetzblatt Nr. 21 vom 25.11.2016, S. 600, berichtigt GBl. Nr. 3 2017, S. 74) eingeführt.

 

Die EnEV-DVO können Sie hier herunterladen.

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Neubau Fjorborg KfW-Effizienzhaus 55

Neubau Fjorborg KfW-Effizienzhaus 55

In diesem Energie Plus Blog – Beitrag darf ich Ihnen heute meine laufende Baustelle als Energieberater und als Bauleiter vorstellen.

Ein Fjorborg-Haus entsteht in Elchingen bei Ulm. Sie fragen sich sicher was ist den ein Fjorborg-Haus.

Fjorborg ist einer der größten Holzhausanbieter in Deutschland. Über 4.000 Holzhäuser wurden im Laufe der 20-jährigen Unternehmensgeschichte geplant und ausgeliefert. Fjorborg-Häuser zeichnen sich durch skandinavisches Design und geprüfte deutsche Bau-Qualität aus. Zu Recht kann man sagen: „skandinavische Architektur trifft deutsche Wertarbeit“. Fjorborg ist ein kompetenter und erfahrener Holzhaus-Anbieter aus Flensburg. Es wird nach individuellen Wünschen gebaut – vom Ausbauhaus bis zum schlüsselfertigen Eigenheim. Fjoborg bietet Bauherren viel Flexibilität und lässt einen hohen Anteil an Eigenleistung zu. Gerade in Baden-Württemberg, dem Land der Häuslesbauer schätzen die Bauherren den Service Eigenleistungen auszuführen, oder wie sehr viele auch meiner Kunden, ihre Handwerker für den Innenausbau selbst auszuwählen und zu beauftragen.

Kompetent und zuverlässig – von Anfang an. Dem kann ich von meiner Seite voll und ganz zustimmen.

Mit einem kompetenten Team an der Seite lässt sich ein Bauvorhaben mit Leichtigkeit umsetzen. Deshalb wird jede Baufamilie während der gesamten Bauphase vom Fjorborg-Team, das aus Holzhaus-Fachberatern, Richtmeistern, Baukoordinatoren und Ingenieuren besteht, beraten und unterstützt. Des Weiteren stehe ich als Energieberater und Bauleiter dem Bauherren zur Seite, erstelle den Wärmeschutznachweis und führe die KfW-geförderte energetische Baubegleitung durch. Durch diese Tätigkeit bietet ich dem Bauherrn als externer Energie-Effizienz-Experte zugleich auch die notwendige Sicherheit in Punkte „Energie sparen“.

Bei diesem laufenden Projekt in Elchingen stehe ich zugleich als Bauleiter und als Energie-Effizienz-Experte der Bauherrschaft zur Seite. Nach der Berechnung des Wärmeschutzes und der Mithilfe bei Beantragung eines KfW-Kredites für dieses KfW-Effizienzhaus 55, stehe ich nun mehrmals vor Ort auf der Baustelle und überprüfe die Handwerker der verschiedenen Gewerke. So soll sichergestellt werden, dass alles so gebaut wird, wie im Wärmeschutznachweis in der Theorie berechnet wurde. Mit Hilfe der digitalen Dokumentation gleich auf der Baustelle, erhält der Bauherr via E-Mail das Ergebnis der Baustellenkontrolle.

Auf Grund des Wunsches der Bauherren, wurden verschiedene Gewerke durch Handwerker vor Ort ausgeführt. Tiefbau, Heizung, Sanitär, Elektro, Fliesen, Bodenbeläge, Malerarbeiten obliegt dabei in der Koordination der Bauherren.

Mögen alle Restarbeiten zum Wohle der Bauherrschaft erledigt werden und einem baldigen Einzug nichts im Wege stehen.

Neubau eines KfW-Effizienzhaus 55

Neubau eines KfW-Effizienzhaus 55

Das eigene Zuhause – endlich mehr Platz für die ganze Familie. Mit einem Garten zum Toben und Gärtnern. Neben der Optik und der Größe Ihres Hauses sind die technischen Eigenschaften, die man als Laie auf den ersten Blick gar nicht wahrnimmt, die den Energiebedarf jedoch beeinflussen, besonders wichtig. Wer energiebewusst baut, spart Geld und steigert langfristig den Wert seiner Immobilie.

Von der Planung über den Bau bis zur Fertigstellung haben wir diesen Bauherren begleitet. Am Anfang steht die Idee des Bauherrn, die ersten Entwürfe werden erstellt und überworfen, geändert, bis das Gebäude allen Ansprüchen entspricht. Nachdem diese Vorarbeiten mit Abgabe des Bauantrages abgeschlossen waren, wurde die Koch-Bautechnik mit dem Wärmeschutznachweis beauftragt. Eigentlich war von Anfang an geplant, das Niveau der aktuellen Energieeinsparverordnung 2014 (mit Änderungen ab 2016) einzuhalten. „Des reicht uns,“ so der Bauherr. Schon während der Berechnung durch uns konnte dem Bauherrn die freudige Botschaft überbracht werden, dass mit sehr geringem finanziellen Mehraufwand sogar ein von der KfW-Bank gefördertes KfW-Effizienzhaus 55 erreicht werden kann. 

Mit Hilfe einer detaillierten Fördermittelberatung durch den Energie-Effizienz-Experten von Koch-Bautechnik und der Kostengegenüberstellung, war man sich am Ende einig, die Förderung in Anspruch zu nehmen. so wurde der Auftrag mit der „energetischen Baubegleitung“ erweitert. Änderungen der Bauteile und Sonderwünsche der Bauherren wurden laufend im Berechnungsverfahren eingearbeitet und aktualisiert. Mit der Baubegleitung vor Ort – also mit mehreren Baustellenbegehungen – durch den Energieberater Koch, wurde die Ausführung der Handwerker mit der Planungsgrundlage überprüft. Selbstverständlich gab es auch auf dieser Baustelle Kleinigkeiten, die die Handwerker dann im Nachhinein eingesehen haben und geändert haben.

So konnte zusammen mit dem Bauherrn ein sehr schönes Einfamilienhaus entstehen, welches durch die Qualitätsüberprüfung auch dem Wärmebedarf entspricht, der vorab per Berechnung erzielt wurde.

Wir wünschen unserem Kunden noch weiterhin viel Kraft bei den anstehenden Außenanlagen, geringen Energiebedarf und eine behagliche Atmosphäre im Gebäude.

Änderung im Förderprogramm Ressourceneffizienzfinanzierung der L-Bank Baden-Württemberg

Änderung im Förderprogramm Ressourceneffizienzfinanzierung der L-Bank Baden-Württemberg

Geförderte Bereiche sind:

– betriebliche Investitionen zur Energieeinsparung bei Maschinen, Anlagen und Prozesstechnik
– energieeffiziente Betriebsgebäude
– Materialeffizienz und Umwelttechnik

Änderungen zum 01.02.2018

Die Darlehen Ressourceneffizienzfinanzierung können mit einem Kombi-Darlehen Ressourceneffizienz der L-Bank im Programmteil C aufgestockt werden. Kleine und mittlere Unternehmen können so insgesamt 10 Mio. Euro für Neubau und Sanierung von Betriebsgebäuden finanzieren.
Größere Unternehmen (Nicht-KMU) können Maßnahmen zur energetischen Sanierung von Betriebsgebäuden (Effizienzhaus und Einzelmaßnahmen) mit einem Kombi-Darlehen Ressourceneffizienz der L-Bank finanzieren (bis 25 Mio. Euro).
Für geeignete Maßnahmen in Programmteil A und C (Neubau und Sanierung) können die Darlehen und Tilgungszuschüsse als Energieeffizienzbeihilfen gemäß Artikel 38 der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) zugesagt werden. Dies erlaubt wesentlich höhere Beihilfeintensitäten von bis zu 50 %. Seit 26.10.2017 ist dies schon für Sanierungsvorhaben in Programmteil C möglich.
Die L-Bank, Bereich Unternehmensfinanzierung, bietet wieder Kombi-Bürgschaften 50 für Darlehensbeträge über 2,5 Mio. Euro an.
Einheitliche Vergütungspraxis bei den Sachverständigengutachten: Die L-Bank übernimmt in den Programmteilen A, B und C Einzelmaßnahmen die Kosten für die Erstellung der Bestätigung zum Antrag durch RKW, Steinbeis Beratungszentren, demea-Beratungsunternehmen und im Expertenatlas der Landesagentur Umwelttechnik (UTBW) gelistete und von der UTBW geschulte Sachverständige.

Des Weiteren gelten ab sofort folgende neue Konditionen

Ab 23.02.2018 bietet die L-Bank alle Darlehen in den Programmteilen A und B nur noch mit Zinsverbilligung und ohne Tilgungszuschuss an. Aufgrund des gestiegenen Zinsniveaus an den Kapitalmärkten ist nun wieder in fast allen Laufzeitvarianten eine zusätzliche Verbilligung der Sollzinsen möglich.
Im Programmteil C Energieeffiziente Betriebsgebäude entfallen ab sofort die zusätzlichen Tilgungszuschüsse der L-Bank in Höhe von 1 % des Bruttodarlehensbetrags. Die Tilgungszuschüsse aus Bundesmitteln bleiben unverändert bestehen.

Folgendes wird im Programmteil c „Energieeffiziente Betriebsgebäude“ gefördert:
  • Betriebliche Investitionen zur Erhöhung der Energieeffizienz von Betriebsgebäuden
  • Sanierung von bestehenden Betriebsgebäuden zum KfW-Effizienzhaus 100 oder 70
  • Neubau von Betriebsgebäuden als KfW-Effizienzhaus 70 oder 55
  • Einzelne Maßnahmen zur energetischen Sanierung der Gebäudehülle und/oder Gebäudetechnik bei bestehenden Gebäuden
Einzelmaßnahmen werden in folgenden Bereichen gefördert:
  • Haus- und Energietechnik (Heizung, Kühlung, Beleuchtung, Lüftung, Warmwasser)
  • Gebäudehülle (Dämmmung, Fenster, Türen, Vorhangfassaden)
  • Mess-, Regel- und Steuerungstechnik
  • Gebäudeautomation
  • Anforderungen an die Energieeffizienz

Gefördert werden nur Maßnahmen, die bestimmte technische Mindestanforderungen erfüllen. Bei der Förderung von KfW-Effizienzhäusern sind die technischen Mindestanforderungen auf die Energiebilanz des gesamten Gebäudes bezogen. Bei den Einzelmaßnahmen gibt es maßnahmenspezifische Vorgaben wie zum Beispiel maximal zulässige U-Werte oder anlagenspezifische Kennzahlen.

Die technischen Mindestanforderungen sind in einer Anlage zum Merkblatt zusammengefasst. Die L-Bank übernimmt unverändert die Anforderungen und den Vordruck der KfW aus deren Programm KfW-Energieeffizienzprogramm – Energieeffizient Bauen und Sanieren. Die Anlage Technische Mindestanforderungen Energieeffizient Bauen und Sanieren – Nichtwohngebäude ist im Download-Bereich verfügbar.

Ein Sachverständiger muss sowohl bei Antragstellung als auch nach Abschluss der Maßnahme bestätigen, dass das Energiesparpotential erreicht werden kann bzw. tatsächlich erreicht wurde.

Mehr dazu siehe Bestätigungen zum Antrag .

Förderfähige Kosten:
  • Investitionskosten, Planung und Beratung
  • Investitionskosten, die unmittelbar mit der Energieeinsparung zusammenhängen
  • Bei Neubauten: Baukosten für das gesamte Gebäude (nur beheizte Flächen)
  • Planung und Umsetzungsbegleitung der Maßnahmen
  • Energiemanagementsysteme
Nicht förderfähig:

Grundstückskosten, Außenanlagen, Inneneinrichtungen, Anlagen mit einer Vergütung nach KWKG oder EEG

Investitionsort

Das Vorhaben muss in Baden-Württemberg durchgeführt werden. Der Sitz des Unternehmens spielt keine Rolle.

Änderungen KfW-Förderung zum 16.4.18

Änderungen KfW-Förderung zum 16.4.18

Mit dem heutigen Beitrag möchte ich Euch auf die Änderung der KfW-Förderung „Energieeffizient Sanieren“ und „Energieeffizient Bauen“ zum 16.04.2018 hinweisen.

Betrifft alle Anträge ab 16.4.18 – auch für laufende Bauvorhaben, bei denen noch nicht alle Wohneinheiten einen Antrag gestellt haben.

Keine Sondertilgung mehr, eine kürzere Sollzinsbindung: Die KfW ändert die Konditionen für Förderprogramme zum Bauen und Sanieren. Wer schnell ist, kann sich aber noch die alten Bedingungen sichern.
Die staatliche KfW-Bank fördert Kauf- und Bauvorhaben mit günstigen Krediten. Für die Programme „Energieeffizient Bauen (153)“ und „Energieeffizient Sanieren (151/152)“ wurden nun deutliche Produktverschlechterungen kommuniziert. Diese gelten ab dem 17. April 2018. Alle bis zum 16. April 2018 bei der KfW eingehenden Anträge werden noch zu den aktuellen Bedingungen genehmigt.

Die KfW-Änderungen 2018 für die Programme „Energieeffizient Bauen“ und „Energieeffizient Sanieren“ im Überblick:
1. Sollzinsbindung
Die Zinsbindungsfrist von 20 Jahren für das Programm „Energieeffizient Bauen“ fällt komplett weg. Damit sind bei der KfW maximal 10 Jahre Zinssicherheit möglich. Für das Programm „Energieeffizient Sanieren“ gab es bisher schon kein 20-Jahres-Angebot.

2. Bereitstellungszinsfreie Zeit
Die bereitstellungszinsfreie Zeit wird für beide oben genannten Programme von 12 auf 6 Monate verkürzt. Ab dem siebten Monat nach Darlehenszusage wird dann für den noch nicht ausgezahlten Darlehensteil ein Bereitstellungszins von 0,25 Prozent pro Monat von der KfW berechnet.

3. Sondertilgungen
Bisher waren kostenfreie Sondertilgungen für beide Programme möglich. Diese entfallen nun komplett. Sie können Ihr Darlehen nun lediglich gegen Zahlung einer individuellen Vorfälligkeitsentschädigung vorzeitig, d.h. innerhalb der Sollzinsbindung, tilgen.

Achtung: Es ist davon auszugehen, dass einige Banken ihre EDV-Systeme bereits vor Ablauf dieser Frist umstellen und eine Beantragung zu Altbedingungen bereits eher endet. Ein rechtzeitiges Beantragen der Mittel ist daher ratsam.

Die Zinssätze beider Programme werden für die erste Zinsbindungsfrist nach wie vor aus Bundesmitteln verbilligt. Auch die bisherigen Tilgungszuschüsse gelten weiterhin.

Empfehlung: Die KfW vergibt die Darlehen nicht direkt, sondern über die begleitenden Darlehensgeber. Dabei bieten nicht alle Darlehensgeber durchweg alle KfW-Programm an. Ob Ihr Vorhaben bei der KfW überhaupt förderfähig ist und es sich lohnt, das kann Ihnen ein unabhängiger Finanzierungsberater näher erläutern. Informieren Sie sich rechtzeitig, d.h. vor Beginn Ihres Vorhabens, nach den für Sie geeigneten Fördermöglichkeiten. Noch ist genug Zeit Ihr Darlehen zu „alten“ Bedingungen zu beantragen.