Energetische Sanierung in 4 Stufen und dem Plus


 

4 Stufenplan Vorbesprechung

4 Stufenplan Vorbesprechung

Wir freuen uns Ihnen unseren 4 Stufenplan zur Abwicklung von Energieberatungsdienstleistungen vorstellen zu dürfen. Vielleicht können wir Sie für unsere Ideen begeistern und gemeinsam Ihr Projekt durchführen.

Mit diesem umfassenden Angebot haben wir eine einheitliche Grundlage entwickelt, um die Nachfrage an verschiedenen Energieberatungsangeboten zu bedienen. Alle anfallenden Energieberatungsdienstleistungen haben wir, von der Hauskaufberatung bis zur Umsetzung der Maßnahmen, exemplarisch an die Bedürfnisse der Ein-/Zweifamilienhausbesitzer ausgerichtet und als einzelne, aufeinander aufbauenden 4 Stufenplan  aufgezeigt. Als Basis dient die Bestandsaufnahme auf der alle weiteren Stufen aufbauen. Mit dieser werden Informationen zum Kunden umfangreich erfasst, damit dieser passgenau betreut werden kann. Darüber hinaus haben wir die angebotenen Leistungen genau beschrieben um so einen fairen Preis anbieten zu können.

Es entsteht eine transparente und aussagekräftige Information für unsere Kunden.
Das vorgelegte Angebot ist zunächst auf den Wohnungsbau ausgerichtet. Natürlich können wir, bei Bedarf, diese Struktur auch für alle anderen Sektoren der Energieberatung weiterführen, sprechen Sie uns dazu gerne an.

  • Erstellung und Begleitung von energetischen Sanierungskonzepten für Nichtwohngebäude, Mehrfamilienhäuser und denkmalgeschützte Immobilien.
  • Entwicklung und Begleitung bei der Umsetzung von Energiekonzepten, Quartiersanierungs- und Klimaschutz- bzw. Teilklimaschutzkonzepten.
  • Weitere qualitätssichernde Maßnahmen wie Wärmebrückensimulation und thermografische Untersuchungen.
  • Weiterführende bauphysikalische Betrachtungen, wie z. B. hygrothermische Simulation
4 stufennplan Abschluuss und Baubegleitung

4 stufennplan Abschluss

Wir zeichnen uns durch unsere Kompetenz und unsere wirtschaftliche Unabhängigkeit aus und arbeiten zudem nach dem Qualitätsstandard des DEN e.V. (Deutsches Energieberater Netzwerk e.V.) und des GIH (Gebäudeenergieberater im Handwerk). Qualitätssicherung und stetige Fortbildung bildet die Grundlage für die Listung auf der Energieeffizienz-Experten-Liste der DENA. Wollen Sie mehr wissen, was ein gelisteter Energieeffizienz-Experte macht? Nutzen Sie den Film der DENA dazu. (Quellcode: https://www.energie-effizienz-experten.de/film/)

Neben der Transparenz der Preise und Leistungen ist damit auch eine stetige Qualität gewährleistet. Wir hoffen, dass Ihnen unser Angebot zusagt. Für Fragen wenden Sie sich gerne an uns.

Der 4 Stufen Plan zum Energetisch sanierten Objekt

Stufe 1 Bestandsaufnahme

Um eine professionelle Beratung durchführen zu können und eine belastbare Grundlage zu erhalten, empfehlen wir diese Stufe als Grundlage für alle weiteren Beratungsstufen. Nur so können Sie als Kunde individuell und passgenau betreut werden. Die Kunden-Objektdaten werden zur weiteren Verwendung umfangreich erfasst und können zu einem späteren Zeitpunkt wiederverwendet werden. Dieser Preis fließt in die darauffolgenden Stufen ein. 1 Vor Ort Besuch mit Objekterfassung Beschreibung:

  • Erster Termin vor Ort zur in Augenscheinnahme der Immobilie als Voraussetzung für alle weiteren Beratungs- und Begleitungsstufen.
  • Sichtung der Baubeschreibung und Pläne (Grundrisse, Schnitte, Ansichten) und prüfen auf Vollständigkeit und Aktualität. Diese Unterlagen werden als Grundlage für die Bearbeitung in den weiteren Stufen benötigt.
  • Aufnahme der Verbrauchsdaten / Sichtung der Verbrauchsabrechnungen
  • Sichtung weiterer Unterlagen z.B. Schornsteinfegerprotokoll.
  • Begehung des gesamten Gebäudes zur Beurteilung der Gebäudehülle und -technik.
  • Im ersten Gespräch sollen die individuellen Bedürfnisse und persönlichen Wünsche des Hauseigentümers bzw. Kaufinteressenten herausgefunden und aufgenommen werden.
  • Ziel dieses Termins ist die neutrale und unabhängige Beurteilung der energetischen Qualität der Immobilie.
  • Erste mdl. Orientierungshilfe für den Kunden über mögliche sinnvolle Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz des Gebäudes und der Haustechnik.

Stufe 2 Bestandsanalyse

Alle Produkte der Stufe 2 basieren auf Grundlage der ersten Stufe. 2 A Bedarfsorientierter Energieausweis Dieses Produkt richtet sich an Hausbesitzer, Vermieter oder Eigentümergemeinschaften, die zur Vermietung oder Verkauf ihrer Immobilie einen Energieausweis bereitstellen müssen. Beschreibung:

  • Aufbauend auf Stufe 1
  • Durchführung einer energetischen Bilanzierung
  • Energetische Bewertung des Ist-Zustandes
  • Bewertung des Gesamtgebäudes (primärenergetisch)
  • Bewertung der einzelnen Gebäudekomponenten
  • Darstellung in Farbklassen
  • Entwicklung von Sanierungsvorschlägen

Ausstellung eines Energieausweises nach dem berechneten Energiebedarf, inhaltlich und formal durch die jeweils gültige EnEV definiert, inkl. Registrierung bei der zuständigen Behörde, gemäß den Anforderungen der jeweils aktuell gültigen EnEV.

Kurzberatung

Kurzberatung

Dieses Produkt beinhaltet Empfehlungen im Rahmen einer Hauskaufberatung und eignet sich für potenzielle Interessenten vor Abschluss des Kaufvertrages. Beschreibung:

  • Als erste Einschätzungshilfe z.B. bei Hauskauf
  • Aufzeigen wesentlicher Schwachstellen sowie einfach realisierbarer Verbesserungsvorschläge mit einer groben Einschätzung der typischen Einsparpotenziale und Modernisierungskosten.

Das Plus dazu ?

Detailberatung mit ausführlichem Ergebnisbericht

Detailberatung mit ausführlichem Ergebnisbericht Dieses Angebot richtet sich an Hausbesitzer, die eine notwendige Sanierung anstreben und schon gezielte Maßnahmen (wie z.B. Heizungstausch und/oder neue Fenster) angedacht haben. Es bietet sich als Grundlage für eine Nachweisführung im Rahmen der KfW-Förderung an und zeigt unter anderem geringinvestive Maßnahmen auf. Beschreibung:

  • Erste Orientierungshilfe für den Kunden über mögliche sinnvolle Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz des Gebäudes und der Haustechnik
  • Aufzeigen wesentlicher Schwachstellen sowie auch einfach realisierbarer

Verbesserungsvorschläge mit einer groben Einschätzung der typischen Einsparpotenziale und Modernisierungskosten

  • Empfehlung von konkreten Maßnahmen, die anschließend mit Hilfe von Fördermitteln umgesetzt werden
  • Erstellung eines ausführlichen Beratungsprotokolls, ca. 12 Seiten, mit Fotodokumentation inkl. Fördermittelauskunft, per Post

Stufe 3 Entscheidungshilfe

Stufe 3 Entscheidungshilfe

Stufe 3 Entscheidungshilfe

iSFP - individueller Sanierungsfahrplan nach BAFA

iSFP – individueller Sanierungsfahrplan nach BAFA

Der individuelle Sanierungsfahrplan, kurz iSFP, ist eine auf Sie zugeschnittene Strategie, um Ihr Gebäude Schritt für Schritt zu sanieren. Ich als zugelassener Energieberater lege diese Strategie gemeinsam mit Ihnen fest. Diese Sanierungsschritte sind dabei so aufeinander abgestimmt, dass Ihre Umbau- und Modernisierungsaktivitäten ökonomisch und energetisch optimiert sind.

Der Umfang des iSFP richtet sich dabei nach Ihren Wünschen und Möglichkeiten als Hausbesitzer:in. Im iSFP können wenige Einzelmaßnahmen beschrieben werden, der Plan kann aber auch bis zur kompletten Gebäudesanierung reichen. Wenn der iSFP fertig ist, erhalten Sie die beiden für Sie wichtigsten Dokumente: „Mein Sanierungsfahrplan“ und die „Umsetzungshilfe für meine Maßnahmen“.

Der iSFP ist eine Voraussetzung, damit Sie einen Zuschuss für Ihre Energieberatung erhalten. Energieberatungen in anderer Form sind natürlich auch möglich und sinnvoll, werden aber vom Bund nicht finanziell gefördert.

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAfA) fördert den individuellen Sanierungsfahrplan. Als Gebäudeeigentümer:in können Sie 80 Prozent des Beratungshonorars als Zuschuss erhalten. Der maximale Zuschuss für Ein- und Zweifamilienhäuser liegt bei 1.300 Euro und für größere Wohngebäude bei 1.700 Euro. Falls Eigentumsgemeinschaften (WEGs) oder ähnliche -gruppen in einer Versammlung eine Erläuterung der Energieberatung wünschen, ist auch dafür ein Zuschuss vorgesehen, dieser beträgt maximal 500 Euro.

Entscheiden Sie sich für einen individuellen Sanierungsfahrplan, bringt das einen iSFP-Bonus, wenn Sie die vorgeschlagenen Sanierungsschritte tatsächlich gehen: Der für die jeweilige Maßnahme vorgesehene Fördersatz wird zusätzlich um 5 Prozentpunkte erhöht. Um diesen Bonus zu erhalten, müssen Sie die Maßnahme spätestens 15 Jahre nach der Erstellung des iSFP durchführen.

Hinweis: Beim Austausch von Heizungen gibt es keinen iSFP-Bonus. Für den Heizungstausch können Sie andere Boni beantragen, falls Sie frühzeitig eine Heizung einbauen, die nach dem GEG erlaubt ist, oder in Abhängigkeit vom Haushaltseinkommen.

das Plus - der individueller Sanierungsfahrplan

iSFP – Individueller Sanierungsfahrplan: Was steht drin?

Am Anfang des Fahrplans wird der energetische Ist-Zustand Ihres Gebäudes beschrieben, unterteilt in einzelne Bereiche, wie die Warmwasser-Aufbereitung oder die Dämmwirkung des Dachs. Dann wird der optimale Weg hin zu einem effizienten Gebäude dargestellt. Wie sich Ihre geplanten Sanierungsschritte künftig auswirken, können Sie an Kennwerten für den Energiebedarf und einer Farbskala ablesen.

Der Fahrplan beschreibt, welche Maßnahmen für das Gebäude anstehen, welches Einsparpotenzial diese haben und wie Sie mit einer Kombination von Maßnahmen bestmöglich Energie einsparen. Gleichzeitig erhalten Sie eine Einschätzung, welche finanziellen Investitionen notwendig sind und mit welchen Fördermitteln Sie zum Zeitpunkt der Erstellung des iSFP rechnen können. Daraus ergibt sich Ihre jährliche Kostenbelastung. Zudem erfahren Sie zu jeder Sanierungsaktion, wie Sie erneuerbare Energien einsetzen und wie viel CO2 Sie damit einsparen können. Die besten Maßnahmen stehen an vorderster Stelle.

Darüber hinaus können Sie sich im individuellen Sanierungsfahrplan zusätzliche Pluspunkte mit entsprechenden Symbolen anzeigen lassen. Dies sind Vorteile, die eine energetische Sanierung zusätzlich mit sich bringen kann, die jedoch nicht auf den ersten Blick ersichtlich sind. Um bei einer Entscheidung für einen Sanierungsschritt möglichst alle Effekte bedenken zu können, ist es möglich diese im iSFP zu berücksichtigen:

  • das Innenraumklima
  • den Hitzeschutz
  • den Schallschutz
  • die Sicherheit (Einbruchschutz)
  • die architektonische Qualität
  • die Barrierefreiheit

Stufe 4 die Umsetzung / Baubegleitung

Stufe 4 Umsetzung / Baubegleitung

Die Beratungsstufe 4 bietet Ihnen die gesamte individuell an Ihre Bedürfnisse angepasste „Energetische Baubegleitung“ streng nach den Richtlinien der BEG (Bundesförderung für effiziente Gebäude). Dabei wird zwischen Einzelmaßnahmen oder einer Komplettsanierung zum Effizienzhaus/Effizienzgebäude unterschieden. Diese Leistung wird durch die Fördermittelgeber BAFA oder KfW gefördert.   Hier gelangen Sie zu den individuellen Angeboten aus dem Bereich Umsetzung.

 

Einzel PLUS Maßnahmen

    • Baubegleitung Einzelmaßnahme Außenwand
    • Baubegleitung Einzelmaßnahme Dach
    • Baubegleitung Einzelmaßnahme Fenster
    • Baubegleitung Einzelmaßnahme Heizung
    • Berechnungen zum hydraulischen Abgleich

Komplettsanierung Mit dem PLUS

Im Rahmen der Umsetzung überwachen wir den Bauprozess und stellen sicher, dass die energetischen Anforderungen und Ziele erreicht werden. Neben der Qualitätskontrolle, erstellt der Energieberater die zugehörigen Dokumentationen und Unterlagen, welche zum Erhalt einer Förderung notwendig sind. Wir stehen dem Bauherren beratend zur Seite, geben Empfehlungen zur Umsetzung und unterstützen bei auftretenden Problemen.

das Plus, Baubegleitung „Außenwanddämmung“

Ein Angebot für: Hausbesitzer / Wohnungsbaugesellschaften / Planer / Liegenschaftsverwalter Einleitung Dieses Angebot richtet sich an Kunden, die eine Immobilie neu errichten oder sich für eine Teilsanierung, in diesem Fall Erneuerung und Dämmung der Fassade ihrer bereits bestehenden Immobilie entschieden haben. Die Leistungen der Baubegleitung werden außerdem für folgende Gewerke angeboten: Dach, Fenster und Heizung. Sollten Sie die Baubegleitung für mehr als ein Gewerk wünschen, erstellen wir Ihnen gerne ein individuelles Angebot. Gründe für eine Baubegleitung

  • Die zusätzliche Prüfung durch einen unabhängigen Berater dient dazu, die gewünschten Energieeinsparpotenziale zu erzielen. Er prüft die eingesetzten Materialien und den energetisch gesehenen, fachgerechten Einbau.
  • Nur durch den Einsatz eines Energieberaters können Sie sich die zusätzlichen
  • Förderungen durch die BEG sichern.

Leistungen vor Baubeginn (Inhalte konform mit der gültigen Richtlinie für die Bundeförderung für effiziente Gebäude BEG)

  • Ortstermin mit   dem   Kunden/Auftraggeber, Inaugenscheinnahme   des   Gebäudes innen/außen, dabei mdl. Beratung des Kunden/Auftraggebers zu energetischen, bauphysikalischen und konstruktiven Mängelschwerpunkten, erforderlichen energetischen Detailklärungen und vorliegenden Detailplanungen, einschl. Prüfung der BEG-Förderrandbedingungen
  • Mündliche Beratung des Kunden/Auftraggebers zur GEG- und förderrichtlinienkonformen Erfüllung der geforderten Nachweis- und Dokumentationspflichten des Eigentümers (Verantwortlichkeiten, Ausnahmen, Befreiungen, Unternehmererklärung, Aufbewahrungsfrist).
  • Ermittlung des erforderlichen energetischen Bauteilaufbaus zur Erfüllung der Anforderungen gem. GEG oder BEG-Förderrichtlinie als Vorgabe für die Angebotserstellung durch den Fachhandwerker.
  • Mündliche Beratung des Kunden/Auftraggebers zum Leistungsumfang eines GEG- und förderrichtlinien-konformen Handwerkerangebotes.
  • Inhaltliche Überprüfung bauseitig vorgelegter Handwerkerangebote (max. 3).
  • Ortstermin mit dem/den beauftragten Fachhandwerker(n) vor Beginn der Ausführung zur Klärung/Festlegung/Erläuterung der energetischen Systemgrenzen sowie für die Sanierung relevanter Details und Bauteilanschlüsse insbesondere zur Wärmebrückenreduzierung/-vermeidung und zur Realisierung einer lückenlosen Luftdichtheitsebene
  • Erstellen einer   Niederschrift   der   mit   dem/den   Fachhandwerker(n) getroffenen Absprachen für den Kunden/Auftraggeber; Weiterleitung an den/die Fachhandwerker mit Zustimmung des Kunden/Auftraggebers.
  • Bei Nutzung von BEG-Fördermitteln durch den Kunden/Auftraggeber: Ausstellen der Sachverständigenbestätigung zum Förderantrag bei Erfüllen der Anforderungen.
  • Vorbereitung des Förderantrags für den Kunden/Auftraggeber.

Leistungen während der Baumaßnahme

  • Stichprobenhafte Vor-Ort-Sichtkontrollen und fotografische Dokumentation der energetisch relevanten Bauleistungen auf GEG- und förderrichtlinienkonforme Ausführung, einschl. Kontrolle der eingesetzten Materialien auf Abweichungen von der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit.
  • Beratung des Kunden/Auftraggebers zur Beseitigung festgestellter Mängel.
  • Erstellen einer   Niederschrift   der   mit   dem/den   Fachhandwerker(n) getroffenen Absprachen für den Kunden/Auftraggeber; Weiterleitung an den/die Fachhandwerker mit Zustimmung des Kunden/Auftraggebers.

Leistungen zur Nachbereitung der Baumaßnahme

  • Inhaltliche Überprüfung der bauseitig vorgelegten Handwerker-Schlussrechnungen, Unternehmererklärungen und sonstigen Nachweise auf Erfüllen der GEG- und BEG- Vorgaben, diesbezüglich Vollständigkeit und Aussagefähigkeit der Angaben sowie auf mögliche Abweichungen von den vertraglichen Vereinbarungen.
  • Bei Bedarf Beratung des Kunden/Auftraggebers zur Nachbesserung der Handwerker- Unterlagen.
  • Abschlussgespräch mit dem Kunden/Auftraggeber, finale Vor-Ort-Sichtkontrolle und fotografische Dokumentation der durchgeführten energetisch relevanten Bauleistungen 
  • Bei Nutzung von BEG-Fördermitteln durch den Kunden/Auftraggeber und Erfüllen der Anforderungen: Zusammenstellen der BEG- förderfähigen Kosten.

Eine Begleitung der Maßnahme durch einen Energieberater sichert die Qualität der ausgeführten Leistung und wird, darüber hinaus, über die BEG gefördert!

das Plus, Baubegleitung „Fenster“

Ein Angebot für: Hausbesitzer / Wohnungsbaugesellschaften / Planer / Liegenschaftsverwalter Einleitung Dieses Angebot richtet sich an Kunden, die eine Immobilie neu errichten oder sich für eine Teilsanierung, in diesem Fall Erneuerung und Dämmung der Fassade ihrer bereits bestehenden Immobilie entschieden haben. Die Leistungen der Baubegleitung werden außerdem für folgende Gewerke angeboten: Außenwand, Dach und Heizung. Sollten Sie die Baubegleitung für mehr als ein Gewerk wünschen, erstellen wir Ihnen gerne ein individuelles Angebot. Gründe für eine Baubegleitung

  • Die zusätzliche Prüfung durch einen unabhängigen Berater dient dazu, die gewünschten Energieeinsparpotenziale zu erzielen. Er prüft die eingesetzten Materialien und den energetisch gesehenen, fachgerechten Einbau.
  • Nur durch den Einsatz eines Energieberaters können Sie sich die zusätzlichen Förderungen über das BEG sichern.

Leistungen vor Baubeginn 

  • Ortstermin mit   dem   Kunden/Auftraggeber, Inaugenscheinnahme des Gebäudes innen/außen, dabei mdl. Beratung des Kunden/Auftraggebers zu energetischen, bauphysikalischen und konstruktiven Mängelschwerpunkten, erforderlichen energetischen Detailklärungen und vorliegenden Detailplanungen, einschl. Prüfung der BEG-Förderrandbedingungen
  • Mündliche Beratung des Kunden/Auftraggebers zur GEG- und förderrichtlinienkonformen Erfüllung der geforderten Nachweis- und Dokumentationspflichten des Eigentümers (Verantwortlichkeiten, Ausnahmen, Befreiungen, Unternehmererklärung, Aufbewahrungsfrist).
  • Rechnerische Prüfung der Notwendigkeit lüftungstechnischer Maßnahmen gemäß DIN- Norm 1946 Teil 6 (5-2009) für jede lüftungstechnische Nutzungseinheit.
  • Ermittlung der    relevanten    energetischen    Bauteilaufbauten    zur    Erfüllung    der Anforderungen gem. GEG oder BEG-Förderrichtlinie sowie als Vorgabe für die Angebotserstellung durch den Fachhandwerker.
  • Mündliche Beratung des Kunden/Auftraggebers zum Leistungsumfang eines GEG- und förderrichtlinienkonformen Handwerkerangebotes.
  • Inhaltliche Überprüfung bauseitig vorgelegter Handwerkerangebote (max. 3).
  • Ortstermin mit dem/den beauftragten Handwerker(n) vor Beginn der Ausführung zur Klärung/Festlegung/Erläuterung der energetischen Systemgrenzen sowie für die Sanierung relevanter Details und Bauteilanschlüsse insbesondere zur Wärmebrückenreduzierung/-vermeidung und zur Realisierung einer lückenlosen Luftdichtheitsebene 
  • Erstellen eines   Luftdichtheitskonzeptes (Skizze   mit   kurzer   Beschreibung   der Luftdichtheitssebenen und Luftdichtheitssanschlüsse) als Vorgabe für die Ausführung durch den Fachhandwerker
  • Erstellen einer Niederschrift der mit dem/den Handwerker(n) getroffenen fachlichen Absprachen für den Kunden/Auftraggeber; Weiterleitung an den/die Handwerker mit Zustimmung des Kunden/Auftraggebers.
  • Bei Nutzung von BEG-Fördermitteln durch den Kunden/Auftraggeber: Ausstellen der Sachverständigenbestätigung zum Förderantrag bei Erfüllen der Anforderungen.

Leistungen während der Baumaßnahme

  • Stichprobenhafte Vor-Ort-Sichtkontrollen und fotografische Dokumentation der energetisch relevanten Bauleistungen auf GEG- und förderrichtlinienkonforme Ausführung, einschl. Kontrolle der eingesetzten Materialien auf Abweichungen von der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit 
  • Beratung des Kunden/Auftraggebers zur Beseitigung festgestellter Mängel.
  • Erstellen einer Niederschrift zu den durchgeführten Überprüfungen für den Kunden/ Auftraggeber; Weiterleitung an den/die Handwerker mit Zustimmung des Kunden/ Auftraggebers.

Leistungen zur Nachbereitung der Baumaßnahme

  • Inhaltliche Überprüfung der bauseitig vorgelegten Handwerker-Schlussrechnungen, Unternehmererklärungen und sonstigen Nachweise auf Erfüllen der GEG- und BEG- Vorgaben, diesbezügliche Vollständigkeit und Aussagefähigkeit der Angaben sowie auf mögliche Abweichungen von den vertraglichen Vereinbarungen.
  • Bei Bedarf Beratung des Kunden/Auftraggebers zur Nachbesserung der Handwerker- Unterlagen.
  • Abschlussgespräch mit dem Kunden/Auftraggeber, finale Vor-Ort-Sichtkontrolle und fotografische Dokumentation der durchgeführten energetisch relevanten Bauleistungen
  • Übergabe der Maßnahmendokumentation an den Kunden/Auftraggeber.
  • Bei Nutzung von BEG-Fördermitteln durch den Kunden/Auftraggeber und Erfüllen der Anforderungen: Zusammenstellen der BEG- förderfähigen Kosten, Ausstellen der Sachverständigenbestätigung der antragsgemäßen Durchführung als Verwendungsnachweis.

Eine Begleitung der Maßnahme durch einen Energieberater sichert die Qualität der ausgeführten Leistung und wird, darüber hinaus, über das BEG gefördert!

das Plus, Berechnung zum Hydraulischen Abgleich

Dieses Angebot richtet sich an: Handwerksunternehmen / Planer / Liegenschaftsverwalter Einleitung Der hydraulische Abgleich ist ein Verfahren, mit dem energieeffizient die gewünschte Raumtemperatur erreicht wird. Das gelingt, indem innerhalb einer Heizungsanlage jeder Heizkörper oder auch eine Flächenheizung bei einer festgelegten Vorlauftemperatur genau mit der Wärmemenge versorgt wird, die dafür notwendig ist. Sowohl beim Neubau als auch bei der Sanierung von Heizungsanlagen sollte diese Berechnung und die anschließende Einstellung der einzelnen Geräte unbedingt durchgeführt werden.   Gründe für einen Hydraulischen Abgleich

  • Der hydraulische Abgleich eines Wärmeversorgungssystems im Gebäude wird unter bestimmten Gegebenheiten gefordert.
  • Er dient dazu, eine hohe Energieeffizienz der Wärmeversorgungsanlage zu erzielen.

Inhalte der Berechnung (Heizlastberechnung der einzelnen Räume nach DIN 12831)

  • Ermittlung des spezifischen Wärmebedarfs
  • Ermittlung der spezifischen Heizlast
  • Leistungsberechnung der Heizung
  • Berechnung des Strömungsvolumens
  • Festlegung der Voreinstellung der Ventile und Strangregulierer
  • Berechnung der Fördermenge und Förderhöhe der Umwälzpumpe
  • Dokumentation

Die Arbeitsschritte sind unter bestimmten Randbedingungen förderfähig.   So gehen wir vor Da oftmals die für den hydraulischen Abgleich notwendigen Vorbereitungen seitens des Handwerks nicht erfolgt sind, haben wir diese Dienstleistung zur Vorbereitung des hydraulischen Abgleiches entwickelt.   Sie kann von Handwerksunternehmen, Architekten aber auch von Energieberatern angefordert werden, die nicht in der Lage sind, entsprechende Berechnungen durchzuführen. Der Abgleich erfolgt in diesem Fall mittels einer vorgeschalteten Berechnung und gegebenenfalls im Rahmen dieser Dienstleistung. Die Einstellung erfolgt anhand einer Liste mit Einstellwerten in Abhängigkeit des Ventilherstellers. Sie wird vom Handwerker vorgenommen, bevor die installierte Anlage zur Wärmeerzeugung in Betrieb geht. Die Baubegleitung vor Ort – in der Regel der Energieberater – führt schließlich die Abschlussprüfung durch. Diese Beratungsleistung bieten wir als gesondertes Produkt an. Fragen Sie gerne danach.   Notwendige Unterlagen: Zur Planung und Berechnung im Rahmen der Vorbereitung des hydraulischen Abgleiches eines Wärmeverteilnetzes müssen nachfolgende Unterlagen eingereicht werden:

  • Aktuelle Grundrisspläne des Gebäudes als pdf-Datei
  • Aktuelle Ansicht- und Schnittpläne des Gebäudes als pdf-Datei
  • Bauteilnachweis und / oder U-Wertliste der Bauteile bzw. Bauteilbeschreibung zur U-Wertermittlung. Liegt ein Wärmeschutznachweis vor, so können diese Unterlagen eingereicht werden.

Aus den eingereichten Unterlagen müssen die Bauteilflächen sowie die beheizten Flächen zur Ermittlung des Heizwärmebedarfes entnommen werden. Die Angaben können auch durch handschriftliche Ergänzungen der Grundrisse und Pläne erfolgen.   Des Weiteren sind folgende Angaben notwendig:

  • Angaben über Abmessungen und Typenbezeichnungen der Heizflächen in den Grundrissen,
  • inkl. Angabe des Ventilhersteller und Typ, sofern diese schon eingebaut sind.
  • Alternativ können auch die Abmessungen sowie jeweils ein Foto vom Heizkörper und vom jeweiligen Ventil zur Typenbestimmung eingereicht werden.
  • Sind die Ventile noch nicht eingebaut, so muss der ausgewählte Hersteller und der damit verbundene Ventiltyp angegeben werden.
  • Angabe über Standort des Wärmeerzeugers und, sofern vorhanden oder auch möglich, eine Skizze mit Verlauf der Anbinde- und Strangleitungen. (Dieser Punkt wäre optimal jedoch kann hier auch eine Annahme getroffen werden.)

Diese Angaben können durch den Gebäudeeigentümer, den Handwerker oder den Energieberater vor Ort erfolgen. Können die notwendigen Angaben nicht erbracht werden, erfolgt ein Vor-Ort-Termin durch ein Mitgliedsbüro. Die Kosten hierfür werden gesondert berechnet. Alle eingereichten Unterlagen werden vor Beginn auf Vollständigkeit geprüft. Liegen alle notwendigen Unterlagen vor, so erfolgt eine Heizlastberechnung der einzelnen Räume nach DIN 12831. Die Berechnung des Einstellwertes für das Ventil erfolgt auf Basis der Heizlastberechnung und Ermittlung des Volumenstromes. Zur Ermittlung der Einstellwerte für die Ventile werden die Herstellerangaben bzw. Diagramme verwendet. Ggf. wird bei Fragen eine Rücksprache mit dem Hersteller erfolgen.

das Plus, Baubegleitung „Dachdämmung“

Ein Angebot für: Hausbesitzer / Wohnungsbaugesellschaften / Planer / Liegenschaftsverwalter Einleitung Dieses Angebot richtet sich an Kunden, die eine Immobilie neu errichten oder sich für eine Teilsanierung, in diesem Fall Erneuerung und Dämmung der Fassade ihrer bereits bestehenden Immobilie entschieden haben. Die Leistungen der Baubegleitung werden außerdem für folgende Gewerke angeboten: Außenwand, Fenster und Heizung. Sollten Sie die Baubegleitung für mehr als ein Gewerk wünschen, erstellen wir Ihnen gerne ein individuelles Angebot. Gründe für eine Baubegleitung

  • Die zusätzliche Prüfung durch einen unabhängigen Berater dient dazu, die gewünschten Energieeinsparpotenziale zu erzielen. Er prüft die eingesetzten Materialien und den energetisch gesehenen, fachgerechten Einbau.
  • Nur durch den Einsatz eines Energieberaters können Sie sich die zusätzlichen Förderungen über die BEG sichern.

Leistungen vor Baubeginn 

  • Ortstermin mit dem Kunden/Auftraggeber, Inaugenscheinnahme des Gebäudes innen/außen, dabei mdl. Beratung des Kunden/Auftraggebers zu energetischen, bauphysikalischen und konstruktiven Mängelschwerpunkten, erforderlichen energetischen Detailklärungen und vorliegenden Detailplanungen, einschl. Prüfung der BEG-Förderrandbedingungen
  • Beratung des Kunden/Auftraggebers zur GEG- und förderrichtlinienkonformen Erfüllung der geforderten Nachweis- und Dokumentationspflichten des Eigentümers (Verantwortlichkeiten, Ausnahmen, Befreiungen, Unternehmererklärung, Aufbewahrungsfrist).
  • Rechnerische Prüfung der Notwendigkeit lüftungstechnischer Maßnahmen gemäß

DIN-Norm 1946 Teil 6 (5-2009) für jede lüftungstechnische Nutzungseinheit.

  • Ermittlung der relevanten energetischen Bauteilaufbauten zur Erfüllung der Anforderungen gem. GEG oder BEG-Förderrichtlinie sowie als Vorgabe für die Angebotserstellung durch den Fachhandwerker.
  • Prüfung der Erfordernis der Durchführung des hydraulischen Abgleichs der Heizungsanlage; der Prozentanteil der nachträglich wärmegedämmten Flächen der Gebäudehülle kann hinreichend genau abgeschätzt werden, eine Berechnung ist nur im grenzwertigen Bereich erforderlich und als Zusatzleistung gesondert zu vergüten. Hierzu haben wir ein eigenes Programm entwickelt. Fragen Sie gerne nach!
  • Mündliche Beratung des Kunden/Auftraggebers zum Leistungsumfang eines GEG- und förderrichtlinienkonformen Handwerkerangebotes.
  • Inhaltliche Überprüfung bauseitig vorgelegter Handwerkerangebote (max. 3).
  • Ortstermin mit dem/den beauftragten Handwerker(n) vor Beginn der Ausführung zur Klärung/Festlegung/Erläuterung der energetischen Systemgrenzen sowie für die Sanierung relevanter Details und Bauteilanschlüsse insbesondere zur Wärmebrückenreduzierung/-vermeidung und zur Realisierung einer lückenlosen Luftdichtheitssebene 
  • Erstellen eines Luftdichtheitskonzeptes (Skizze mit kurzer Beschreibung der Luftdichtheitssebenen und Luftdichtheitssanschlüsse) als Vorgabe für die Ausführung durch den Fachhandwerker.
  • Erstellen einer Niederschrift der mit dem/den Handwerker(n) getroffenen fachlichen Absprachen für den Kunden/Auftraggeber; Weiterleitung an den/die Handwerker mit Zustimmung des Kunden/Auftraggebers.
  • Bei Nutzung   von   BEG-Fördermitteln durch den Kunden/Auftraggeber: Ausstellen der Sachverständigenbestätigung zum Förderantrag bei Erfüllen der Anforderungen.

Leistungen während der Baumaßnahme

  • Stichprobenhafte Vor-Ort-Sichtkontrollen und fotografische Dokumentation der energetisch relevanten Bauleistungen auf GEG- und förderrichtlinienkonforme Ausführung, einschl. Kontrolle der eingesetzten Materialien auf Abweichungen von der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit 
  • Beratung des Kunden/Auftraggebers zur Beseitigung festgestellter Mängel.
  • Erstellen einer Niederschrift zu den durchgeführten Überprüfungen für den Kunden/ Auftraggeber; Weiterleitung an den/die Handwerker mit Zustimmung des Kunden/ Auftraggebers.

Leistungen zur Nachbereitung der Baumaßnahme

  • Inhaltliche Überprüfung der bauseitig vorgelegten Handwerker- Schlussrechnungen, Unternehmererklärungen und sonstigen Nachweise auf Erfüllen der GEG- und BEG-Vorgaben, diesbezügliche Vollständigkeit und Aussagefähigkeit der Angaben sowie auf mögliche Abweichungen von den vertraglichen Vereinbarungen.
  • Bei Bedarf Beratung des Kunden/Auftraggebers zur Nachbesserung der Handwerker-Unterlagen.
  • Abschlussgespräch mit dem Kunden/Auftraggeber, finale Vor-Ort-Sichtkontrolle und fotografische Dokumentation der durchgeführten energetisch relevanten Bauleistungen 
  • Übergabe der Maßnahmendokumentation an den Kunden/Auftraggeber.
  • Bei Nutzung   von   BEG-Fördermitteln durch   den Kunden/Auftraggeber und Erfüllen der Anforderungen: Zusammenstellen der KfW- förderfähigen Kosten, Ausstellen der Sachverständigenbestätigung der antragsgemäßen Durchführung als Verwendungsnachweis.

Eine Begleitung der Maßnahme durch einen Energieberater sichert die Qualität der ausgeführten Leistung und wird, darüber hinaus, über das BEG gefördert!

das Plus, Baubegleitung „Heizung“

Ein Angebot für: Hausbesitzer / Wohnungsbaugesellschaften / Planer / Liegenschaftsverwalter Einleitung Dieses Angebot richtet sich an Kunden, die eine Immobilie neu errichten oder sich für eine Teilsanierung, in diesem Fall Erneuerung und Dämmung der Fassade ihrer bereits bestehenden Immobilie entschieden haben. Die Leistungen der Baubegleitung werden außerdem für folgende Gewerke angeboten: Außenwand, Dach und Fenster. Sollten Sie die Baubegleitung für mehr als ein Gewerk wünschen, erstellen wir Ihnen gerne ein individuelles Angebot. Gründe für eine Baubegleitung

  • Die zusätzliche Prüfung durch einen unabhängigen Berater dient dazu, die gewünschten Energieeinsparpotenziale zu erzielen. Er prüft die eingesetzten Materialien und den energetisch gesehenen, fachgerechten Einbau.

Leistungen vor Baubeginn 

  • Ortstermin mit   dem   Kunden/Auftraggeber, Inaugenscheinnahme des Gebäudes innen/außen, dabei mdl. Beratung des Kunden/Auftraggebers zu anlagentechnischen Mängelschwerpunkten sowie zu erforderlichen energetischen Detailklärungen und vorliegenden Detailplanungen, einschl. Prüfung der BEG-Förderrandbedingungen
  • Mündliche Beratung des Kunden/Auftraggebers zur GEG- und förderrichtlinienkonformen Erfüllung der geforderten Nachweis- und Dokumentationspflichten des Eigentümers (Verantwortlichkeiten, Ausnahmen, Befreiungen, Unternehmererklärung, Aufbewahrungsfrist).
  • Mündliche Beratung des Kunden/Auftraggebers zum Leistungsumfang eines GEG- und förderrichtlinienkonformen Handwerkerangebotes.
  • Inhaltliche Überprüfung bauseitig vorgelegter Handwerkerangebote (max. 3), einschl. der Grundlagen für die Auslegung des Wärmeerzeugers und der Heizflächen gemäß Verfahren B des VdZ bzw. den a.a.R.d.T. (Bringschuld des Kunden/Auftraggebers).
  • Vom Energieberater bei Bedarf durchzuführende Berechnungen sind in jedem Fall gesondert zu vergütende Zusatzleistungen.
  • Ortstermin mit dem/den beauftragten Handwerker(n) vor Beginn der Ausführung zur Klärung/Festlegung/Erläuterung der energetischen Randbedingungen sowie der sich hieraus für die Sanierung ergebenden relevanten Details
  • Erstellen einer Niederschrift der mit dem/den Handwerker(n) getroffenen fachlichen Absprachen für den Kunden/Auftraggeber; Weiterleitung an den/die Handwerker mit Zustimmung des Kunden/Auftraggebers.
  • Bei Nutzung     von     BEG-Fördermitteln durch den Kunden/Auftraggeber: Ausstellen der Sachverständigenbestätigung zum Förderantrag bei Erfüllen der Anforderungen.

Leistungen zur Nachbereitung der Baumaßnahme

  • Inhaltliche Überprüfung der bauseitig vorgelegten Handwerker-Schlussrechnungen, Unternehmererklärungen und sonstigen Nachweise auf Erfüllen der GEG- und BEG- Vorgaben, diesbezügliche Vollständigkeit und Aussagefähigkeit der Angaben sowie auf mögliche Abweichungen von den vertraglichen Vereinbarungen.
  • Bei Bedarf Beratung des Kunden/Auftraggebers zur Nachbesserung der Handwerker- Unterlagen.
  • Abschlussgespräch mit dem Kunden/Auftraggeber, finale Vor-Ort-Sichtkontrolle und fotografische Dokumentation der durchgeführten energetisch relevanten Bauleistungen 
  • Übergabe der Maßnahmendokumentation an den Kunden/Auftraggeber.
  • Bei Nutzung    von    BEG-Fördermitteln durch den Kunden/Auftraggeber und Erfüllen der Anforderungen: Zusammenstellen der BEG- förderfähigen Kosten, Ausstellen der Sachverständigenbestätigung der antragsgemäßen Durchführung als Verwendungsnachweis.

Eine Begleitung der Maßnahme durch einen Energieberater sichert die Qualität der ausgeführten Leistung, wird aber momentan nicht gefördert.

das Plus, Baubegleitung Effizienzhaus

Baubegleitung Effizienzhaus/Effizienzgebäude

Baufehler sind sehr teuer. Mit der energetischen Baubegleitung von Koch-Bautechnik ist man auf der sicheren Seite.

Ein energieeffizientes Haus spendet im Winter wohlige Wärme und im Sommer ein angenehmes Klima. Damit alles gut funktioniert, muss nach speziellen Regeln gebaut werden: Moderne Dämm-Methoden, alternative Heizungen und Solaranlagen müssen perfekt verbaut und aufeinander abgestimmt sein.

Viele Handwerker machen hier Fehler, was zu schweren Mängeln am Haus führen kann – die sogar oft erst nach Jahren sichtbar werden. Um dies zum richtigen Zeit zu vermeiden, sollte ein unabhängiger Energieberater den Handwerkern genau auf die Finger schauen, bzw. schon in der Planungsphase verschiedene Konzepte erarbeiten, die den Handwerkern auf der Baustelle helfen die bestmögliche Qualität abzuliefern: Das ist die baubegleitende Qualitätsüberwachung durch den zertifizierten Energieberater von Koch-Bautechnik.

Was leistet wir?
Die „inneren Werte“ eines Hauses werden immer wichtiger: Wärmedämmung und Energieeffizienz sind mittlerweile Pflichtprogramm bei Neubauten und Sanierungen. Ein professioneller Baubegleiter achtet nicht nur auf das korrekte Ausführung der einzelnen Arbeiten, er achtet vielmehr auf das große Ganze: Er überprüft die verschiedenen Angebote der Handwerksfirmen und schaut genau nach, ob die einzelnen Maßnahmen zueinander passen, hilft aber auch schon bereits vor der Angebotseinholung dem Bauherrn , das richtige Angebot einzufordern. Ein Baubegleiter leistet also die Qualitätskontrolle und Qualitätssicherung am Bau, bei ihm laufen die „energetischen Fäden“ zusammen. Dies gewährleistet, dass keine Bauschäden im Nachhinein auftauchen und das Haus auch wirklich energieeffizient arbeitet.