EnEV-Nachweis Anbau Nichtwohngebäude in Altheim


 

Auch für Anbauten eines Bürogebäudes in Altheim muss die geltende Energieeinsparverordnung, kurz EnEV eingehalten und berücksichtigt werden.

Die Energieeinsparverordnung (EnEV) nimmt eine Unterteilung nach der Nutzung der Gebäude vor: unterschieden wird zwischen Wohn- und Nichtwohngebäuden. Ein weiterer Sonderfall sind Sanierungen und Erweiterungen im Bestand. Für Neubauten wird der EnEV-Nachweis als Bedarfsausweis errechnet. Wird ein Nachweis für ein bestehendes Gebäude erstellt, kann das auf der Grundlage der Verbrauchswerte der vergangenen drei Jahre als Verbrauchsausweis erfolgen.

Der Architekt plante den Anbau zur bestehenden Bürobebauung und meine Aufgabe war es dann für den Anbau den Nachweis der einzelnen Bauteile nach EnEV zu erbringen.

 

 

Nichtwohngebäude nach EnEV und DIN V 18599

Die Bewertung von Nichtwohngebäuden (NWG) nach EnEV findet auf der Grundlage der Vorgaben der DIN V 18599 Energetische Bewertung von Gebäuden – Berechnung des Nutz-, End- und Primärenergiebedarfs für Heizung, Kühlung, Lüftung, Trinkwarmwasser und Beleuchtung statt. Die Berechnungen erfolgen im vergleichenden Referenzverfahren zu einem modellhaft abgebildeten Gebäude, das die vorgegebenen Werte nach DIN V 18599 bzw. EnEV nutzt.

 

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