L-Bank Ressourceneffizienzfinanzierung Einzelmaßnahmen Unternehmen in Altheim
Bei diesem Projekt für ein Unternehmen aus Altheim handelt es sich um zwei getrennte Bereiche. Zum einen wurde ein Büroanbau geplant, zum anderen wurde über das Programm „Ressourceneffizienzfinanzierung Programmteil C Energieeffiziente Betriebsgebäude“ der L-Bank verschiedene Einzelmaßnahmen aus dem Katalog der Möglichkeiten herausgesucht und umgesetzt.
Einzelmaßnahmen werden in folgenden Bereichen gefördert:
- Haus- und Energietechnik (Heizung, Kühlung, Beleuchtung, Lüftung, Warmwasser)
- Gebäudehülle (Dämmung, Fenster, Türen, Vorhangfassaden)
- Mess-, Regel- und Steuerungstechnik
- Gebäudeautomation
Die Unternehmerfamilie entschied sich für die Dämmung des Daches eines Seitenhallenteils, dem Austausch der Fenster und Türen, sowie der Umrüstung der Beleuchtung auf LED nach einem Lichtkonzept.
Anforderungen an die Energieeffizienz
Gefördert werden nur Maßnahmen, die bestimmte technische Mindestanforderungen erfüllen. Bei der Förderung von KfW-Effizienzgebäuden sind die technischen Mindestanforderungen auf die Energiebilanz des gesamten Gebäudes bezogen. Bei den Einzelmaßnahmen gibt es maßnahmenspezifische Vorgaben wie zum Beispiel maximal zulässige U-Werte oder anlagenspezifische Kennzahlen.
Die technischen Mindestanforderungen sind in einer Anlage zum Merkblatt zusammengefasst. Die L-Bank übernimmt unverändert die Anforderungen und den Vordruck der KfW aus deren Programm KfW-Energieeffizienzprogramm – Energieeffizient Bauen und Sanieren. Die Anlage Technische Mindestanforderungen Energieeffizient Bauen und Sanieren – Nichtwohngebäude ist im Download-Bereich verfügbar.
Als Sachverständiger war es meine Aufgabe sowohl bei Antragstellung als auch nach Abschluss der Maßnahme zu bestätigen, dass das Energiesparpotential erreicht werden kann bzw. tatsächlich erreicht wurde. Die komplette Produktionshalle wurde im Bestand energetisch bewertet, d. h. den Energiebedarf für das unsanierte Hallengebäude berechnet. Im zweiten Schritt wurden die Sanierungsmaßnahmen eingearbeitet und somit konnte die Energieeinsparung, sowie auch die CO2-Einsparung gegenübergestellt werden.
Förderfähige Kosten: Investitionskosten, Planung und Beratung
- Investitionskosten, die unmittelbar mit der Energieeinsparung zusammenhängen
- Bei Neubauten: Baukosten für das gesamte Gebäude (nur beheizte Flächen)
- Planung und Umsetzungsbegleitung der Maßnahmen
- Energiemanagementsysteme
- Nicht förderfähig: Grundstückskosten, Außenanlagen, Inneneinrichtungen, Anlagen mit einer Vergütung nach KWKG oder EEG
Investitionsort
Das Vorhaben muss in Baden-Württemberg durchgeführt werden. Der Sitz des Unternehmens spielt keine Rolle.