Baukindergeld startet zum 18.09.2018
„Baukindergeld 2018“ ist in aller Munde und deshalb erfahren Sie in diesem Energie-Plus-Blog-Beitrag die aktuellen Einzelheiten
Verschenken Sie die Förderung nicht: 12.000 Euro pro Kind – rückwirkend ab Januar 2018
Wer auf den Bau oder den Kauf einer eigenen Immobilie spart, bekommt finanzielle Unterstützung.
Denn mit dem Baukindergeld fördert der Staat
Familien mit 12.000 Euro pro Kind. Nach Aussage des BMI (Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat) sollen ab dem 18. September 2018 bei der KfW Anträge gestellt werden können. Die Förderung lässt sich dann rückwirkend zum 01.01.2018 beantragen.
Baukindergeld: Finanzielle Unterstützung für Immobilienkäufer
Gefördert wird der erstmalige Neubau oder Erwerb von Wohneigentum zur Selbstnutzung in Deutschland für Familien und Alleinerziehende mit mindestens einem im Haushalt lebenden Kind unter 18 Jahren. Das Baukindergeld wird flächendeckend in Deutschland bis zu einer Einkommensgrenze von 75.000 Euro zu versteuerndem Haushaltseinkommen pro Jahr und zusätzlich 15.000 Euro pro Kind gewährt (also: 90.000 Euro mit einem Kind). Der Zuschuss in Höhe von 1.200 Euro je Kind und pro Jahr wird über 10 Jahre ausgezahlt. Eine Familie mit einem Kind erhält somit einen Zuschuss über 10 Jahre von insgesamt 12.000 Euro, bei 2 Kindern 24.000 Euro. Mit jedem weiteren Kind erhöht sich der Zuschuss um 12.000 Euro.
Detaillierte Informationen zum Baukindergeld enthält das Merkblatt der KfW auf der Internetseite der KfW unter www.kfw.de/424.
Anträge können ab dem 18. September 2018 ausschließlich online unter: www.kfw.de/info-zuschussportal gestellt werden. Wir bieten Ihnen die Ausfüllhilfe für die Online-Beantragung auf Nachfrage gerne an.
FAQs finden Sie unter: https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/themen/bauen-wohnen/baukindergeld/faqs-baukindergeld.html
Das aktuelle Merkblatt zum Baukindergeld erhalten sie hier.