Welcher Energieausweis ist der richtige?

Welcher Energieausweis ist der richtige?

©Koch-Bautechnik

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Ein Energieausweis ist ein Dokument, welches über den Energieverbrauch und die Energieeffizienz eines Gebäudes Auskunft gibt. Er dient als wichtige Grundlage für Kauf- oder Mietentscheidungen sowie für Modernisierungs- und Sanierungsvorhaben von Immobilien. Doch was genau ist ein Energieausweis nach dem Gebäudeenergiegesetz und welche Rolle spielt Norbert Koch, Inhaber von Koch-Bautechnik und Energieberater aus Riedlingen, dabei?

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) trat im November 2020 in Kraft und löste das Energieeinsparungsgesetz (EnEG), die Energieeinsparverordnung (EnEV) und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) ab. Ziel des GEG ist es, den Energiebedarf von Gebäuden zu senken und dadurch einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten. In diesem Kontext spielt der Energieausweis eine entscheidende Rolle, denn er informiert über den energetischen Zustand eines Gebäudes und gibt Empfehlungen zur Optimierung der Energieeffizienz.

Als Energieberater ist Norbert Koch aus Riedlingen ein kompetenter Ansprechpartner für Fragen rund um den Energieausweis und die energetische Sanierung von Gebäuden. Mit seiner Firma Koch-Bautechnik bietet er eine umfassende Energieberatung an, die individuell auf die Bedürfnisse und Anforderungen seiner Kunden zugeschnitten ist. Dabei geht es nicht nur um die Erstellung eines Energieausweises, sondern auch um eine ganzheitliche Beratung zum Thema Energieeffizienz.

Ein Energieausweis nach dem GEG unterscheidet sich von den bisherigen Ausweisen durch eine vereinfachte Struktur und eine einheitliche Skala von A+ (sehr gut) bis H (sehr schlecht). Er ist in zwei Varianten erhältlich: Als bedarfsorientierter oder als verbrauchsorientierter Energieausweis. Der bedarfsorientierte Energieausweis basiert auf einer energetischen Bewertung des Gebäudes anhand von Daten zu Bauteilen, Anlagentechnik und Lüftung. Hierbei wird berechnet, wie viel Energie das Gebäude bei einem bestimmten Nutzerverhalten verbraucht. Der verbrauchsorientierte Energieausweis hingegen basiert auf den tatsächlichen Verbrauchsdaten der letzten drei Jahre und gibt somit Auskunft über den realen Energieverbrauch des Gebäudes.

Für welche Variante des Energieausweises man sich entscheidet, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Der bedarfsorientierte Energieausweis eignet sich vor allem für Neubauten oder Gebäude, die umfangreich saniert wurden. Hierbei können potentielle Schwachstellen aufgedeckt und konkrete Handlungsempfehlungen gegeben werden. Der verbrauchsorientierte Energieausweis hingegen ist sinnvoll für Gebäude, die bereits über einen längeren Zeitraum genutzt werden und deren Verbrauchsdaten vorliegen.

Ein Energieausweis ist jedoch mehr als nur eine rein technische Bewertung des Gebäudes. Er hat auch eine wirtschaftliche und ökologische Dimension. Denn ein energieeffizientes Gebäude kann nicht nur die Umwelt schonen, sondern auch Kosten sparen. Mit einem guten Energieausweis können potentielle Käufer oder Mieter schnell und einfach erkennen, wie hoch die Energiekosten für das Gebäude ausfallen und welche Einsparpotentiale bestehen. Aufgrund der hohen Bedeutung des Energieausweises für die Bewertung von Gebäuden ist dieser auch bei der Immobilienvermarktung gesetzlich vorgeschrieben.

Für Norbert Koch und sein Team von Koch-Bautechnik steht die Energieberatung jedoch nicht nur im Kontext von Gesetzen und Vorschriften, sondern vor allem im Zusammenhang mit dem Klimaschutz. Denn durch eine bessere Energieeffizienz können nicht nur Kosten gespart, sondern auch ein wichtiger Beitrag zum Umweltschutz geleistet werden. Mit einer Energieberatung können individuelle Lösungen gefunden werden, die auf die Bedürfnisse und Anforderungen des Gebäudes und seiner Nutzer abgestimmt sind.

©Koch-Bautechnik

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In der Energieberatung werden zunächst die technischen Daten des Gebäudes erfasst und analysiert. Dazu gehören zum Beispiel die Art der Heizungsanlage, die Dämmung und die Art der Fenster. Anschließend werden verschiedene Handlungsoptionen erarbeitet, um den Energieverbrauch zu senken und die Energieeffizienz zu erhöhen. Hierbei geht es nicht nur um technische Maßnahmen wie die Optimierung der Heizungsanlage oder die Anbringung von Dämmmaterialien, sondern auch um Verhaltensänderungen der Nutzer.

Ein weiterer Vorteil einer Energieberatung durch Norbert Koch und sein Team ist die Förderung von staatlicher Seite. Denn im Rahmen der energetischen Sanierung von Gebäuden gibt es zahlreiche Förderprogramme, die den Einsatz von erneuerbaren Energien und die Verbesserung der Energieeffizienz unterstützen. Eine gute Energieberatung kann dabei helfen, die passenden Fördermittel zu finden und in Anspruch zu nehmen.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass ein Energieausweis nach dem GEG ein wichtiges Instrument zur Bewertung der Energieeffizienz von Gebäuden ist. Mit einem guten Energieausweis können potentielle Käufer oder Mieter schnell und einfach erkennen, wie hoch die Energiekosten für das Gebäude ausfallen und welche Einsparpotentiale bestehen. Die Energieberatung von Norbert Koch und seinem Team von Koch-Bautechnik geht jedoch über den reinen Energieausweis hinaus und bietet eine ganzheitliche Beratung zum Thema Energieeffizienz. Durch individuelle Lösungen und gezielte Förderung kann so ein wichtiger Beitrag zum Klimaschutz geleistet werden.

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Was macht eigentlich der Energieberater?

Was macht eigentlich der Energieberater?

Ein Energieberater ist ein Experte auf dem Gebiet der Energieeffizienz in Gebäuden und Anlagen. Er hilft Eigentümern und Betreibern von Gebäuden dabei, Energie und damit Kosten zu sparen, indem er analysiert, wo Energie eingespart werden kann, und konkrete Handlungsempfehlungen gibt.

dena Expertenliste

dena Expertenliste

Einer der führenden Energieberater in der Region Riedlingen ist Norbert Koch von der Koch-Bautechnik. Als zertifizierter Energieberater und Energie-Effizienz-Experte hat er jahrelange Erfahrung auf diesem Gebiet und kann sowohl private als auch gewerbliche Kunden kompetent beraten.

Die Aufgaben eines Energieberaters umfassen eine Vielzahl von Tätigkeiten. Zunächst einmal führt er eine umfassende Analyse des Energiebedarfs des betreffenden Gebäudes durch. Dabei werden sowohl der Heizungs- und Warmwasserverbrauch als auch der Strombedarf erfasst und bewertet.

Anschließend identifiziert der Energieberater die Bereiche, in denen Energie eingespart werden kann. Hierzu gehören beispielsweise die Optimierung der Heizungsanlage, die Installation von energieeffizienten Beleuchtungssystemen oder die Dämmung von Wänden und Dächern.

Norbert Koch von der Koch-Bautechnik setzt dabei auf eine ganzheitliche Beratung, die alle relevanten Aspekte berücksichtigt. Hierzu gehört auch die Betrachtung von Gebäudedichtheit und Lüftungskonzepten, um ein optimales Raumklima bei minimalem Energieverbrauch zu erreichen.

Neben der Beratung und Planung bietet ein Energieberater auch die Umsetzung der Maßnahmen an. Hierbei arbeitet er eng mit Handwerkern und anderen Fachleuten zusammen, um eine reibungslose Umsetzung zu gewährleisten.

Ein weiteres Aufgabenfeld eines Energieberaters ist die Erstellung von Energieausweisen. Hierbei handelt es sich um ein Dokument, das den Energiebedarf eines Gebäudes bewertet und Auskunft über den Energieverbrauch gibt. Der Energieausweis ist in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben und dient als Informationsgrundlage für Käufer und Mieter von Immobilien.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass ein Energieberater wie Norbert Koch von der Koch-Bautechnik ein wichtiger Partner für alle ist, die ihre Energiekosten senken und gleichzeitig ihren Beitrag zum Umweltschutz leisten möchten. Durch eine umfassende Analyse des Energiebedarfs und die Umsetzung konkreter Maßnahmen kann er dabei helfen, den Energieverbrauch und damit die Kosten deutlich zu reduzieren.

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Betriebsurlaub 2022

Betriebsurlaub 2022

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Wir machen Betriebsferien und stehen Ihnen

ab dem Montag 22.08.2022 wieder zur Verfügung.

Gebäudeenergiegesetz (GEG) – Regierungsentwurf vom 23.10.2019

Gebäudeenergiegesetz (GEG) – Regierungsentwurf vom 23.10.2019

Das Ökozentrum NRW hat auf acht Seiten den Entwurf des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) vom 23. Oktober 2019 zusammengefasst. Hier können Sie die Zusammenfassung herunterladen, oder direkt von der Seite des Ökozentrum NRW   http://www.oekozentrum-nrw.de/gebaeudeenergiegesetz-2019.html

Den vollständigen Gesetzentwurf zur Vereinheitlichung des Energiesparrechts für Gebäude stellt das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie auf seiner Internetseite zur Verfügung oder Sie laden diesen hier herunter: https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Downloads/G/gesetzentwurf-zur-vereinheitlichung-des-energieeinsparrechts-fuer-gebaeude.pdf?__blob=publicationFile&v=4

Das Bundeskabinett hat am 23.10.2019 den vom Bundesminister für Wirtschaft und Energie und vom Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat vorgelegten Entwurf für das Gebäudeenergiegesetz (GEG) beschlossen. Die Bundesregierung setzt damit den Koalitionsvertrag, das Klimaschutzprogramm 2030 und die Beschlüsse des Wohngipfels 2018 um. Das Gebäudeenergiegesetz schafft ein neues, einheitliches aufeinander abgestimmtes Regelwerk für die energetischen Anforderungen an Neubauten, Bestandsgebäude und an den Einsatz erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteversorgung von Gebäuden.

Gesetzentwurf zur Vereinheitlichung des Energiesparrechts für Gebäude

Gesetzentwurf zur Vereinheitlichung des Energiesparrechts für Gebäude

Zusammenfassung_GEG-Entwurf

 

2019 Energieausweise älterer Wohngebäude verlieren ihre Gültigkeit

2019 Energieausweise älterer Wohngebäude verlieren ihre Gültigkeit

07.01.2019 Koch-Bautechnik:     Was Sie jetzt wissen müssen!

Seit Sommer 2018 haben die ersten Energieausweise ihre Gültigkeit verloren. Sie wurden im Jahr 2008 für Wohngebäude, deren Baujahr aus der Zeit vor 1966 stammen, erstellt und haben eine Laufzeit von zehn Jahren. Diese sind nun seit Juni 2018 abgelaufen. Die bisher ausgestellten Energieausweise haben auf der ersten Seite ganz oben links das Gültigkeitsdatum vermerkt.

Was Besitzer dieser Gebäude jetzt wissen müssen!

Besitzer der Gebäude mit einem solchen Energieausweis sollten nun einen aktuellen Energieausweis erstellen lassen, sofern sie ihr Haus in der nächsten Zeit vermieten, verkaufen oder auch verpachten wollen. Hausbesitzer, welche einen neuen Energieausweis beantragen möchten, wird geraten, sich an den qualifizierten Energieberater von Koch-Bautechnik zu wenden.

Wohnhäuser jüngeren Datums benötigen ab 2019 neuen Energieausweis

Für Gebäude, die im Jahr 1966 oder später errichtet wurden, war die Beantragung eines Energieausweises erst ab 2009 verpflichtend, wenn es zu einer Vermietung, einem Verkauf oder einer Verpachtung kommen sollte. Deshalb muss für diese auch erst nach der Zehnjahresfrist, also im Jahr 2019, ein neuer Energieausweis beantragt werden, da der alte dann seine Gültigkeit verliert.

 

Für Neubauten oder auch umfassend modernisierte Häuser ist bereits seit Inkrafttreten er Energieeinsparverordnung (EnEV) am 01. Februar 2002 ein Energieausweis zu beantragen, hier hat die Neubeantragung also bereits stattgefunden.

 

Der Energieausweis muss dann den Interessenten bei der Besichtigung vorgelegt werden. Auch für die Immobilienanzeige sind Angaben aus dem Energieausweis Pflicht. Wer sein Eigentum selbst nutzt oder nicht vermietet, braucht im Prinzip auch keinen Energieausweis. Auch Baudenkmäler sowie kleine Gebäude mit einer Nutzfläche von bis zu 50 Quadratmetern sind von der Ausweispflicht freigestellt.

In Immobilienanzeigen müssen folgende Daten bei Wohngebäuden ausgewiesen werden:
  • die Art des vorliegenden Energieausweises (Bedarfs- oder Verbrauchsausweis),
  • der jeweilige im Energieausweis angegebene Endenergiebedarf oder Endenergieverbrauch in Kilowattstunden pro Quadratmeter und Jahr,
  • der im Energieausweis genannte wesentliche Energieträger der Heizung des Gebäudes (z. B. Öl, Gas, Fernwärme, Pellets, usw.),
  • das Baujahr des Gebäudes,
  • die Effizienzklasse, wenn ein neu ausgestellter Energieausweis mit Effizienzklasse vorliegt. Liegt ein älterer Energieausweis vor, müssen die darin angegebenen Daten für den Endenergiebedarf/ Endenergieverbrauch bzw. der Energieträger der Heizung veröffentlicht werden.

Für Nichtwohngebäude, also nicht zu Wohnzwecken genutzte Immobilien, gelten zum Teil abweichende Regelungen. Hier müssen auch Hinweise zum Stromverbrauch beinhaltet sein.

Den für zehn Jahre gültigen Energieausweis müssen Vermieter und Verkäufer von Gebäuden oder Wohnungen den Interessenten unaufgefordert vorlegen. Auch beim Neubau oder einer umfassenden Sanierung ist die Ausstellung Pflicht und muss auch nach der Baumaßnahme der unteren Baurechtsbehörde unaufgefordert vorgelegt werden.

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5-Punkte-Plan für weniger Plastik

5-Punkte-Plan für weniger Plastik

Bundesumweltministerin Schulze legt 5-Punkte-Plan für weniger Plastik und mehr Recycling vor

Bundesumweltministerin Svenja Schulze hat einen 5-Punkte-Plan mit Maßnahmen für weniger Plastik und mehr Recycling vorgelegt. Diese sehen unter anderem eine Mischung aus gesetzlichen und freiwilligen Maßnahmen zur Vermeidung von überflüssigem Plastik vor. Auch Alternativen zur Plastiknutzung wie etwa das Trinken von Leitungswasser sollen gestärkt werden. Flankiert wird das Arbeitsprogramm mit einer Öffentlichkeits-Kampagne „Nein zur Wegwerfgesellschaft“. Sie steht unter dem Motto „Weniger ist mehr“.

Bundesumweltministerin Svenja Schulze: „Mit diesen Maßnahmen leiten wir eine Trendwende im Umgang mit Plastik ein. Wir produzieren in unserer Konsum- und Wegwerfgesellschaft bislang viel zu viel Plastik. Und auch, wenn wir das gar nicht wollen, exportieren wir diese Konsummuster in die Schwellen- und Entwicklungsländer, mit gravierenden Folgen für die Meeresumwelt. Ich will, dass wir Lösungen exportieren: technische Lösungen fürs Sammeln und Recyceln, aber auch Alltagslösungen für ein Leben mit weniger überflüssigem Plastik.“

Punkt eins des BMU-Plans zielt auf die Vermeidung von überflüssigen Produkten und Verpackungen. Die Bundesregierung unterstützt ein europaweites Verbot von bestimmten Einweg-Plastikartikeln wie Plastikgeschirr, das noch in diesem Jahr beschlossen werden soll. Produkte können im EU-Binnenmarkt nur auf EU-Ebene reguliert oder verboten werden.

Auf nationaler Ebene wird das Bundesumweltministerium darüber hinaus einen Dialog mit dem Handel starten, um freiwillige Selbstverpflichtungen zu erreichen. Vorbild ist die Vereinbarung zu den Plastiktüten, die nach zwei Jahren bereits zu einem Rückgang des Verbrauchs um zwei Drittel geführt hat. Ein Thema des neuen Dialogs werden überflüssige Verpackungen von Obst und Gemüse sein. Zudem sollen Alternativen zur Plastiknutzung gestärkt werden, etwa durch eine Initiative zur Nutzung von Leitungswasser als Trinkwasser.

Das zweite Element des Plans ist die umweltfreundliche Gestaltung von Verpackungen und Produkten. Ab dem 1.1.2019 müssen die Lizenzentgelte, die die Hersteller an die dualen Systeme zahlen, ökologische Kriterien stärker berücksichtigen. Dann gilt: Wer eine Verpackung verwendet, die sich gut recyceln lässt oder aus recyceltem Material besteht, zahlt weniger als der, der das nicht tut. Für Produkte schlägt das Bundesumweltministerium darüber hinaus eine neue Regelung im Rahmen der EU-Ökodesignrichtlinie vor. Demnach müssten Produkte unter anderem so gebaut sein, dass man sie leicht auseinanderbauen und reparieren oder recyceln kann.

Drittens wird das Recycling gestärkt. Ab dem 1.1.2019 werden die Recyclingquoten für Kunststoffverpackungen von derzeit 36 Prozent zunächst auf 58,5 Prozent erhöht. Ab dem 1.1.2022 steigen sie wie im Verpackungsgesetz beschlossen auf 63 Prozent. Um die Nachfrage nach den so gewonnenen neuen Rohstoffen zu erhöhen wird das BMU eine neue Rezyklat-Initiative starten. In einem Dialog sollen alle Akteure entlang der Produktionskette (Hersteller, Händler, Recycler) daran arbeiten, die Qualität und die Akzeptanz von Rezyklaten zu steigern. Die öffentliche Hand soll bei der Beschaffung mit gutem Beispiel vorangehen.

Im Bereich der Bioabfälle soll der Eintrag von Plastik durch Aufklärung und strengere Anforderungen an die Kompostqualität vermieden werden (Punkt 4).

Auf internationaler Ebene hat Deutschland sich bislang erfolgreich für die Verankerung der Themen Meeresmüll und Ressourceneffizienz in den G7 und G20 stark gemacht. Ab 2019 will das Bundesumweltministerium im Kampf gegen den Meeresmüll stärker in die praktische Umsetzung einsteigen. Nach dem Beschluss des Bundestags von vergangenem Freitag stehen ab 2019 erstmals insgesamt 50 Millionen Euro für den Export von Technologien gegen die Vermüllung der Meere zur Verfügung.

Weitere InformationenDen 5-Punkte-Plan und weitere Informationen zum Thema finden Sie unter www.bmu.de/DL2122

Motive und Informationen zur neuen BMU-Kampagne „Nein zur Wegwerfgesellschaft“ finden Sie unter www.bmu.de/wenigeristmehr In Deutschland wird ungefähr die Hälfte der Kunststoffabfälle recycelt, der Rest wird zur Energieerzeugung genutzt. Kunststoffabfälle aus der Produktion fallen zumeist sortenrein an und sind entsprechend gut recycelbar. Kunststoffabfälle aus den Haushalts- und Gewerbebereich sind in der Regel deutlich heterogener in ihrer stofflichen Zusammensetzung.

Ein hohes Maß an Sortenreinheit vor dem Recycling wird durch deren getrennte Erfassung und insbesondere durch deren Sortierung erreicht. Bei Kunststoffabfällen aus privaten Haushalten handelt es sich größtenteils um Verpackungen. Ihre Erfassung und Verwertung ist in der Verpackungsverordnung und zukünftig im Verpackungsgesetz geregelt.

Weitere Angaben dazu finden Sie unter:https://www.umweltbundesamt.de/daten/ressourcen-abfall/verwertung-entsorgung-ausgewaehlter-abfallarten/kunststoffabfaelle#textpart-1

Daten und Fakten zu weiteren Verpackungsabfällen finden Sie unter:https://www.umweltbundesamt.de/daten/ressourcen-abfall/verwertung-entsorgung-ausgewaehlter-abfallarten/verpackungsabfaelle#textpart-7

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Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleareSicherheit, Stresemannstr. 128-130, 10117 BerlinRedaktion: Regine Zylka (verantwortlich), Nikolai Fichtner, Stephan GabrielHaufe, Maren Klein, Andreas Kübler und Nina WetternE-Mail: presse@bmu.bund.de Internet: www.bmu.de/presse

Quelle: BMU Pressedienst Nr. 234/18 -Ressourcenschutz 26. November 2018Bundesumweltministerin Schulze legt 5-Punkte-Plan vom 26.11.2018