Das Ökozentrum NRW hat auf acht Seiten den Entwurf des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) vom 23. Oktober 2019 zusammengefasst. Hier können Sie die Zusammenfassung herunterladen, oder direkt von der Seite des Ökozentrum NRW http://www.oekozentrum-nrw.de/gebaeudeenergiegesetz-2019.html
Den vollständigen Gesetzentwurf zur Vereinheitlichung des Energiesparrechts für Gebäude stellt das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie auf seiner Internetseite zur Verfügung oder Sie laden diesen hier herunter: https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Downloads/G/gesetzentwurf-zur-vereinheitlichung-des-energieeinsparrechts-fuer-gebaeude.pdf?__blob=publicationFile&v=4
Das Bundeskabinett hat am 23.10.2019 den vom Bundesminister für Wirtschaft und Energie und vom Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat vorgelegten Entwurf für das Gebäudeenergiegesetz (GEG) beschlossen. Die Bundesregierung setzt damit den Koalitionsvertrag, das Klimaschutzprogramm 2030 und die Beschlüsse des Wohngipfels 2018 um. Das Gebäudeenergiegesetz schafft ein neues, einheitliches aufeinander abgestimmtes Regelwerk für die energetischen Anforderungen an Neubauten, Bestandsgebäude und an den Einsatz erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteversorgung von Gebäuden.