Neue Muster für Energieausweise nach GEG 2024 veröffentlicht

Neue Muster für Energieausweise nach GEG 2024 veröffentlicht

Muster für Energieausweise nach GEG 2024 veröffentlicht

Die Bekanntmachung mit den geänderten Mustern für Energieausweise wurde am 8.12.2023 im Bundesanzeiger veröffentlicht. Sie enthält Muster für Bedarfs- und Verbrauchsausweise für Wohn- und Nichtwohngebäude sowie für den Aushang in Nichtwohngebäuden. Die wesentliche Änderung besteht darin, dass in den neuen Ausweisformularen die Einhaltung der 65%-EE-Pflicht dargestellt und dokumentiert werden kann.

Folgende weitere Veröffentlichungen zum GEG 2024 stehen noch aus:

• Es wird eine Neufassung des Beiblatts 2 zur DIN V 18599 erarbeitet, in dem die „Technische Regel zur detaillierten Berechnung des Deckungsanteils aus erneuerbaren Energien“ dargestellt wird. Die Regeln beschreiben sowohl den rechnerischen Nachweis über eine Energiebilanz als auch die teilweise erforderlichen pauschalen Nachweise der einzelnen Erfüllungsoptionen (z.B. bei Wärmepumpen-Hybridheizungen über die Leistung). Das Beiblatt soll im ersten Halbjahr 2024 veröffentlicht werden.

• Das BMWK erstellt ein Informationsblatt zur Beratungspflicht beim Einbau neuer Feuerungsanlagen gemäß § 71 Abs. 11 GEG, das auch ein Formular zur Dokumentation der durchgeführten Beratung enthalten soll. Das Informationsblatt soll möglichst bis Januar 2024 veröffentlicht werden.

Welcher Energieausweis ist der richtige?

Welcher Energieausweis ist der richtige?

©Koch-Bautechnik

©Koch-Bautechnik

Ein Energieausweis ist ein Dokument, welches über den Energieverbrauch und die Energieeffizienz eines Gebäudes Auskunft gibt. Er dient als wichtige Grundlage für Kauf- oder Mietentscheidungen sowie für Modernisierungs- und Sanierungsvorhaben von Immobilien. Doch was genau ist ein Energieausweis nach dem Gebäudeenergiegesetz und welche Rolle spielt Norbert Koch, Inhaber von Koch-Bautechnik und Energieberater aus Riedlingen, dabei?

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) trat im November 2020 in Kraft und löste das Energieeinsparungsgesetz (EnEG), die Energieeinsparverordnung (EnEV) und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) ab. Ziel des GEG ist es, den Energiebedarf von Gebäuden zu senken und dadurch einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten. In diesem Kontext spielt der Energieausweis eine entscheidende Rolle, denn er informiert über den energetischen Zustand eines Gebäudes und gibt Empfehlungen zur Optimierung der Energieeffizienz.

Als Energieberater ist Norbert Koch aus Riedlingen ein kompetenter Ansprechpartner für Fragen rund um den Energieausweis und die energetische Sanierung von Gebäuden. Mit seiner Firma Koch-Bautechnik bietet er eine umfassende Energieberatung an, die individuell auf die Bedürfnisse und Anforderungen seiner Kunden zugeschnitten ist. Dabei geht es nicht nur um die Erstellung eines Energieausweises, sondern auch um eine ganzheitliche Beratung zum Thema Energieeffizienz.

Ein Energieausweis nach dem GEG unterscheidet sich von den bisherigen Ausweisen durch eine vereinfachte Struktur und eine einheitliche Skala von A+ (sehr gut) bis H (sehr schlecht). Er ist in zwei Varianten erhältlich: Als bedarfsorientierter oder als verbrauchsorientierter Energieausweis. Der bedarfsorientierte Energieausweis basiert auf einer energetischen Bewertung des Gebäudes anhand von Daten zu Bauteilen, Anlagentechnik und Lüftung. Hierbei wird berechnet, wie viel Energie das Gebäude bei einem bestimmten Nutzerverhalten verbraucht. Der verbrauchsorientierte Energieausweis hingegen basiert auf den tatsächlichen Verbrauchsdaten der letzten drei Jahre und gibt somit Auskunft über den realen Energieverbrauch des Gebäudes.

Für welche Variante des Energieausweises man sich entscheidet, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Der bedarfsorientierte Energieausweis eignet sich vor allem für Neubauten oder Gebäude, die umfangreich saniert wurden. Hierbei können potentielle Schwachstellen aufgedeckt und konkrete Handlungsempfehlungen gegeben werden. Der verbrauchsorientierte Energieausweis hingegen ist sinnvoll für Gebäude, die bereits über einen längeren Zeitraum genutzt werden und deren Verbrauchsdaten vorliegen.

Ein Energieausweis ist jedoch mehr als nur eine rein technische Bewertung des Gebäudes. Er hat auch eine wirtschaftliche und ökologische Dimension. Denn ein energieeffizientes Gebäude kann nicht nur die Umwelt schonen, sondern auch Kosten sparen. Mit einem guten Energieausweis können potentielle Käufer oder Mieter schnell und einfach erkennen, wie hoch die Energiekosten für das Gebäude ausfallen und welche Einsparpotentiale bestehen. Aufgrund der hohen Bedeutung des Energieausweises für die Bewertung von Gebäuden ist dieser auch bei der Immobilienvermarktung gesetzlich vorgeschrieben.

Für Norbert Koch und sein Team von Koch-Bautechnik steht die Energieberatung jedoch nicht nur im Kontext von Gesetzen und Vorschriften, sondern vor allem im Zusammenhang mit dem Klimaschutz. Denn durch eine bessere Energieeffizienz können nicht nur Kosten gespart, sondern auch ein wichtiger Beitrag zum Umweltschutz geleistet werden. Mit einer Energieberatung können individuelle Lösungen gefunden werden, die auf die Bedürfnisse und Anforderungen des Gebäudes und seiner Nutzer abgestimmt sind.

©Koch-Bautechnik

©Koch-Bautechnik

In der Energieberatung werden zunächst die technischen Daten des Gebäudes erfasst und analysiert. Dazu gehören zum Beispiel die Art der Heizungsanlage, die Dämmung und die Art der Fenster. Anschließend werden verschiedene Handlungsoptionen erarbeitet, um den Energieverbrauch zu senken und die Energieeffizienz zu erhöhen. Hierbei geht es nicht nur um technische Maßnahmen wie die Optimierung der Heizungsanlage oder die Anbringung von Dämmmaterialien, sondern auch um Verhaltensänderungen der Nutzer.

Ein weiterer Vorteil einer Energieberatung durch Norbert Koch und sein Team ist die Förderung von staatlicher Seite. Denn im Rahmen der energetischen Sanierung von Gebäuden gibt es zahlreiche Förderprogramme, die den Einsatz von erneuerbaren Energien und die Verbesserung der Energieeffizienz unterstützen. Eine gute Energieberatung kann dabei helfen, die passenden Fördermittel zu finden und in Anspruch zu nehmen.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass ein Energieausweis nach dem GEG ein wichtiges Instrument zur Bewertung der Energieeffizienz von Gebäuden ist. Mit einem guten Energieausweis können potentielle Käufer oder Mieter schnell und einfach erkennen, wie hoch die Energiekosten für das Gebäude ausfallen und welche Einsparpotentiale bestehen. Die Energieberatung von Norbert Koch und seinem Team von Koch-Bautechnik geht jedoch über den reinen Energieausweis hinaus und bietet eine ganzheitliche Beratung zum Thema Energieeffizienz. Durch individuelle Lösungen und gezielte Förderung kann so ein wichtiger Beitrag zum Klimaschutz geleistet werden.

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2019 Energieausweise älterer Wohngebäude verlieren ihre Gültigkeit

2019 Energieausweise älterer Wohngebäude verlieren ihre Gültigkeit

07.01.2019 Koch-Bautechnik:     Was Sie jetzt wissen müssen!

Seit Sommer 2018 haben die ersten Energieausweise ihre Gültigkeit verloren. Sie wurden im Jahr 2008 für Wohngebäude, deren Baujahr aus der Zeit vor 1966 stammen, erstellt und haben eine Laufzeit von zehn Jahren. Diese sind nun seit Juni 2018 abgelaufen. Die bisher ausgestellten Energieausweise haben auf der ersten Seite ganz oben links das Gültigkeitsdatum vermerkt.

Was Besitzer dieser Gebäude jetzt wissen müssen!

Besitzer der Gebäude mit einem solchen Energieausweis sollten nun einen aktuellen Energieausweis erstellen lassen, sofern sie ihr Haus in der nächsten Zeit vermieten, verkaufen oder auch verpachten wollen. Hausbesitzer, welche einen neuen Energieausweis beantragen möchten, wird geraten, sich an den qualifizierten Energieberater von Koch-Bautechnik zu wenden.

Wohnhäuser jüngeren Datums benötigen ab 2019 neuen Energieausweis

Für Gebäude, die im Jahr 1966 oder später errichtet wurden, war die Beantragung eines Energieausweises erst ab 2009 verpflichtend, wenn es zu einer Vermietung, einem Verkauf oder einer Verpachtung kommen sollte. Deshalb muss für diese auch erst nach der Zehnjahresfrist, also im Jahr 2019, ein neuer Energieausweis beantragt werden, da der alte dann seine Gültigkeit verliert.

 

Für Neubauten oder auch umfassend modernisierte Häuser ist bereits seit Inkrafttreten er Energieeinsparverordnung (EnEV) am 01. Februar 2002 ein Energieausweis zu beantragen, hier hat die Neubeantragung also bereits stattgefunden.

 

Der Energieausweis muss dann den Interessenten bei der Besichtigung vorgelegt werden. Auch für die Immobilienanzeige sind Angaben aus dem Energieausweis Pflicht. Wer sein Eigentum selbst nutzt oder nicht vermietet, braucht im Prinzip auch keinen Energieausweis. Auch Baudenkmäler sowie kleine Gebäude mit einer Nutzfläche von bis zu 50 Quadratmetern sind von der Ausweispflicht freigestellt.

In Immobilienanzeigen müssen folgende Daten bei Wohngebäuden ausgewiesen werden:
  • die Art des vorliegenden Energieausweises (Bedarfs- oder Verbrauchsausweis),
  • der jeweilige im Energieausweis angegebene Endenergiebedarf oder Endenergieverbrauch in Kilowattstunden pro Quadratmeter und Jahr,
  • der im Energieausweis genannte wesentliche Energieträger der Heizung des Gebäudes (z. B. Öl, Gas, Fernwärme, Pellets, usw.),
  • das Baujahr des Gebäudes,
  • die Effizienzklasse, wenn ein neu ausgestellter Energieausweis mit Effizienzklasse vorliegt. Liegt ein älterer Energieausweis vor, müssen die darin angegebenen Daten für den Endenergiebedarf/ Endenergieverbrauch bzw. der Energieträger der Heizung veröffentlicht werden.

Für Nichtwohngebäude, also nicht zu Wohnzwecken genutzte Immobilien, gelten zum Teil abweichende Regelungen. Hier müssen auch Hinweise zum Stromverbrauch beinhaltet sein.

Den für zehn Jahre gültigen Energieausweis müssen Vermieter und Verkäufer von Gebäuden oder Wohnungen den Interessenten unaufgefordert vorlegen. Auch beim Neubau oder einer umfassenden Sanierung ist die Ausstellung Pflicht und muss auch nach der Baumaßnahme der unteren Baurechtsbehörde unaufgefordert vorgelegt werden.

Gerne beantworten wir Ihre Fragen: Kontakt

 

Energieausweise sind zahnlose Tiger

Energieausweise sind zahnlose Tiger

Als Mitglied im GIH (Gebäudeenergieberater, Ingenieure, Handwerker Baden-Württemberg) wurde mir heute Morgen diese Pressemitteilung zugestellt. Auch ich als langjähriger Energieberater stimme den Ausführungen zu. Der Energieausweis wird zu wenig kontrolliert, bzw. überhaupt nicht auf Richtigkeit überprüft. Mir ist kein Fall bekannt, dass eine Behörde jemals den von uns ausgestellten Energieausweis geprüft hat. Schlägt man die Zeitungen auf, oder stöbert man auf Immobilienplattformen, so ist immer wieder zu bemerken, dass Angaben vom Energieausweis in Anzeigen nicht aufgeführt sind. Es gilt immer noch die landauf landab geltende Aussage: „Wo klein Kläger, da kein Richter!“

Die Ausrede, dass zu wenig Personal in den Ämtern besteht, kann ich einfach nicht akzeptieren und wünsche mir mehr Kontrollen um auch diejenige auszusortieren, die falsche Angaben in den Ausweisen, oder sogar falsche Ausweise erstellen.

Pressemitteilung: Berlin, 27.September 2018

Eine in Zusammenarbeit mit dem Energieberaterverband GIH an der Hochschule für Wirtschaft und Umwelt Nürtingen-Geislingen entstandene Bachelorarbeit stellt dem Gebäudeenergieausweis ein bundesweit schlechtes Zeugnis aus. Ein Fazit: Soll der Energieausweis ein wirksames Instrument werden, ist Transparenz sowie eine Ausweitung und Verschärfung von Kontrollen unabdingbar.

„Die im August 2018 eingereichte Arbeit mit dem Titel „Analyse des Vollzugs der Energieausweise in den Bundesländern – eine vergleichende Studie“ kommt zwar zu dem Schluss, dass der Energieausweis ein wichtiges Instrument zum Erreichen nationaler und internationaler Klimaschutzziele sein könnte. Allerdings sei es mit den derzeitigen Regelungen kaum möglich, ihn energiepolitisch wirkungsvoll einzusetzen. Auch wenn die Handhabung in den verschiedenen Bundesländern unterschiedlich sein mag, kommt die Arbeit zu dem Schluss, dass die Kontrollverfahren bundesweit unzureichend sind – in manchen Ländern gibt es keine entsprechenden Kontrollstellen, in anderen mangelt es bereits an einer Durchführungsverordnung zur Energieeinsparverordnung (EnEV). Außerdem bewertet die Arbeit die Aussagekraft vor allem von Verbrauchsausweisen häufig als zu niedrig.

Weg mit dem Verbrauchsausweis!

Verbrauchsausweise sind dem GIH schon seit Langem ein Dorn im Auge: Sie werden meist online erstellt und liefern keine umfassenden und vergleichbaren Informationen über Gebäudehülle und Technik. Vielmehr beruhen sie auf Werten, die hauptsächlich von der Anzahl der Bewohner sowie deren Verhalten abhängen. „Aus unserer Sicht gehören Verbrauchsausweise ganz aus dem Verkehr gezogen. Im Idealfall sollte im Gebäudeenergiegesetz auf Bedarfsausweisen bestanden werden, die zudem einen verpflichtenden Besuch vor Ort durch einen Energieberater voraussetzen“, so der GIH-Bundesvorsitzende Jürgen Leppig. Nur so könne der Status Quo erfasst und Modernisierungsmaßnahmen vorgeschlagen werden.

Kontrollen brauchen Fachpersonal für Vollzug

Für die stichprobenartige Kontrolle von Energieausweisen hat die Bundesregierung eigentlich ein dreistufiges Verfahren entwickelt, das sowohl EU- als auch Bundesrecht entspricht. Allerdings hapert es mit der Umsetzung, da die einzelnen Bundesländer fachlich und personell schlecht aufgestellt sind. „Hier muss unbedingt etwas getan werden. Es geht nicht an, dass die EnEV-Kontrollstelle in Mecklenburg-Vorpommern nur mit einer fünftel Personalstelle ausgestattet ist oder in einem großen Bundesland wie Baden-Württemberg nur 300 von 52.000 Energieausweisen überprüft werden“, so Leppig. Ebenso wichtig sei es jedoch, einen einheitlichen Bußgeldtatbestand für Energieausweise und Erfüllungsnachweise zu schaffen – entweder über das Gebäudeenergiegesetz oder aber auf Länderebene. Ein weiterer Schritt wäre, dass bei Beantragung einer Baugenehmigung über die Bauvorlagenverordnung bundesweit sichergestellt wird, dass für das fragliche Gebäude ein sachlich korrekter Energieausweis besteht.

Transparenz beim Energieausweis

Die Bachelorarbeit zeigt auch auf, dass kein Bundesland offizielle Zahlen der Kontrollen von Energieausweisen und Inspektionsberichten über Klimaanlagen veröffentlicht. Leppig: „Das Vertrauen der Gebäudeeigentümer in den Energieausweis kann aber nur durch Transparenz gewonnen werden.“ Außerdem könne die Auswertung der Kontrollergebnisse die Aussteller für klassische Fehler sensibilisieren und so die Qualität der Ausweise erhöhen.

Energieausweis mit Energieberatung verbinden

Ein Energieausweis ist nach der EnEV maximal zehn Jahre gültig, dann muss er erneuert werden. „Ist der Energieberater dann sowieso im Haus, kann er auch gleich eine ausführliche energetische Beratung durchführen“, schlägt Leppig vor. Was wiederum der im individuellen Sanierungsfahrplan umgesetzten Idee einer regelmäßigen und ganzheitlichen Beratung entspräche. „Wird die Beratung beworben und durch ein Förderprogramm lukrativ gestaltet, sollte sich Beratungsquote signifikant steigern lassen. Und Studien und Erfahrungen zeigen, dass damit eine Steigerung der Sanierungsquote einhergeht“, rechnet Leppig vor. Ein Ansatz, der alles in allem auch ideal zu den Plänen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie in Richtung einer anlassbezogenen Energieberatung passe.

Bachelorarbeit zum Vollzug der Energieausweise in den Bundesländern können Sie hier einsehen:

Bachelorthesis-Analyse-Vollzug-der-Energieausweise-in-Bundesländer

Die Pressemitteilung können Sie hier downloaden:

Pressemitteilung GIH Energieausweis

Energieausweis – welcher nun?

Der Energieausweis:

Energieausweise dokumentieren und bewerten den energetischen Zustand eines Gebäudes. Mit dem Energieausweis kann man schnell erfassen, wie energieeffizient ein Gebäude ist und ob es viel oder wenig Heizenergie verbraucht bzw. benötigt. Im Energieausweis stehen zudem geeignete Modernisierungsempfehlungen.

Der Ausweis erlaubt jedoch keine direkte Prognose des künftigen Energieverbrauchs sowie der Energiekosten, da Nutzerverhalten und Witterung den Verbrauch und damit die Kosten deutlich beeinflussen. Da ein Energieausweis für das gesamte Gebäude erstellt wird, lässt er keine Schlüsse über den Energiebedarf oder den Energieverbrauch einzelner Wohnungen im Gebäude zu. Einzelne Wohnungen können sich je nach Eigenschaften und Lage innerhalb des Gebäudes in ihrer Energieeffizienz sehr voneinander unterscheiden.
Wer braucht einen Energieausweis?

Die Energieeinsparverordnung, kurz EnEV, schreibt für alle Gebäude die Erstellung des Energieausweises vor. Wenn eine Wohnung oder ein Gebäude verkauft oder neu vermietet werden soll, muss ein Energieausweis vorliegen und ab dem 1. Mai 2014 spätestens bei der Objektbesichtigung unaufgefordert vorgelegt werden.

 

Verbrauchsausweis oder Bedarfsausweis?

Der Verbrauchsausweis spiegelt den witterungsbereinigten Verbrauch des Gebäudes über mindestens den Zeitraum der drei zurückliegenden Jahre wieder. Das Ergebnis ist sehr stark vom Nutzerverhalten (Raumtemperatur, Lüftungsverhalten, Heizverhalten etc.) in diesem Zeitraum abhängig.

Der Bedarfsausweis berechnet den Energiebedarf anhand des Zustandes der Gebäudehülle und der Haustechnik bei einem durchschnittlichen Nutzerverhalten (nach Norm – Normnutzung). Beim vereinfachten Verfahren werden die Daten über eine Typologie der Gebäudeform, Bauteile, Baujahr usw. erfasst, das ausführliche Verfahren erfasst detailliert das zu untersuchende Gebäude und dessen Haustechnik.

 

Welcher Energieausweis ist erforderlich?

 

Beim Neubau muss immer der Energieausweis nach dem Bedarf erstellt werden und zwar nach Vollendung der Baumaßnahme, nicht bereits im Vorfeld.

Wobei es im Bestand zuerst auf die Anzahl der Wohnungen zielt, denn bei mehr als 4 Wohnungen kann zwischen den beiden Ausweisarten ausgewählt werden. Sollten weniger als 4 Wohnungen im Bestand vorliegen, kommt es nun noch auf den energetischen Standard an. Ist das Gebäude vor 1977 gebaut und noch nicht wesentlich energetisch saniert worden, so bleibt´s beim Bedarfsausweis. Wurde das Gebäude 1977 gebaut, oder wurde bereits umfangreich energetisch saniert, so kann unter Umständen ein Verbrauchsausweis reichen.

Der energetische Standard von 1977 wurde damals mit dem k-Wert ausgedrückt. Kann auf Grund einer vorliegenden Baubeschreibung von damals der Wärmeschutz nachgewiesen werden, so darf der Ausweis nach dem Verbrauch ausgestellt sein. Im Zweifel stellt der Energieberater fest, ob dies für Ihr Gebäude vorliegt. Eine pauschale Aussage, z.B. durch Immobilienmakler ist kein Garant dafür, ob dies auch so ist. Es winken erhebliche Strafen bei Falschaussagen oder falsch ausgestellten Ausweisen.