Überblick über das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (Gebäudeenergiegesetz – GEG)
Die Energiewende im Wärmebereich ist entscheidend, um die klimapolitischen Ziele zu erreichen und die Importabhängigkeit von fossilen Energieträgern zu verringern. Mehr als ein Drittel des gesamten Energiebedarfs in Deutschland wird für die Beheizung unserer Gebäude und die Bereitstellung von Warmwasser verbraucht. In den rund 41 Millionen Haushalten sind fossile Energieträger derzeit die wichtigste Wärmequelle: Fast jeder zweite Haushalt heizt mit Erdgas, ein Viertel mit Heizöl. Ein schneller Umstieg auf erneuerbare Energien ist daher unerlässlich.
Mit dem Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz wird der Umstieg auf erneuerbare Energien beim Einbau neuer Heizungen ab dem 1. Januar 2024 verpflichtend. Schritt für Schritt wird so eine klimafreundliche Wärmeversorgung umgesetzt, die mittel- bis langfristig planbar, kostengünstig und stabil ist. Spätestens bis zum Jahr 2045 wird so die Nutzung fossiler Energieträger im Gebäudebereich beendet. Alle Heizungen müssen dann vollständig mit erneuerbaren Energien betrieben werden.
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