Bei den Energieberatern schrillen die Alarmglocken
Riedlingen 13.10.2019 Klimaschutz gehört selbstverständlich ganz weit oben auf die Agenda. Wenn nicht sogar ganz nach oben, denn ohne Klimaschutz wird es irgendwann mal Ende Gelände sein, oder anders ausgedrückt Dann brauchen wir uns letztlich keine Gedanken mehr um unsere Welt zu machen. Ob allerdings dieses Klimaschutzprogramm der Bundesregierung so greift wie vorgestellt, mag ich zu bezweifeln und macht nachdenklich.
Seit Jahren kämpfen verschiedene Gruppen vergebens, dass Sanierungen steuerlich absetzbar werden. Nun soll dies kommen und entzieht den Energieberatern ihr wirtschaftliches Fundament ihrer Selbstständigkeit. Der Referentenentwurf „Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 im Steuerrecht“ stammt vom Bundesministerium der Finanzen unter der Leitung des Hauses: Bundesfinanzminister Olaf Scholz SPD.
Pressemeldung GIH (Gebäudeenergieberater Ingenieure Handwerker Bundesverband e.V.) vom 11.10.2019
Bei den Energieberatern schrillen die Alarmglocken
Ursprünglich war der Energieberaterverband GIH vom Entwurf des Klimaschutzprogramms durchaus angetan. Mittlerweile liegt jedoch ein zusätzlicher Referentenentwurf zur Umsetzung des Programms im Steuerrecht vor, der die Stimmung gewaltig kippen lässt. „Kommt diese Umsetzung, wird unserem Berufsbild ein wirtschaftlicher Grundpfeiler entzogen. Außerdem wird dem Pfusch am Bau Tür und Tor geöffnet“, so das Urteil des GIH-Bundesvorsitzenden Jürgen Leppig.
Die Qualität am Bau – insbesondere bei energetischen Sanierungen – ist ein hohes Gut, das über Jahre hinweg mühevoll aufgebaut wurde. Um sie zu sichern wurde mit Steuermitteln und hohem Aufwand eine Energieeffizienz-Expertenliste ins Leben gerufen, die bei der Förderung von Sanierungsmaßnahmen durch die KfW-Bank verbindlich ist. Sprich: Will ein Hausbesitzer zur energieeffizienten Sanierung seiner Immobilie auf staatliche Fördermittel zurückgreifen, braucht er nicht nur einen Handwerker, der die entsprechenden Maßnahmen umsetzt, sondern auch einen dort gelisteten Energieberater, der die Ausführung plant und überprüft sowie ihre Korrektheit bescheinigt. „Die Erfahrung zeigt, dass dies auch bitter nötig ist: Unsere baubegleitenden Energieberater müssen häufig regelrecht darum kämpfen, dass Fördervorgaben oder Grundanforderungen der EnEV eingehalten werden“, berichtet Leppig aus der Praxis. Findet keine Kontrolle statt, bestehe die große Gefahr, dass Förder- und somit Steuermittel sinnlos verpuffen.
Das Klimaschutzprogramm sieht nun vor, dass ein sanierender Hausbesitzer im Falle von Einzelmaßnahmen zwischen einer KfW-Förderung oder einer steuerlichen Anrechnung wählen darf – finanziell sind beide Optionen für ihn im Endeffekt wohl gleichwertig. Die Konkretisierung im Referentenentwurf zur Umsetzung im Steuerrecht setzt jedoch für die steuerliche Anrechenbarkeit keine Baubegleitung durch einen Energieberater voraus. „Dies öffnet dem Pfusch am Bau Tür und Tor“, wettert Leppig. „Dass dem Finanzamt eine simple Bestätigung des ausführenden Fachunternehmers genügt, ist geradezu absurd. Man zeige mir den Handwerker, der seiner eigenen Ausführung die Korrektheit absprechen würde!“
Womit jedoch noch nicht genug sein dürfte: „Es ist damit zu rechnen, dass mit der Einführung der beratungsfreien steuerlichen Anrechenbarkeit auch die Beratungspflicht bei der Einzelmaßnahmenförderung der KfW-Bank fällt. Gleichheit mag zwar grundsätzlich ein gutes Prinzip sein, in diesem Fall läuft die Sache aber auf gleiche Fahrlässigkeit hinaus. Will man die Qualität am Bau nicht über Bord werfen, wäre dieselbe verpflichtende Baubegleitung bei beiden Optionen der richtige Weg“, so Leppig.
Auch für die Auftragslage der Energieberater hätte der Wegfall der verpflichtenden Baubegleitung dramatische Konsequenzen: „Rund 90 Prozent der von der KfW-Bank geförderten Sanierungen entfallen auf Einzelmaßnahmen und bei allen ist derzeit ein Energieberater in Spiel. Bekommt man seine Förderung auch ohne Energieberater, werden sich viele Bauherren mit einem Handwerker begnügen“, prognostiziert Leppig. Was vordergründig zwar einfacher erscheinen mag, im Falle von Ausführungsfehlern aber bereut werden wird. „Mir sind viele Fälle bekannt, in denen Bauherren im Nachhinein dankbar waren, dass sie ihr Energieberater vor Bauschäden bewahrt hat oder die gesamte Sanierung aus einer neutralen und gewerkeübergreifenden Perspektive geplant hat“, so Leppig.
Dem GIH-Vorsitzenden ist durchaus bewusst, dass sein Plädoyer auch eigennützig ausgelegt werden kann – schließlich profitieren die Mitglieder seines Verbandes finanziell von der Beratungspflicht. „Diese war jedoch einst politisch gewollt und wurde mit Überzeugung sowie aus guten Gründen eingeführt. Obwohl sich an der Wirklichkeit zwischenzeitlich nichts geändert hat, soll sie nun obsolet sein – das wundert mich doch sehr!“
Hier können sie den Referentenentwurf für das Gesetz zur Umsetzung des Klimaschutzprogramm in Steuerrecht herunterladen. https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Gesetzestexte/Gesetze_Gesetzesvorhaben/Abteilungen/Abteilung_IV/19_Legislaturperiode/Gesetze_Verordnungen/G-Umsetzung-Klimaschutzprogramm-Steuerrecht/0-Gesetz.html
Kurzdarstellung GIH Bundesverband e.V.:
Der GIH Gebäudeenergieberater, Ingenieure, Handwerker Bundesverband e.V. wurde 2001 gegründet. Als Dachverband von 14 Mitgliedsvereinen vertritt er rund 2.500 qualifizierte Energieberater bundesweit und ist somit die größte Interessenvertretung von unabhängigen und qualifizierten Energieberatern in Deutschland. www.gih.de