Förderung „Sanierungsfahrplan BW“ läuft aus
Der Sanierungsfahrplan Baden-Württemberg ist eine Erfüllungsoption zum Nachweis des EWärmeG (Erneuerbare-Wärme-Gesetz) für Austausch von bestehenden Heizungen in Baden-Württemberg. Denn hier gilt die Nachweiserbringung, dass 15% des Wärmebedarfs des Gebäudes mit erneuerbaren Energien gedeckt werden. Mit einem Sanierungsfahrplan konnten so 5%, also 1/3 des Gesetzes nachgewiesen werden.
Mit der Erstellung des Sanierungsfahrplanes konnte eine Förderung der L-Bank Baden-Württemberg vom Energieberater direkt bei der Rechnung abgezogen werden. Gültig bleibt auf jeden Fall der Sanierungsfahrplan BW, jedoch ohne Förderung.
Hier lesen Sie die Pressemitteilung des Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg. Eine bezuschusste Alternative finden Sie am Ende des Textes.
Bund fördert individuellen Sanierungsfahrplan für Wohngebäude
Das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft fördert seit rund drei Jahren die Erstellung von gebäudeindividuellen energetischen Sanierungsfahrplänen für Wohngebäude. Da nun auch der Bund einen sogenannten individuellen Sanierungsfahrplan finanziell unterstützt, wird das Förderprogramm „Sanierungsfahrplan Baden-Württemberg“ zum Ende dieses Jahres eingestellt. Anträge auf Zuschüsse für Sanierungsfahrpläne nimmt die L-Bank bis 31. Dezember entgegen. Die Abrechnung ist auch noch in 2019 möglich.
Minister Franz Untersteller: „Das Förderprogramm des Bundes wurde deutlich erweitert und ist finanziell attraktiver als sein baden-württembergisches Pendant.“
Umweltminister Franz Untersteller begründete die Entscheidung seines Hauses heute (30.09.) mit den erweiterten Fördermöglichkeiten auf Bundesebene: „Das Förderprogramm des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle wurde deutlich verbessert und ist finanziell erheblich attraktiver als sein baden-württembergisches Pendant. Es wurde im Land in den vergangenen Monaten auch verstärkt nachgefragt.“ Insoweit sehe er dem Ende der Landesförderung zum Jahresende mit ruhigem Gewissen entgegen.
Baden-Württemberg hat mit dem gebäudeindividuellen energetischen Sanierungsfahrplan aus dem Jahr 2015 wichtige Impulse an den Bund gesandt und insoweit entscheidend zur aktuellen Fortentwicklung der Bundesförderung beigetragen. „Unser baden-württembergischer Sanierungsfahrplan war Vorbild für die Entwicklung des individuellen Sanierungsfahrplans im Bund. Dass der Bund nun nachzieht, ist erfreulich und zeigt, dass der Sanierungsfahrplan als erster Baustein einer energetischen Gebäudesanierung eine unverzichtbare Planungsgrundlage ist“, sagte Untersteller. Auch sei es ihm immer wichtig gewesen, dass bei der Energieberatung das Handwerk mit im Boot ist, so der Minister weiter. Die entsprechenden Anpassungen auf Bundesebene begrüße er daher ausdrücklich.
„Der Sanierungsfahrplan Baden-Württemberg als solcher ist durch die Einstellung unserer Landesförderung im Übrigen nicht tangiert“, betonte Franz Untersteller. „Er stellt auch weiterhin für Wohngebäude eine Option zur teilweisen Erfüllung der Anforderungen nach dem Erneuerbare-Wärme-Gesetz des Landes dar.“ Eine Energieberatung für Wohngebäude im Sinne des Bundesförderprogramms werde als gleichwertig anerkannt.
Alternatives Vorgehen.
Energieberatung Wohngebäude vom BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle)
Eine Energieberatung vor Ort (Vor-Ort-Beratung) soll Ihnen als Immobilienbesitzer einen sinnvollen Weg aufzeigen, wie sie die Energieeffizienz ihres Wohngebäudes verbessern können. Durch eine energetische Sanierung können in aller Regel Energie und Treibhausgase eingespart werden. Eine Energieberatung für Wohngebäude (Vor-Ort-Beratung) wird deshalb vom Bund gefördert.
Im Rahmen einer Energieberatung für Wohngebäude zeigt Ihnen ein Energieberater, wie Sie Energie sparen können. Der Energieberater ermittelt vor Ort den energetischen Zustand Ihres Wohngebäudes. Auf dieser Grundlage erstellt er für Sie ein passendes Sanierungskonzept. Er schlägt Ihnen also vor, wie Sie Ihr Wohngebäude modernisieren können, um den Energiebedarf zu senken. Der Energieberater weist auch darauf hin, welche Fördermittel Sie beantragen können. Die Ergebnisse fasst er in einem schriftlichen Energieberatungsbericht zusammen, den er Ihnen aushändigt und in einem Abschlussgespräch erläutert.
Der Zuschuss wird an den Energieberater gezahlt. Dieser ist aber verpflichtet, Ihnen ein um den Zuschuss ermäßigtes Beratungshonorar in Rechnung zu stellen.
Sie haben die Wahl, ob der Energieberater entweder
- die Gesamtsanierung in einem Zuge zu einem KfW-Effizienzhaus darstellt oder
- aufzeigt, wie das Gebäude Schritt-für-Schritt über einen längeren Zeitraum durch aufeinander abgestimmte Maßnahmen umfassend energetisch saniert und der Primärenergiebedarf so weit wie möglich gesenkt werden kann.
Ihre persönlichen Verhältnisse oder Wünsche können bei einer Vor-Ort-Beratung in bestimmtem Umfang berücksichtigt werden. So haben Sie die Wahl zwischen zwei Beratungsalternativen.
Planen Sie, Ihre Immobilie zeitlich gestreckt zu modernisieren, etwa weil Ihre finanziellen Möglichkeiten dies erfordern? Dann zeigt Ihnen der Energieberater, wie sich Ihr Wohngebäude Schritt-für-Schritt über einen längeren Zeitraum durch aufeinander abgestimmte Maßnahmen umfassend sanieren lässt.
Wollen Sie dagegen möglichst bald in einem Haus mit einem hohen, und damit zeitgemäßen, energetischen Niveau wohnen? Dann kommt für Sie eine Gesamtsanierung in einem Zuge in Betracht, an deren Ende ein KfW-Effizienzhaus steht. Der Energieberater wird auf Ihren Wunsch hin ein entsprechendes energetisches Sanierungskonzept erstellen.
Gleichgültig aber, für welche VMinisteriumariante Sie sich bei einer Vor-Ort-Beratung entscheiden: Sie sollten den Energieberater bitten, Ihnen die Maßnahmen zur energetischen Sanierung Ihres Wohngebäudes in Form eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) darzustellen. Der iSFP ist ein neu entwickeltes Beratungsinstrument und präsentiert Ihnen die empfohlenen Sanierungsmaßnahmen übersichtlich und mit besonderer Anschaulichkeit. Design und Struktur des iSFP sind dabei standardisiert. Zur Veranschaulichung wird überdies das Mittel der farblichen Visualisierung gezielt eingesetzt: Dadurch wird es Ihnen einerseits leicht gemacht, sich ein Bild vom energetischen Ausgangszustand des Wohngebäudes zu machen. Andererseits können Sie sich besser vorstellen, wie sich die Energieeffizienz des Gebäudes bei Umsetzung der einzelnen Sanierungsvorschläge schrittweise verbessert.
Nicht zu verwechseln ist eine Vor-Ort-Beratung mit der Ausstellung eines Gebäudeenergieausweises. Als Grundlage für Sanierungsentscheidungen ist ein Gebäudeenergieausweis deutlich weniger geeignet als ein iSFP, dessen Informationsgehalt erheblich höher zu veranschlagen ist.
Beide Varianten erhalten Sie individuell auf Ihr Gebäude zugeschnitten durch uns.