Serielles Sanieren – kurz erklärt

Serielles Sanieren – kurz erklärt

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Norbert Koch, Energieberater aus Riedlingen und Geschäftsführer von Koch-Bautechnik, informiert über den neuen Förderbonus für serielle Sanierungen im Rahmen der BEG. Seit Jahresbeginn werden serielle Sanierungen mit 15 Prozent gefördert. Serielle Sanierungen bieten viele Vorteile, wie eine schnelle und effiziente Sanierung sowie eine Kostenersparnis. In Deutschland stagniert die Sanierungsquote bei etwa einem Prozent pro Jahr, was deutlich zu wenig ist, um die Klimaziele im Gebäudesektor zu erreichen. Besonders bei den etwa 500.000 Mehrfamilienhäusern aus den 1950er bis 1970er Jahren besteht ein großer Sanierungsbedarf, da viele Gebäude fünfmal mehr Energie verbrauchen als notwendig.

Die serielle Sanierung ist eine effektive Lösung, um hier schnell Erfolge zu erzielen. Mit Hilfe von modular vorgefertigten Elementen, wie beispielsweise Dämmelementen für Fassaden und Dächer sowie Teilen der Anlagentechnik wie Wärmepumpenmodulen, können Sanierungen vor Ort mit deutlich reduziertem Zeitaufwand durchgeführt werden. Seit Januar 2023 gibt es nun den BEG-Förderbonus in Höhe von 15 Prozent für serielle Sanierungen. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz will damit den Markthochlauf beschleunigen. Seriell sanierte Gebäude erhalten zusätzlich 15 Prozent Förderung für andere Sanierungselemente, wie beispielsweise für die Erdwärmepumpe. In Kombination mit anderen Förderkomponenten ist eine 60-Prozent-Förderung möglich.

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Norbert Koch erklärt zudem die Fördervoraussetzungen: Mindestvoraussetzung für den Förderbonus ist die Sanierung der Fassade mit seriell vorgefertigten Fassadenelementen. Die neuen Fassaden- und Dachelemente müssen mindestens aus einer werkseitig vorgefertigten Tragkonstruktion bestehen. Mindestens 80 Prozent der zu sanierenden wärmeübertragenden Fassadenfläche müssen mit vorgefertigten Fassadenelementen saniert werden. Die vorgefertigten Fassaden- und Dachelemente müssen in Größe und Form unverändert vor Ort angebracht werden. Die Höhe der vorgefertigten Fassadenelemente muss mindestens der Raumhöhe der jeweiligen Erd- und Obergeschosse des zu sanierenden Gebäudes entsprechen. Bei vorgefertigten Fassaden- und Dachelementen mit Fenstern müssen die Fenster selbst oder ihre Rahmen bereits werkseitig eingebaut werden. Mit der Fördermittelberatung von Koch-Bautechnik können Bauherren und Sanierer erfahren, wie sie von diesen Förderungen profitieren können.

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