Änderung KfW Förderkonditionen für NWG
Förderkonditionen für Gebäudesanierungsprogramme der KfW zum 24.01.2020 geändert!
Die Bundesregierung hat im September 2019 gesetzlich verbindliche Klimaziele auf den Weg gebracht. Daher treten im Januar 2020 zahlreiche Konditionen- und Produktänderungen im Bereich Energieeffizient Bauen und Sanieren in Kraft.
So profitieren Sie zum Beispiel ab dem 24.01.2020 in vielen Produkten von höheren Tilgungs- und Investitionszuschüssen sowie Kreditbeträgen.
Zu den geänderten Förderbedingungen
https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/EBS-2020/?kfwnl=Bauen_Wohnen_Energie_sparen.08-01-2020.604794
Energieeffiziente Sanierung von Nichtwohngebäuden
IKK – Energieeffizient Bauen und Sanieren (218, 219) und
KfW-Energieeffizienzprogramm – Energieeffizient Bauen und Sanieren (277/278)
Bei einer Sanierung zur Erreichung eines KfW-Effizienzhaus-Standards erhöht sich der Tilgungszuschuss um 10 %.
IKK – Energieeffizient Bauen und Sanieren (218, 219) und
KfW-Energieeffizienzprogramm – Energieeffizient Bauen und Sanieren (277/278)
Bei energetischen Einzelmaßnahmen, die keinen KfW-Effizienzhaus-Standard anstreben, erhöht sich der Tilgungszuschuss um 15 %.
Zusammenfassung
Wir beraten Sie gerne über die neuen Förderbedingungen und begleiten Sie von Beginn an bis zum Abschluss Ihres Projektes.