Änderung KfW Förderkonditionen für NWG

Förderkonditionen für Gebäudesanierungsprogramme der KfW zum 24.01.2020 geändert!

Die Bundesregierung hat im September 2019 gesetzlich verbindliche Klimaziele auf den Weg gebracht. Daher treten im Januar 2020 zahlreiche Konditionen- und Produktänderungen im Bereich Energieeffizient Bauen und Sanieren in Kraft.

So profitieren Sie zum Beispiel ab dem 24.01.2020 in vielen Produkten von höheren Tilgungs- und Investitionszuschüssen sowie Kreditbeträgen.

Zu den geänderten Förderbedingungen

https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/EBS-2020/?kfwnl=Bauen_Wohnen_Energie_sparen.08-01-2020.604794

 

Energieeffiziente Sanierung von Nichtwohngebäuden

IKK – Energieeffizient Bauen und Sanieren (218, 219) und

KfW-Energieeffizienzprogramm – Energieeffizient Bauen und Sanieren (277/278)

Bei einer Sanierung zur Erreichung eines KfW-Effizienzhaus-Standards erhöht sich der Tilgungs­zuschuss um 10 %.

 

IKK – Energieeffizient Bauen und Sanieren (218, 219) und

KfW-Energieeffizienzprogramm – Energieeffizient Bauen und Sanieren (277/278)

Bei energetischen Einzelmaßnahmen, die keinen KfW-Effizienzhaus-Standard anstreben, erhöht sich der Tilgungs­zuschuss um 15 %.

 

Zusammenfassung

 

Wir beraten Sie gerne über die neuen Förderbedingungen und begleiten Sie von Beginn an bis zum Abschluss Ihres Projektes.