Ja was nun? EnEV2014 oder EnEV2016?

Ich werde als Energieberater immer wieder gefragt, welche Energieeinsparverordnung nun gilt, beziehungsweise welche „Bezeichnung“ die richtige sei. Hier nun die Begründung, damit Sie immer auf der sicheren Seite sind.

Die EnEV wurde zuletzt am 28. Oktober 2015 ergänzt. Frühere Anpassungen und Änderungen beziehen sich auf die Energieeinsparverordnung vom 27. Juli 2007 und die erste Verordnung zur Änderung der EnEV vom 29. April 2009.

Aufgrund von Artikel 1a des 4. Gesetzes zur Änderung des Energieeinsparungsgesetzes vom 4. Juli 2013 (in Kraft getreten am 13. Juli 2013) wurde die 2. VO zur Änderung der EnEV vom 18. November 2013 erlassen. Diese 2. Änderungsverordnung trat am 1. Mai 2014 in Kraft.

In der EnEV 2014 sind die ab 1. Januar 2016 greifenden Verschärfungen enthalten, ohne dass die EnEV neu erschienen ist, beziehungsweise nochmals novelliert wurde.

Daher wird die zur Zeit gültige Energieeinsparverordnung als EnEV 2014 oder Energieeinsparverordnung 2014 bezeichnet.

In Baden-Württemberg wurde die EnEV 2014 mit der Verordnung der Landesregierung und des Umweltministeriums zur Durchführung der Energieeinsparverordnung (EnEV_Durchführungsverordnung – EnEV-DVO) vom 8. November 2016 (Gesetzblatt Nr. 21 vom 25.11.2016, S. 600, berichtigt GBl. Nr. 3 2017, S. 74) eingeführt.

 

Die EnEV-DVO können Sie hier herunterladen.

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