Meist am Ende einer Maßnahme kommt es öfters zur Diskussion, ob der Bauherr den Energieeffizienz-Experte bezahlt oder nicht. Aus für mich unbegreiflichen Gründen wird nicht bezahlt, oder Geld einbehalten, nochmals am Honorar gehandelt oder öhnliche Ideen. Ich als Energieeffizienz-Experte habe schon seit Jahren mit meinen Bauherren vereinbart, dass die Schlußunterlagen für die Bestätigung nach Durchführung erst an den Kunden übergeben wurden, wenn das Honorar vollständig auf meinem Konto eingegangen ist. Hierbei habe ich mich bereits bei der Angebotsphase schriftlich mit einem Hinweis abgesichert. Dies hat auch in den meisten Fällen immer sehr gut funktioniert.

Mit der heutigen Information zur Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes November 2018 bestärkt und unterstützt die KfW die Energieeffizienz-Experten mit dieser Möglichkeit.

„Sofern Sie für Ihre in Rechnung gestellten Leistungen als Energieeffizienz-Experte vom Auftraggeber einer geförderten Baubegleitung nach Erstellung der BnD nicht bezahlt werden, können Sie das der KfW unter 431@kfw.de anzeigen. Für eine Aufrechterhaltung des Zuschusses sind in diesen Fällen durch den Zuschussnehmer entsprechende Zahlungsnachweise der KfW vorzulegen.
In das Vertragsverhältnis zwischen Bauherr und Energieeffizienz-Experte greift die KfW nicht ein und wird keine Bewertungen zu Vereinbarungen der Vertragsparteien abgeben.“

Somit ist es für den Bauherren zwar weiterhin möglich die Bestätigung nach Durchführung (BnD) und die Rechnung des Energieeffizienzexperten hochzuladen und den Zuschuss letztendlich anzufordern. Aber nun besteht die Möglichkeit des Energieeffizienz-Experten der KfW eine entsprechende Meldung zukommen zu lassen. Die KfW tritt nun in Aktion und verlangt alle Zahlungsnachweise, auch für Abschlagsrechnungen und Schlussrechnungen vom Bauherrn. Eventuell wird dann der Zuschuss entweder komplett versagt oder nur einen Teilbetrag überwiesen.

Auf Grund meiner langjährigen Tätigkeit als Energieffizienz-Experte bereite ich für meine Bauherren am Ende der Maßnahme alle Dokumentationsunterlagen, sowie die Bestätigungen nach Durchführung der Maßnahme vor. Die Schlussrechnung aller meiner Leistungen erhält der Bauherr per E-Mail mit der bitte um Überweisung mit dem Hinweis, dass die Unterlagen abgeschickt werden, nachdem das Geld eingegangen ist. Zusätzlich erhält der Kunde für die KfW-Bestätigung nach Durchführung einen Zahlungsbeleg mit meinem Stempel und Unterschrift. „Betrag ist in kompletter Höhe dankend eingegangen.“ Meiner Meinung nach für beide Seiten eine verträgliche Vorgehensweise.