Am 1. November 2020 löst das Gebäudeenergiegesetz kurz GEG 2020 (Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden) die folgenden bisherigen Regeln ab: die Energieeinsparverordnung (EnEV 2014 / ab 2016), das EnergieEinsparungsGesetz (EnEG 2013) und das Erneuerbare-Energien-Wärme Gesetz (EEWärmeG 2011).

Was bedeutet dies für Ihre Immobilie?

Wir verschaffen Ihnen einen Überblick:

1. Pflicht zur Vorlage und Übergabe des Energieausweises gilt nun auch für Immobilienmakler [Quelle: GEG §80 Abs. (4)]

Anders als bisher sind künftig nicht nur Verkäufer, Vermieter oder Verpächter verpflichtet, den Energieausweis vorzulegen und bei Vertragsabschluss zu übergeben. Neu im GEG ist die Pflicht auch für Immobilienmakler vorgesehen.

 

2. Pflicht zu kostenlosem Beratungsgespräch vor einer Haussanierung (Quelle: GEG §48 und §50)

Nimmt der Eigentümer eines Wohngebäudes mit nicht mehr als zwei Wohnungen Änderungen an den Außenbauteilen des Wohngebäudes (wie z.B. Fassadendämmung, neue Fenster, neue Haustür, Dachdämmung, Dachbodendämmung und Kellerdämmung) vor, sowie immer dann, wenn Berechnungen zur energetischen Bewertung des Gebäudes angestellt werden, hat der Eigentümer vor Beauftragung der Planungsleistungen ein informatorisches Beratungsgespräch mit einer Person zu führen, die zur Ausstellung von Energieausweisen berechtigt ist, wenn ein solches Beratungsgespräch als einzelne Leistung unentgeltlich angeboten wird.

Wer geschäftsmäßig an oder in einem Gebäude diese Arbeiten durchführen will, hat bei Abgabe eines Angebots auf die Pflicht zur Führung eines Beratungsgesprächs schriftlich hinzuweisen.

Umfang, Länge und Ort dieser Pflichtberatungen sind nicht geregelt. Als qualifizierter Energieberater und Energieberater für die Verbraucherzentrale biete Ihnen diese gesetzlich vorgeschriebene Beratung kostenlos an und bestätige Ihnen schriftlich die Beratung.

Mit diesem Beratungsgespräch erfüllen Sie Ihre gesetzliche Verpflichtung und erfahren die wichtigsten Parameter zur energetischen Situation Ihrer Immobilie. Auf Wunsch stehen wir Ihnen selbstverständlich auch für weitergehende Maßnahmen zur energetischen Sanierung zur Verfügung. Eine unabhängige Beratung und gute Vorplanung von Koch-Bautechnik hilft Ihnen, die entscheidenden Details im Blick zu behalten, Fördermittel zu erhalten, Kosten zu sparen und Bauschäden zu vermeiden.

 

 

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