Ab sofort können Sie als privater Eigentümer oder Mieter wieder Zuschüsse für Maßnahmen zur Barrierereduzierung bei der KfW beantragen.

2020 stehen sogar mehr Mittel zur Verfügung: Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) hat die verfügbaren Fördermittel um 25 Millionen auf insgesamt 100 Millionen Euro erhöht. Das BMI und die KfW reagieren damit auf die anhaltend hohe Nachfrage nach finanzieller Förderung für barrierereduzierende Maßnahmen.

Sämtliche Informationen zum Investitionszuschuss Barrierereduzierung (455-B) finden Sie unter w w w. kfw. de/455-B

Quelle: KfW-Newsletter vom 03.01.2020

 

Als Fachplaner für altersgerechten und barrierefreien Umbau helfen wir Ihnen gerne bei der Antragstellung und bei der Durchführung.

 

Auszug aus der Website der KfW:

Barrierereduzierung – Investitions­zuschuss

Zuschuss für den Abbau von Barrieren und für mehr Wohnkomfort

Das Wichtigste in Kürze

  • Zuschuss bis zu 6.250 Euro
  • Unabhängig von Ihrem Alter
  • Für alle, die Barrieren in ihrer Wohnung reduzieren und mehr Wohnkomfort schaffen wollen
  • Auch für den Kauf von umgebautem Wohnraum

 

Antragstellung für Zuschüsse im Bereich Barrierereduzierung wieder möglich

Wir fördern Moder­nisierungs­maßnahmen für Wohneigentum, mit denen Sie Barrieren reduzieren und Ihren Wohn­komfort erhöhen. Wichtig: Die Arbeiten müssen von einem Fachunternehmen durchgeführt werden. Dazu gehören:

Dieses Förder­produkt kommt nicht infrage für:

  • Ferienhäuser und -wohnungen, Boarding­häuser als Beherbergungs­betrieb
  • gewerblich genutzte Flächen/Gebäude
  • Pflege- und Alten­wohn­heime (siehe auch Merkblatt)
  • Maßnahmen, die über die soziale Pflege­versicherung oder die private Pflege-­Pflicht­versicherung gefördert werden

 

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