26.01.2019 BAFA und KfW legen neues Programm zur Förderung der Energieeffizienz und Prozesswärme aus erneuerbaren Energie für Unternehmen aller Branchen und Größen. Wie alles genau zu beantragen und durchzuführen ist, erfahren Sie bei Koch-Bautechnik.
Mit Start des neuen Jahres bieten die KfW und das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) – im Auftrag und aus Mitteln des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) ein neues Förderprodukt für betriebliche Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und zur Reduzierung von Kohlendioxid-Emissionen an. Das neue Programm 295 löst das Ihnen bekannte Programm KfW-Energieeffizienzprogramm – Abwärme (294) ab. Über einen zinsgünstigen Kredit kombiniert mit einem Tilgungszuschuss können Unternehmen die Modernisierung ihrer Anlagen und /oder Prozesse finanzieren. Darüber hinaus ersetzt das neue Förderprogramm die BAFA-Programme für Querschnittstechnologien und für industrielle Prozesswärme aus Erneuerbaren Energien.
Das neue Programm „Energieeffizienz und Prozesswärme aus erneuerbaren Energien in der Wirtschaft“ ist offen für Unternehmen aller Branchen und Größen und bietet viel Spielraum bei der Finanzierung unterschiedlichster Investitionsmaßnahmen. Diese können sowohl Neu- als auch Erweiterungsinvestitionen umfassen. Folgende betriebliche Investitionen (Neu- als auch Erweiterungsinvestitionen) – geclustert in 4 Modulen –können im Rahmen des Programms „Energieeffizienz und Prozesswärme aus erneuerbaren Energien in der Wirtschaft,“ gefördert werden:
Die Förderung unter Modul 4 ist bewusst technologieoffen gestaltet, um den Unternehmen die größtmögliche Freiheit bei der Umsetzung einer für sie passenden Lösung zu geben Hier sind insbesondere Sie als Energieberater gefragt; eine wichtige Fördervoraussetzung ist die Vorlage eines „Einsparkonzepts“. Ein beschreibbares PDF in Form eines verbindlichen Templates finden Sie hier: https://www.kfw.de/PDF/Download-Center/F%C3%B6rderprogramme-(Inlandsf%C3%B6rderung)/PDF-Dokumente/6000004396_F_295_Einsparkonzept.pdf oder dem entsprechenden Dokument auf der Webseite des BAFA. Wie berechnet sich die Höhe des Tilgungszuschusses für Modul 4? Bitte beachten Sie: Der Tilgungszuschuss ist auf 500 EUR (700 EUR für KMU) pro jährlich eingesparte Tonne CO2 limitiert (= CO2-Förderdeckel). Das heißt konkret: Die gemäß Einsparkonzept ermittelte jährliche CO2-Einsparung (in Tonnen) (gegebenenfalls plus der CO2-Einsparung durch beantragte Maßnahmen aus Modul 2) wird mit 500 EUR je Tonne CO2 (700 EUR je Tonne CO2 für KMU) multipliziert. Dieses Ergebnis bildet den absoluten CO2-Förderdeckel für den Tilgungszuschuss. Das bedeutet: Es kann Vorhaben geben, bei denen der CO2-Förderdeckel zur Anwendung kommt. Der Tilgungszuschuss wird in diesen Fällen entsprechend reduziert. Beispiel: Ein großes Unternehmen plant eine neue effizientere Prozessstraße. Die förderfähigen Kosten betragen 100.000 EUR. Die jährliche CO2-Einsparung beträgt laut Einsparkonzept 30 Tonnen. Das Unternehmen erhält somit einen Tilgungszuschuss in Höhe von 15.000 EUR, da der CO2-Förderdeckel zur Anwendung kommt. Was muss ich beachten, wenn mein Vorhaben Maßnahmen zur energetischen Optimierung (Modul 4) und zur Prozesswärme aus Erneuerbaren Energien (Modul 2) umfasst?
werden für Modul 2 und 4 separate KfW-Zusagen ausgereicht.
Mein Vorhaben umfasst Maßnahmen unter den Modulen 1, 3 und 4 – Wie muss ich das bei der Antragstellung abbilden?
|
Quelle: Newsletter: Informationen zur Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes Januar 2019