5-Punkte-Plan für weniger Plastik

5-Punkte-Plan für weniger Plastik

Bundesumweltministerin Schulze legt 5-Punkte-Plan für weniger Plastik und mehr Recycling vor

Bundesumweltministerin Svenja Schulze hat einen 5-Punkte-Plan mit Maßnahmen für weniger Plastik und mehr Recycling vorgelegt. Diese sehen unter anderem eine Mischung aus gesetzlichen und freiwilligen Maßnahmen zur Vermeidung von überflüssigem Plastik vor. Auch Alternativen zur Plastiknutzung wie etwa das Trinken von Leitungswasser sollen gestärkt werden. Flankiert wird das Arbeitsprogramm mit einer Öffentlichkeits-Kampagne „Nein zur Wegwerfgesellschaft“. Sie steht unter dem Motto „Weniger ist mehr“.

Bundesumweltministerin Svenja Schulze: „Mit diesen Maßnahmen leiten wir eine Trendwende im Umgang mit Plastik ein. Wir produzieren in unserer Konsum- und Wegwerfgesellschaft bislang viel zu viel Plastik. Und auch, wenn wir das gar nicht wollen, exportieren wir diese Konsummuster in die Schwellen- und Entwicklungsländer, mit gravierenden Folgen für die Meeresumwelt. Ich will, dass wir Lösungen exportieren: technische Lösungen fürs Sammeln und Recyceln, aber auch Alltagslösungen für ein Leben mit weniger überflüssigem Plastik.“

Punkt eins des BMU-Plans zielt auf die Vermeidung von überflüssigen Produkten und Verpackungen. Die Bundesregierung unterstützt ein europaweites Verbot von bestimmten Einweg-Plastikartikeln wie Plastikgeschirr, das noch in diesem Jahr beschlossen werden soll. Produkte können im EU-Binnenmarkt nur auf EU-Ebene reguliert oder verboten werden.

Auf nationaler Ebene wird das Bundesumweltministerium darüber hinaus einen Dialog mit dem Handel starten, um freiwillige Selbstverpflichtungen zu erreichen. Vorbild ist die Vereinbarung zu den Plastiktüten, die nach zwei Jahren bereits zu einem Rückgang des Verbrauchs um zwei Drittel geführt hat. Ein Thema des neuen Dialogs werden überflüssige Verpackungen von Obst und Gemüse sein. Zudem sollen Alternativen zur Plastiknutzung gestärkt werden, etwa durch eine Initiative zur Nutzung von Leitungswasser als Trinkwasser.

Das zweite Element des Plans ist die umweltfreundliche Gestaltung von Verpackungen und Produkten. Ab dem 1.1.2019 müssen die Lizenzentgelte, die die Hersteller an die dualen Systeme zahlen, ökologische Kriterien stärker berücksichtigen. Dann gilt: Wer eine Verpackung verwendet, die sich gut recyceln lässt oder aus recyceltem Material besteht, zahlt weniger als der, der das nicht tut. Für Produkte schlägt das Bundesumweltministerium darüber hinaus eine neue Regelung im Rahmen der EU-Ökodesignrichtlinie vor. Demnach müssten Produkte unter anderem so gebaut sein, dass man sie leicht auseinanderbauen und reparieren oder recyceln kann.

Drittens wird das Recycling gestärkt. Ab dem 1.1.2019 werden die Recyclingquoten für Kunststoffverpackungen von derzeit 36 Prozent zunächst auf 58,5 Prozent erhöht. Ab dem 1.1.2022 steigen sie wie im Verpackungsgesetz beschlossen auf 63 Prozent. Um die Nachfrage nach den so gewonnenen neuen Rohstoffen zu erhöhen wird das BMU eine neue Rezyklat-Initiative starten. In einem Dialog sollen alle Akteure entlang der Produktionskette (Hersteller, Händler, Recycler) daran arbeiten, die Qualität und die Akzeptanz von Rezyklaten zu steigern. Die öffentliche Hand soll bei der Beschaffung mit gutem Beispiel vorangehen.

Im Bereich der Bioabfälle soll der Eintrag von Plastik durch Aufklärung und strengere Anforderungen an die Kompostqualität vermieden werden (Punkt 4).

Auf internationaler Ebene hat Deutschland sich bislang erfolgreich für die Verankerung der Themen Meeresmüll und Ressourceneffizienz in den G7 und G20 stark gemacht. Ab 2019 will das Bundesumweltministerium im Kampf gegen den Meeresmüll stärker in die praktische Umsetzung einsteigen. Nach dem Beschluss des Bundestags von vergangenem Freitag stehen ab 2019 erstmals insgesamt 50 Millionen Euro für den Export von Technologien gegen die Vermüllung der Meere zur Verfügung.

Weitere InformationenDen 5-Punkte-Plan und weitere Informationen zum Thema finden Sie unter www.bmu.de/DL2122

Motive und Informationen zur neuen BMU-Kampagne „Nein zur Wegwerfgesellschaft“ finden Sie unter www.bmu.de/wenigeristmehr In Deutschland wird ungefähr die Hälfte der Kunststoffabfälle recycelt, der Rest wird zur Energieerzeugung genutzt. Kunststoffabfälle aus der Produktion fallen zumeist sortenrein an und sind entsprechend gut recycelbar. Kunststoffabfälle aus den Haushalts- und Gewerbebereich sind in der Regel deutlich heterogener in ihrer stofflichen Zusammensetzung.

Ein hohes Maß an Sortenreinheit vor dem Recycling wird durch deren getrennte Erfassung und insbesondere durch deren Sortierung erreicht. Bei Kunststoffabfällen aus privaten Haushalten handelt es sich größtenteils um Verpackungen. Ihre Erfassung und Verwertung ist in der Verpackungsverordnung und zukünftig im Verpackungsgesetz geregelt.

Weitere Angaben dazu finden Sie unter:https://www.umweltbundesamt.de/daten/ressourcen-abfall/verwertung-entsorgung-ausgewaehlter-abfallarten/kunststoffabfaelle#textpart-1

Daten und Fakten zu weiteren Verpackungsabfällen finden Sie unter:https://www.umweltbundesamt.de/daten/ressourcen-abfall/verwertung-entsorgung-ausgewaehlter-abfallarten/verpackungsabfaelle#textpart-7

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Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleareSicherheit, Stresemannstr. 128-130, 10117 BerlinRedaktion: Regine Zylka (verantwortlich), Nikolai Fichtner, Stephan GabrielHaufe, Maren Klein, Andreas Kübler und Nina WetternE-Mail: presse@bmu.bund.de Internet: www.bmu.de/presse

Quelle: BMU Pressedienst Nr. 234/18 -Ressourcenschutz 26. November 2018Bundesumweltministerin Schulze legt 5-Punkte-Plan vom 26.11.2018

Gebäudeenergiegesetz erste Einblicke

Gebäudeenergiegesetz erste Einblicke

22.11.2018 – Mit dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) werden das Energieeinsparungsgesetz /EnEG), die Energieeinsparverordnung (EnEV) und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz Gesetz zusammengeführt. Dadurch sollen die Anwendung und der Vollzug erleichtert werden. Wenn der Gesetzesentwurf, wie von BMWi kommuniziert, noch im Dezember 2018 ins Kabinett geht, ist mit einem Inkrafttreten allerdings frühestens im Frühjahr oder Sommer 2019 zu rechnen.

 

Wie durch den aktuellen Koalitionsvertrag festgelegt, bleiben die Anforderungen für Neubauten und Sanierung unverändert. Verschärfungen des Anforderungsniveaus gegenüber der aktuell gültigen EnEV-Fassung sind nicht vorgesehen. Die Vorgaben der EU-Gebäuderichtlinie zum Niedrigstenergiegebäude sollen mit dem GEG in einem Schritt für alle neuen Gebäude (öffentliche und private) mit dem seit 1. Januar 2016 gültigen EnEV-Anforderungsniveau („EnEV 2016“) umgesetzt‎ werden.

Vereinfachungen

Mit dem GEG soll das bisher für ungekühlte Wohngebäude alternativ anwendbare Bewertungsverfahren „EnEV easy“ abgelöst werden. Ersetzt werden soll es durch ein Modellgebäudeverfahren, das alternativ zum Referenzgebäudenachweis als ‎rechenloser tabellarischer Nachweis für ausgewählte neue Wohngebäude anwendbar sein wird. Durch die konsequente Beachtung der Regelungsinhalte der Ökodesignrichtlinie (ErP-Richtlinie) können einige der bisherigen produktspezifischen EnEV-Regelungen, z.B. bei Wärmepumpen, im GEG entfallen.

Innovationsklausel

Neu eingeführt werden soll eine Innovationsklausel für ein alternatives Anforderungssystem, die auf Antrag eine gleichwertige Erfüllung der Neubau- und Sanierungsanforderungen auf Basis der CO2-Emissionen und eines Effizienzkriteriums zulässt. Weil die Auswirkungen dieses neuen Ansatzes noch nicht im Detail abschätzbar sind, ist zunächst die zeitlich befristete Erprobung und Auswertung der Ergebnisse vorgesehen. Dies geht einher mit dem Auftrag des Koalitionsvertrages, eine Umstellung künftiger Anforderungen auf CO2-Emissionen zu prüfen.

Gebäudeautomation

Der Einsatz von Gebäudeautomation ist künftig auch bei Wohngebäuden bilanziell anrechenbar. Damit würde bereits jetzt eine neue Anforderung der novellierten EU-Gebäuderichtlinie umgesetzt.

Strom aus erneuerbaren Energien

Im Neubau ist vorgesehen, dass die Nutzung von gebäudenah erzeugtem Strom aus erneuerbaren Energien, insbesondere Photovoltaik, beim Nachweis der Anforderungen zur Nutzung erneuerbarer Energien mit einbezogen wird. Die Anrechnung von solchem Strom in der Gebäudebilanz wird künftig auf der Primärenergieebene mit einem Bonus belohnt. Die Gleichzeitigkeit von Ertrag und Verbrauch wird mit dem neuen Ansatz stärker als bislang berücksichtigt und die zusätzliche Wirkung des Einsatzes elektrischer Speicher positiv angerechnet.

Berechnungsverfahren

Für die Berechnung von Nichtwohngebäuden wird die Neuausgabe der DIN V 18599, Teile 1 bis 11, von September 2018 in Bezug genommen. Die Anwendung der Verfahren nach DIN V 4108-6 und 4701-10 soll für Wohngebäude weiterhin möglich bleiben.

Primärenergiefaktoren

Die Primärenergiefaktoren sollen umfänglich im GEG geregelt werden, wobei die Primärenergiefaktoren für die einzelnen Primärenergieträger und für Strom unverändert bleiben. Für die Primärenergiefaktoren für Fernwärme ist ein langfristiger gleitender Übergang hin zu einer neuen Berechnungsmethodik geplant, um den Energieaufwand zur Erzeugung von Fernwärme sachgerechter abzubilden.

CO2-Emissionen in Energieausweisen

Künftig sollen in Energieausweisen die äquivalenten CO2-Emissionen verpflichtend ausgewiesen werden. Dies hat eher informativen Charakter, eine Anforderung resultiert daraus nicht‎. Die benötigten CO2-Faktoren sollen dafür neben Primärenergiefaktoren im Gesetz ausgewiesen werden.

Quartiersansatz

Mit einer Regelung zur Wärmeversorgung im Quartier sollen Quartierslösungen gestärkt und angestoßen werden. Die Regelung betrifft Vereinbarungen über eine gemeinsame Wärmeversorgung des neuen Gebäudes, das Bestandsgebäude mit versorgt.

Quelle: https://www.geb-info.de/article-848963-30001/erste-einblicke-in-das-gebaeudeenergiegesetz-.html

und: Informationen aus dem DEN 14/2108

Algenwachstum auf Fassaden

Algenwachstum auf Fassaden

Als Energieberater und Sachverständiger werde ich immer häufiger mit den „schwarzen Flecken oder „schwarzen“ Flächen über Fenstern oder an Fassaden konfrontiert. Es gibt Beschwerden über das mikrobielle Wachstum auf Außenwandfassaden, meist über Fenstern im Bereich der Rollladenkästen.

Algen Rollladenkasten

Algen- und Pilzbefall auf Rollladenkasten

Diese Fläche über gekippten Fenstern belegt, dass auch das Lüftungsverhalten der Bewohner einen Einfluss auf dieses Wachstum haben kann. Meist zeichnet sich aber auch der Deckenverlauf der tragenden Konstruktion auf der Außenwand ab. Die Wirkung von Wärmebrücken ist hier dann deutlich zu sehen. Die etwas höhere Temperatur an der Oberfläche der Wand bewirkt in einem schmalen Bereich eine Unterbrechung des großflächigen Pilzwachstums. Dieses Wachstum tritt größtenteils in den ersten Jahren nach der Sanierung der Fassade auf und führt erwartungsgemäß zu Anrufen der Bauherrschaft und Mängelanzeigen gegenüber dem ausführenden Handwerker.
Dämmung der Außenwand mittels eines Wärmedämmverbundsystems und später treten diese optischen Mängel auf. Nicht schön sowohl für den Eigentümer als auch für den Ausführenden.

Woher kommt nun diese Erscheinung.

Das erhöhte mikrobielle Wachstum auf heutzutage mit 14 bis 18 cm dick gedämmten, der Witterung ausgesetzten Außenbauteilen ist vor allem eine Folge von höheren Feuchtelasten auf der Oberfläche der Außenwand und den daraus resultierenden günstigen Wachstumsbedingungen. Neben der Schlagregenauffeuchtung tritt eine Betauung in den Morgenstunden infolge der langwelligen Abstrahlung in klaren Nächten auf, also das so genannte Abkühlen in der Nacht, durch die Temperaturen unter der Taupunkttemperatur der Umgebungsluft fallen. Meist fallen diese Bewuchse auf nordorientierten Flächen an, da die Betauung hier eine große Bedeutung zufällt und an denen Schlagregen eher selten vorkommt. Somit sind die Zeiträume der Oberflächenbetauung und der aufsummierte Grad der Unterkühlung entscheidend für die Einschätzung des Bewuchsrisikos.
Das wesentlichste Kriterium für die Gefahr mikrobiellen Wachstums auf Oberflächen ist die Verfügbarkeit von ausreichend Wasser. Dabei ist nach aktuellem Wissensstand nicht die Menge des Tauwassers entscheidend, sondern das auf der Oberfläche für Mikroorganismen verfügbare Wasser.
Die kritischen Jahreszeiten für das biologische Wachstum auf Oberflächen sind vor allem der Herbst und der Frühling, also die so genannte Übergangszeit, die auch in Verbindung mit dem Heizverhalten der Bewohner steht. Im Winter oder Sommer besteht kein optimales Klima für das Wachstum von Algen und Pilzen, weil es entweder zu kalt oder zu trocken ist.

Fassade Algen

Algen- und Pilzbefall auf Fassade

Wenn nun eine massive Außenwand mit einer Außenwand mit Wärmedämmverbundsystemen, kurz WDVS, verglichen wird, ist zu bemerken, dass beim WDVS eine Wärmespeicherung nahezu komplett fehlt und die massive Wand noch einen großen Wärmespeicher besitzt. Somit sind höhere Oberflächentemperaturen in der Betauungsperiode bei massiven Wänden die Folge, und wiederum bei einem WDVS mit niedrigen Temperaturen zu Buche schlagen. Durch niedrige Oberflächentemperaturen steigt das Wachstumsrisiko.
Des Weiteren kann ein dünner Deckputz bei den gängigen WDVS-Systemen weniger Wasser aus der Betauung kurzfristig speichern; im Gegensatz dazu das Dickputzsystem wie auf massiven Außenwänden eingesetzt. Kann das Betauungswasser kurzfristig in tiefere Putzschichten zwischengelagert werden, und anschließend bei Besonnung wieder nach außen abgegeben werden, kann dies zur Unterbindung von Algenwachstum führen.

Algen auf Fassade

Algen unter dem Mikroskop

Aus bauphysikalischer Sicht gibt es zwei grundsätzlich unterschiedliche Ansatzpunkte zur Reduktion der Betauung der Außenoberflächen eines WDVS. Mit einer Erhöhung der oberflächennahen Wärmespeichervermögens, z. B. durch Einsatz eines Dickputzes, kann die tägliche solare Erwärmung genutzt werden, um eine Temperaturabsenkung unter die Taupunkttemperatur möglichst zu vermeiden. Weiterhin kann durch Verwendung eines Anstriches mit höherem Absorptionsgrad die tägliche Erwärmung der Fassade angehoben werden.

Kunden müssen auf Qualität und wirtschaftliche Unabhängigkeit vertrauen können

Kunden müssen auf Qualität und wirtschaftliche Unabhängigkeit vertrauen können

DEN fordert einheitliches Berufsbild für Energieberater

Kunden müssen auf Qualität und wirtschaftliche Unabhängigkeit vertrauen können

Das Deutsche Energieberater-Netzwerk DEN e.V. erneuert seine Forderung nach einem einheitlichen Berufsbild für Energieberater und legt erstmals ein umfassendes Konzept vor, wie dieses gestaltet werden könnte. „Die bundesweite Einführung eines einheitlichen Berufsbildes für Energieberater ist seit langem eine der zentralen Forderungen, für die sich das DEN stark macht“, sagt Dipl.-Ing. Hinderk Hillebrands, Vorsitzender des Netzwerks. „Wir fordern, die Berufsbezeichnung ‚Energieberater‘ bundesweit gesetzlich zu schützen, um später auf eine europäische Regelung hinwirken zu können. Immer mehr energiepolitische Themen werden auf europäischer Ebene verhandelt und entschieden. Deshalb wäre es nur folgerichtig, auch die professionelle Begleitung und Umsetzung von Maßnahmen zur Energieeffizienz und -einsparung gemeinsam zu organisieren und zu gestalten“, unterstreicht Hillebrands‘ Kollege und DEN-Landessprecher von NRW, Dipl.-Ing. Jürgen Lange.

Dazu strebe das DEN zunächst in Deutschland ein Energieberatungsgesetz an, so der Ingenieur. Das Steuerberatungsgesetz biete ein Beispiel, wie eine solche Regelung grundsätzlich aussehen könnte. Inhalte wie Grundsätze der Berufsethik in Form eines Leitbildes, eine Aufstellung von Voraussetzungen für die Berufszulassung und die Berufsausübung sowie die Festlegung bestimmter Rechte und Berufspflichten von Energieberatern sollten sich dort wiederfinden. Ein System mit Berücksichtigung verschiedener Qualitätsstufen könnte so eingeführt werden, erläutert Hillebrands.

Hierbei sollten Erfahrungen aus vorhandenen und bewährten Qualitätsanforderungen berücksichtigt werden, wie etwa die Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes – so die Vorstellungen des Netzwerks. Praxiserfahrungen sollte ein hoher Stellenwert zukommen. Auch Transparenz für „Quereinsteiger“ aus anderen Disziplinen über die Zulassungsprüfungen müsse gegeben sein. Die Berufsbezeichnung sollte generell für den Auftraggeber von hoher Aussagekraft sein: „Kunden müssen auf Qualität und wirtschaftliche Unabhängigkeit vertrauen können“. Schließlich müsse es eine einheitliche Honorarordnung für Energieberater geben.

Das DEN schlägt diese Bedarfspyramide für den beispielhaften Berufsweg eines Energieberaters vor:

Bedarfspyramide DEN

Bedarfspyramide für den beispielhaften Berufsweg eines Energieberaters; ©DEN Pamela Faber

 

 

 

Die Definition des DEN verstehe einen Energieberater allgemein als einen Energieeffizienzexperten, der aufgrund der fachübergreifenden Kenntnisse durch seine Aus- und Weiterbildung integrale und optimierte Energiekonzepte entwickeln könne, so Jürgen Lange. Hierzu würden rechnerische Elemente angewandt, wie beispielsweise energetische Bilanzierungen und Lebenszykluskostenberechnungen. Im Sinne des Auftraggebers und zum Wohl der Umwelt berate ein Energieberater wirtschaftlich unabhängig und vertrete die Belange der Energieeffizienz als Person und im Team mit weiteren Projektbeteiligten.

Energieberatungen müssten immer nach den verschiedenen Anwendungsgebieten unterschieden werden, erläutert Lange. Hierzu zählten Energieberatungen für Wohngebäude, für Nichtwohngebäude, in der Fertigungstechnik, in der Verfahrenstechnik und im Verkehr.

Obwohl sich unter der Berufsbezeichnung des Energieberaters insofern verschiedene Arten von Experten versammelten, sei ihre wirtschaftliche Unabhängigkeit unabdingbar, unterstreicht der DEN-Vorsitzende. Ein Instrument der Qualitätssicherung in der Energieberatung in Deutschland sei die freiwillige Zertifizierung durch das DEN, versehen mit einem zwei Jahre gültigen Qualitätssiegel. Hier würden umfangreiche Forderungen an die Berater im Hinblick auf fachliche Qualifizierung, wirtschaftliche Unabhängigkeit, geeignete Softwareprogramme und an ihre Haftpflichtversicherung gestellt.

Weitere Instrumente seien beispielsweise die Listung in der Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes oder Qualifizierungsnachweise, wie sie Ingenieur- und Architektenkammern oder die Wissenschaftlich-Technische Arbeitsgemeinschaft für Bauwerkserhaltung und Denkmalpflege (WTA) einfordern. Eine Weiterbildung zum Energieberater finde man auch bei Handwerkskammern, an ausgewählten Universitäten oder bei der DEN-Akademie, so Hillebrands.

Die umfangreichen Kompetenzen fänden derzeit unter anderem Anwendung in verschiedenen aktuellen Angeboten, sagt Hillebrands. Es bestehe eine Vielzahl an Beratungsangeboten mit unterschiedlichen Schwerpunkten; hier stellten zum Beispiel die Stromsparberatung oder der Basischeck niedrigschwellige Angebote dar. Die BAFA-Vor-Ort-Beratung oder die Energieberatung im Mittelstand hingegen seien qualifizierte und umfangreiche Leistungen. Weitere Beispiele seien Checks für Heizungen oder Solaranlagen, Ausstellung von Energieausweisen oder Wärmebrückenberechnungen.

Das Deutsche Energieberater-Netzwerk (DEN) e.V. ist ein Zusammenschluss von über 700 Ingenieuren, Architekten und Technikern.  Alle Mitglieder verbindet das gemeinsame Arbeitsgebiet der Beratungs- und Planungsleistungen zur effizienten Energienutzung und Einsatz von erneuerbaren Energien im Gebäudebestand, der Wohnungswirtschaft, Gewerbe und Industrie sowie für Kommunen. Ihre Beratung erbringen sie neutral und unabhängig.

 

Deutsches Energieberater-Netzwerk (DEN) e.V.

Geschäftsstelle Frankfurt/Offenbach

Berliner Straße 257

63067 Offenbach

Quelle: Pressemitteilung  www.Deutsches-Energieberaternetzwerk.de

Energetische Sanierung eines wunderschönen Gebäudes

Energetische Sanierung eines wunderschönen Gebäudes

Nach intensiver Vorplanung in 2017 konnte noch vor der Jahreswende mit der energetischen Sanierung eines Mehrfamilienhauses begonnen werden. Zuerst stand nur eine minimale Dämmung von Innen auf der Agenda, aber durch intensive Gespräche mit der Bauherrschaft und Abwägung der jeweiligen Vor- und Nachteile, hat sich die Bauherrin entschlossen dem Gebäude ein neues Dach zu gönnen. Zusammen mit dem örtlichen Zimmereibetrieb einigten sich die am Bau Beteiligten zur Ausführung als Aufdachsparrendämmung mit einem Hochleistungsdämmstoff – produziert in Riedlingen. 

Des Weiteren war es auch notwendig geworden die bestehende Heizungsanlage auszubauen und durch einen neue moderne und effiziente Brennwertheizung zu ersetzen. Die notwendigen Maßnahmen am Stromnetz kamen hinzu, da das Gebäude noch nach altem Stand verkabelt war und es somit erforderlich ist, das gesamte Stromnetz neu nach Stand der heutigen Technik auszuführen.

Bautypisch wurden zur damaligen Zeit die großzügigen Treppenhäuser mit Glasbausteinen komplett verglast, die aber heutzutage nicht effizient sind. So wurde kurzer Hand neue Fenster in mehrteiliger Ausführung eingebaut, luftdicht angeschlossen und wärmebrückenminimiert vollendet.

Durch die geplanten Einzelmaßnahmen konnte über die Hausbank ein Kredit bei der KfW beantragt werden. Beim Programm 151/152 „Energieeffizient Sanieren – Kredit“ besteht die Möglichkeit die oben aufgeführten Maßnahmen komplett über das Heizungspaket abzuwickeln.

So konnte dem Kunden die bestmöglich Förderung zur Verfügung gestellt werden und dabei profitiert der Bauherr doppelt, da bei diesem Programm die Kombination mit der „Energetischen Baubegleitung“ durch einen zugelassenen Energieberater möglich ist.

Alles durchdacht – und entsprechend ausgeführt – zum Wohle der Bauherrin.