Investitionszuschuss Barrierereduzierung (455-B) wieder verfügbar
Ab sofort können Sie als privater Eigentümer oder Mieter wieder Zuschüsse für Maßnahmen zur Barrierereduzierung bei der KfW beantragen.
2020 stehen sogar mehr Mittel zur Verfügung: Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) hat die verfügbaren Fördermittel um 25 Millionen auf insgesamt 100 Millionen Euro erhöht. Das BMI und die KfW reagieren damit auf die anhaltend hohe Nachfrage nach finanzieller Förderung für barrierereduzierende Maßnahmen.
Sämtliche Informationen zum Investitionszuschuss Barrierereduzierung (455-B) finden Sie unter w w w. kfw. de/455-B
Quelle: KfW-Newsletter vom 03.01.2020
Als Fachplaner für altersgerechten und barrierefreien Umbau helfen wir Ihnen gerne bei der Antragstellung und bei der Durchführung.
Auszug aus der Website der KfW:
Barrierereduzierung – Investitionszuschuss
Zuschuss für den Abbau von Barrieren und für mehr Wohnkomfort
Das Wichtigste in Kürze
- Zuschuss bis zu 6.250 Euro
- Unabhängig von Ihrem Alter
- Für alle, die Barrieren in ihrer Wohnung reduzieren und mehr Wohnkomfort schaffen wollen
- Auch für den Kauf von umgebautem Wohnraum
Antragstellung für Zuschüsse im Bereich Barrierereduzierung wieder möglich
Wir fördern Modernisierungsmaßnahmen für Wohneigentum, mit denen Sie Barrieren reduzieren und Ihren Wohnkomfort erhöhen. Wichtig: Die Arbeiten müssen von einem Fachunternehmen durchgeführt werden. Dazu gehören:
Dieses Förderprodukt kommt nicht infrage für:
- Ferienhäuser und -wohnungen, Boardinghäuser als Beherbergungsbetrieb
- gewerblich genutzte Flächen/Gebäude
- Pflege- und Altenwohnheime (siehe auch Merkblatt)
- Maßnahmen, die über die soziale Pflegeversicherung oder die private Pflege-Pflichtversicherung gefördert werden
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