Investitionszuschuss Barrierereduzierung (455-B) wieder verfügbar

Investitionszuschuss Barrierereduzierung (455-B) wieder verfügbar

Ab sofort können Sie als privater Eigentümer oder Mieter wieder Zuschüsse für Maßnahmen zur Barrierereduzierung bei der KfW beantragen.

2020 stehen sogar mehr Mittel zur Verfügung: Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) hat die verfügbaren Fördermittel um 25 Millionen auf insgesamt 100 Millionen Euro erhöht. Das BMI und die KfW reagieren damit auf die anhaltend hohe Nachfrage nach finanzieller Förderung für barrierereduzierende Maßnahmen.

Sämtliche Informationen zum Investitionszuschuss Barrierereduzierung (455-B) finden Sie unter w w w. kfw. de/455-B

Quelle: KfW-Newsletter vom 03.01.2020

 

Als Fachplaner für altersgerechten und barrierefreien Umbau helfen wir Ihnen gerne bei der Antragstellung und bei der Durchführung.

 

Auszug aus der Website der KfW:

Barrierereduzierung – Investitions­zuschuss

Zuschuss für den Abbau von Barrieren und für mehr Wohnkomfort

Das Wichtigste in Kürze

  • Zuschuss bis zu 6.250 Euro
  • Unabhängig von Ihrem Alter
  • Für alle, die Barrieren in ihrer Wohnung reduzieren und mehr Wohnkomfort schaffen wollen
  • Auch für den Kauf von umgebautem Wohnraum

 

Antragstellung für Zuschüsse im Bereich Barrierereduzierung wieder möglich

Wir fördern Moder­nisierungs­maßnahmen für Wohneigentum, mit denen Sie Barrieren reduzieren und Ihren Wohn­komfort erhöhen. Wichtig: Die Arbeiten müssen von einem Fachunternehmen durchgeführt werden. Dazu gehören:

Dieses Förder­produkt kommt nicht infrage für:

  • Ferienhäuser und -wohnungen, Boarding­häuser als Beherbergungs­betrieb
  • gewerblich genutzte Flächen/Gebäude
  • Pflege- und Alten­wohn­heime (siehe auch Merkblatt)
  • Maßnahmen, die über die soziale Pflege­versicherung oder die private Pflege-­Pflicht­versicherung gefördert werden

 

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Änderungen beim Baukindergeld ab 17. Mai 2019

Änderungen beim Baukindergeld ab 17. Mai 2019

Riedlingen 06.05.2019: Die KfW-Bank ändert zum 17.05.2019 die Förderbedingungen im Zuschussprodukt Baukindergeld (Produktnummer 424).

Die Antragsfrist wird verlängert: So haben Sie nach Einzug in Ihre Wohnimmobilie demnächst 6 statt 3 Monate Zeit, Ihren Antrag auf Baukindergeld zu stellen.
Zudem gibt es Präzisierungen zur Antragsberechtigung und zu den Fördervoraussetzungen.

Die aktuellen und die neuen Förderbedingungen sowie weitere Informationen zum Baukindergeld finden Sie unter:

Baukindergeld

Ab sofort können wieder Zuschussanträge für das altersgerechte Umbauen gestellt werden

ZUSCHUSS 455-B,:

Altersgerecht Umbauen – Investitions­zuschuss – Barriere­reduzierung

Ihr Zuschuss zur Barrierereduzierung und mehr Wohnkomfort

Das Wichtigste in Kürze

  • bis 6.250 Euro Zuschuss je Wohnung für Maßnahmen zur Barriere­reduzierung
  • für alle, die Ihr Eigen­heim umbauen oder umge­bauten Wohn­raum kaufen
  • Zuschuss im KfW-Zuschussportal beantragen und anschließend mit den Arbeiten starten
  • sofort Zuschuss­höhe erfahren

 

Ab sofort können wieder Zuschüsse für Maßnahmen zur Barriere­reduzierung beantragt werden.

Im Zuschussprogramm „Altersgerecht Umbauen“ stehen wieder Förder­mittel für barriere­reduzierende Maßnahmen zur Verfügung. Zudem hat das Bundes­ministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) die verfügbaren Förder­mittel für Einbruchschutz erhöht.

Bitte beachten: Es werden nur Vorhaben gefördert, die bei Antrag­stellung noch nicht begonnen wurden.

Mehr Informationen erhalten Sie bei uns über das Kontaktformular: https://koch-bautechnik.de/kontakt-2/

oder Sie laden sich die aktuellen Merkblätter der KfW hier herunter.

Merkblatt Zuschuss 455

 

Technische Mindestanforderung