Neubau Wohn- und Geschäftshaus in Erisdorf

Neubau Wohn- und Geschäftshaus in Erisdorf

Neubau Wohn- und Geschäftshaus in Erisdorf

Beauftragt wurde die Koch-Bautechnik durch ein Netzwerkmitglied der AltBAUPartner Oberschwaben e.V. Da es sich um ein Wohn- und Geschäftshaus handelt, wurde gemäß der geltenden Energieeinsparverordnung EnEV 2013 eine getrennte Nachweisführung notwendig. Das Wohngebäude wurde nach der EnEV geplant und das Nichtwohngebäude sollte eine Förderung durch die L-Bank im Ressourceneffizienzprogramm als Effizienzhaus 55 erhalten. Gemäß den Förderrichtlinien wurde während der Baumaßnahme zahlreiche Stichproben vor Ort durchgeführt und den Baustellenstand dokumentiert. Auf Grund der örtlichen Bauleitung durch den planenden Architekten wurde zusätzlich die korrekte Durchführung der Maßnahme sichergestellt. Nachdem alle Handwerksunternehmen auch den schriftlichen Teil der Maßnahmen erledigt hatten und der hydraulische Abgleich nachgewiesen wurde, erstellte die Koch-Bautechnik die Bestätigung nach Durchführung der Maßnahme, so dass der Bauherr diese dem Förderinstitut übergeben kann. Für jeden Gebäudeteil wurden Bedarfsenergieausweise gemäß EnEV ausgestellt.

 

 

 

Wir wünschen der Familie nun erholsame Stunde nach dem Baustellenalltag im neuen Heim und bedanken uns nochmals für die gute Zusammenarbeit.

 

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Impressionen vom Neubau

L-Bank Ressourceneffizienzfinanzierung Einzelmaßnahmen Unternehmen in Altheim

L-Bank Ressourceneffizienzfinanzierung Einzelmaßnahmen Unternehmen in Altheim

L-Bank Ressourceneffizienzfinanzierung Einzelmaßnahmen Unternehmen in Altheim


 

Bei diesem Projekt für ein Unternehmen aus Altheim handelt es sich um zwei getrennte Bereiche. Zum einen wurde ein Büroanbau geplant, zum anderen wurde über das Programm „Ressourceneffizienzfinanzierung Programmteil C Energieeffiziente Betriebsgebäude“ der L-Bank verschiedene Einzelmaßnahmen aus dem Katalog der Möglichkeiten herausgesucht und umgesetzt.

Einzelmaßnahmen werden in folgenden Bereichen gefördert:
  • Haus- und Energietechnik (Heizung, Kühlung, Beleuchtung, Lüftung, Warmwasser)
  • Gebäudehülle (Dämmung, Fenster, Türen, Vorhangfassaden)
  • Mess-, Regel- und Steuerungstechnik
  • Gebäudeautomation

Die Unternehmerfamilie entschied sich für die Dämmung des Daches eines Seitenhallenteils, dem Austausch der Fenster und Türen, sowie der Umrüstung der Beleuchtung auf LED nach einem Lichtkonzept.

 

Anforderungen an die Energieeffizienz

Gefördert werden nur Maßnahmen, die bestimmte technische Mindestanforderungen erfüllen. Bei der Förderung von KfW-Effizienzgebäuden sind die technischen Mindestanforderungen auf die Energiebilanz des gesamten Gebäudes bezogen. Bei den Einzelmaßnahmen gibt es maßnahmenspezifische Vorgaben wie zum Beispiel maximal zulässige U-Werte oder anlagenspezifische Kennzahlen.

Die technischen Mindestanforderungen sind in einer Anlage zum Merkblatt zusammengefasst. Die L-Bank übernimmt unverändert die Anforderungen und den Vordruck der KfW aus deren Programm KfW-Energieeffizienzprogramm – Energieeffizient Bauen und Sanieren. Die Anlage Technische Mindestanforderungen Energieeffizient Bauen und Sanieren – Nichtwohngebäude ist im Download-Bereich verfügbar.

Als Sachverständiger war es meine Aufgabe sowohl bei Antragstellung als auch nach Abschluss der Maßnahme zu bestätigen, dass das Energiesparpotential erreicht werden kann bzw. tatsächlich erreicht wurde. Die komplette Produktionshalle wurde im Bestand energetisch bewertet, d. h. den Energiebedarf für das unsanierte Hallengebäude berechnet. Im zweiten Schritt wurden die Sanierungsmaßnahmen eingearbeitet und somit konnte die Energieeinsparung, sowie auch die CO2-Einsparung gegenübergestellt werden.

Förderfähige Kosten: Investitionskosten, Planung und Beratung
  • Investitionskosten, die unmittelbar mit der Energieeinsparung zusammenhängen
  • Bei Neubauten: Baukosten für das gesamte Gebäude (nur beheizte Flächen)
  • Planung und Umsetzungsbegleitung der Maßnahmen
  • Energiemanagementsysteme
  • Nicht förderfähig: Grundstückskosten, Außenanlagen, Inneneinrichtungen, Anlagen mit einer Vergütung nach KWKG oder EEG
Investitionsort

Das Vorhaben muss in Baden-Württemberg durchgeführt werden. Der Sitz des Unternehmens spielt keine Rolle.

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Impressionen