Ehrung ehrenamtliche Tätigkeit bei der Bürgerenergiegenossenschaft Riedlingen eG

Ehrung ehrenamtliche Tätigkeit bei der Bürgerenergiegenossenschaft Riedlingen eG

Von Anfang an war ich Feuer und Flamme für die Bürgerenergiegenossenschaft und habe mich damals 2010 dazu entschlossen im Vorstand mitzuwirken. Über die fast 10-jährige ehrenamtliche Tätigkeit wurden drei Projekte erfolgreich umgesetzt, sowie eine Beteiligung am Solarpark in Zwiefaltendorf auf den Weg gebracht. Immer im Sinne der Nachhaltigen Stadt Riedlingen, konnte ich so mein Wissen in die Genossenschaft einbringen.

Durch mein Ehrenamt profitierten letztlich alle Seiten, also nicht nur die Energiegenossenschaft und Stadt Riedlingen, sondern natürlich auch ich selbst. Denn so konnte ich wichtige Erfahrungen sammeln und mir Kompetenzen aneignen, die für mein Berufsleben sehr vorteilhaft sind.

Ein Entgelt im eigentlichen Sinne wurde für ehrenamtliche Tätigkeiten nicht bezahlt, üblich waren jedoch Aufwandsentschädigungen für beispielsweise die Fahrtkosten und benötigte Arbeitsmittel.

 

Der Aufsichtsratsvorsitzende der BürgerEnergiegenossenschaft Riedlingen eG Ulrich Bossler beschrieb mich bei der Generalversammlung am 16.09.20 in Hailtingen wie folgt:

„Mit immensem Fachwissen, sehr hoher Zuverlässigkeit und ausgeprägter Umsetzungsstärke, auch bei zwischenzeitlichen Problemen, hast Du alle Deine Aufgaben und Projekte zielstrebig angepackt und abgeschlossen.“

Die Vorsitzende Elisabeth Strobel vom VBBW e.V. ehrte meine Tätigkeit mit folgenden Worten:

„Die Gründungsversammlung der BEG Riedlingen fand am 19.10.2010 in Riedlingen statt. Nobert Koch wurde bei der Gründungsversammlung einstimmig durch den Aufsichtsrat zum Vorstand gewählt. Frau Gudrun Liebhart und Herr Alfred Gruber wurden ebenfalls an diesem Abend zu Vorständen gewählt. Herr Eberhard wurde bei der ersten gemeinsamen Sitzung des Aufsichtsrates und des Vorstandes am 2.11.2010 als viertes Vorstandsmitglied bestellt. Im Vorstand arbeiteten insbesondere H. Gruber und Frau Liebhart im administrativen Bereich zusammen, als Team bearbeiteten Eberhard Götz die finanzielle Seite und Norbert Koch den technischen Bereich. In den folgenden Jahren wurden 3 PV-Anlagen aufgebaut: die Anlagen auf der Josef-Christian-Schule, auf dem Bürgerhaus Zell und auf dem Dach der St. Gerhard-Schule. Weitere Objekte wurden überprüft. Hierbei brachte Norbert Koch sein technisches Wissen und Erfahrung ein. Durch seine Tätigkeit als Bautechniker, der vor seinem Studium eine Lehre als Maurer absolvierte, brachte er sein Fachwissen und seine technischen Kenntnisse in die Vorstandsarbeit ein. So wie sein privater Lebensweg geprägt von Engagement und Willen war, so hat er auch die Projekte der BEG vorangetrieben. Immer mit dem Wunsch, das Beste für die BEG zu erreichen und sich mit aller Kraft dafür einzusetzen. Norbert Koch arbeitete in seiner Vorstandszeit mit Fachfirmen, der Stadtverwaltung Riedlingen, dem Bauhof und auch mit anderen Genossenschaftsvertretern eng zusammen. Dabei standen die Interessen der BEG stets im Vordergrund. Die Vorstandskollegen beschreiben ihn als durchorganisiert, als kompetenten Ansprechpartner und fanden die Zusammenarbeit sehr gut! Er war von der Arbeit der BEG überzeugt und repräsentierte diese auch nach außen.

Wir danken ihm und auch seiner Frau ganz herzlich für die gute und erfolgreiche gemeinsame Zeit und wünschen ihm persönlich auch weiterhin alles Gute.Als kleines Dankeschön überreichen wir ihm die Ehrennadel in Bronze mit der dazugehörenden Urkunde des Verbands der BürgerEnergiegenossenschaften in Baden-Württemberg e.V.“

 

Immer wieder gerne – so würde ich meine Tätigkeit im Nachgang betrachten. Nun stehen andere Dinge im Focus, die meine Erfahrung und Eigenschaften benötigen.

Artikel zur Generalversammlung können Sie hier herunterladen     2020_09_25 Artikel SZ               oder hier lesen.

#kochnorbert #kochbautechnik #energiegenossenschaftriedlingen #riedlingen #nachhaltigestadtriedlingen #ehrenamtlichetätigkeit #ehrenamt #erneuerbareenergien #vbbw

Werterhalt Ihrer Immobilie – Kapital sinnvoll anlegen

Werterhalt Ihrer Immobilie – Kapital sinnvoll anlegen

Experte Norbert Koch von Koch-Bautechnik gibt Tipps zur Werterhaltung Ihrer Immobilie, zur Gebäudesanierung und Fördermöglichkeiten.

Hausbesitzer können mit Hilfe von nachhaltigem, ökologischem Bauen und Sanieren nicht nur etwas für den Umweltschutz tun, sondern auch Kosten sparen und sinnvoll Kapital anlegen. Dank moderner Heizungsanlagen, die regenerative Energien nutzen, und einer guten Dämmung des Gebäudes kann viel erreicht werde.

Diese Maßnahmen zur Energie- und Heizkosteneinsparung müssen jedoch professionell begleitet werden um auch entsprechende Fördermittel vom Staat zu erhalten. Norbert Koch, Mitglied des Deutschen Energieberater-Netzwerks (DEN), in dem rund 700 Experten und Expertinnen für Ihre Kunden und Kundinnen engagiert sind, hilft hierbei weiter. Empfehlenswert ist nämlich eine wirtschaftlich unabhängige Beratung, bei der das Gebäude ganzheitlich in Augenschein genommen wird und Informationen zu den möglichen Energiesparmaßnahmen gegeben werden. Ohne eine qualifizierte fachliche Begleitung kann bei energetischen Baumaßnahmen so manches schieflaufen. Oft sind die Fehler erst Jahre später erkennbar. Der Energieberater Koch zeigt die offensichtlichen Schwachstellen am Gebäude auf und schlägt sinnvolle Maßnahmen vor, die sich finanziell und langfristig auszahlen.

Bei einer Energieberatung vor Ort wird eine so genannte Zustandsanalyse angefertigt, das Gebäude geprüft, Wärmelecks und Bauschäden werden aufgedeckt. Für den Beratungsbericht wertet der Experte alle vorliegenden Daten zum Gebäude und der Heizungstechnik aus und berechnet den derzeitigen Wärmebedarf. „So wird das Haus wärmetechnisch eingestuft, und man weiß genau, wie viel Wärme über die nicht gedämmte Gebäudehülle, die veraltete Heizung oder durch unkontrollierte Fensterlüftung verloren gehen“ sagt Koch. Unter Berücksichtigung geltender Vorschriften und Anforderungen wird ein Sanierungs- und Energiekonzept verfasst, in dem erforderliche Maßnahmen definiert und mögliche Energieeinsparpotenziale aufgezeigt werden. Dabei wird ein Vergleich des Energiebedarfs und der CO₂-Emission vor und nach der Durchführung der vorgeschlagenen Sanierungsmaßnahmen erstellt sowie eine Wirtschaftlichkeitsberechnung vorgenommen. Der Beratungsbericht wird den Bauherren ausgehändigt und detailliert erläutert. Für Energiegutachten für Ein- und Zweifamilienhäuser beträgt der Eigenanteil des Hausbesitzers rund 350 Euro. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gibt einen Zuschuss in Höhe von 1.300 Euro. Ein Großteil der Kosten kann also über Förderungen finanziert werden. Der Energieberater gibt deshalb Tipps zu Ausführung, Finanzierung und Fördermöglichkeiten, „die derzeit sehr gut sind“, berichtet Koch. So gibt es – je nach Art der Maßnahmen – neben des BAFA-Zuschusses auch Darlehen oder Zuschüsse der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Bei anstehenden Sanierungsmaßnahmen empfiehlt Name des Energieberaters / der Energieberaterin als Ziel ein Effizienzhaus 55plus-Niveau. In diesem Fall wird das gesamte Gebäude energetisch optimal dargestellt. Weil aber nicht immer alle Maßnahmen umgesetzt werden können oder auch gewollt sind, können sich die Bauherren auch einzelne, sinnvolle Bausteine des Energiefahrplans heraussuchen

Die Förderungen sind oftmals sehr attraktiv: So wird der Austausch einer Ölheizung und der Umstieg auf regenerative Energien (wie Pellets, Wärmepumpe, Brennstoffzelle) mit bis zu 45 Prozent der Kosten pro Wohneinheit gefördert! Sinnvoll ist es zu diesem Zeitpunkt über einen Anschluss für Elektromobilität nachzudenken. Zukunftsweisendes und nachhaltiges Planen zum Werterhalt der Immobilie sind unumgänglich. Zudem werden der Schallschutz sowie der Feuchte-/Wärme- und der Brandschutz ins Auge gefasst. Für Norbert Koch ist klar: „Wer energieeffiziente Maßnahmen ergreift, muss zuerst Geld in die Hand nehmen. Aber dafür sparen sie zukünftig Tag für Tag Energie und schonen so die Haushaltskasse und nicht zuletzt die Umwelt.“ Fazit: „Das Kapital ist gut angelegt.“ In diesem Zusammenhang verweist er auf die ab 2021 geltende CO₂-Abgabe für Brennstoffe wie Öl und Gas. Bis 2025 wird der Liter Heizöl aufgrund der Abgabe um rund 20 Cent teurer.

Die Energieberater können bei Bedarf die geplante Umsetzung eines geförderten Vorhabens begleiten und sicherstellen, dass das Gebäude auch das gesetzte Energiesparziel erreicht. Eine fachkundige Baubegleitung im Falle von KfW-geförderten energetischen Maßnahmen zahlt sich schnell aus, sagt Name Koch, zumal diese mit 50 Prozent der Kosten bis maximal 4.000 Euro gefördert werden. Bauherren, die Maßnahmen planen, gibt er den Rat, sich frühzeitig umzusehen: „Energieberater und auch die Handwerksbetriebe sind derzeit sehr gut ausgelastet.“

Abschließend hat Koch noch den Rat: „Energie einsparen geht natürlich überall und immer. Jede Kilowattstunde, die ich nicht verbrauche, ist bares Geld und gut für unsere Umwelt. Aber sie steigern natürlich auch enorm den Wert Ihrer Immobilie, wenn Sie das Gebäude hocheffizient sanieren. “

 

INFO

Große Einsparungen

Wie sich energetische Sanierungsmaßnahmen an Gebäuden auswirken, erläutert Energieeffizienzexperte Koch an einem aktuellen Beispiel. Der Energiebedarf eines Einfamilienhauses in Bad Schussenried mit 148 Quadratmeter Wohnfläche lag vor der Sanierung bei rund 20 Litern Heizöl pro Quadratmeter und Jahr. Dieser Verbrauch konnte dank der Sanierung auf 3,5 Liter gesenkt werden. Unter anderem wurden das Dach und die Außenwände gedämmt. Die Kosten samt Gasbrennwertgerät, Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung, thermischer Solaranlage und neuen Fenstern und der Haustüre lagen bei rund 185.000 Euro.

vor der Sanierung

vor der Sanierung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

nach der Sanierung

nach der Sanierung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Dieses Einfamilienhaus aus dem Jahr 1900 in Bad Schussenried ist energetisch saniert worden. Der Energieverbrauch sank von 204 Kilowattstunden pro Jahr und Quadratmeter auf rund 35 Kilowattstunden.

 

 

 

 

vor der Sanierung

vorher

nach der Sanierung

 

#kfweffizienzhaussanierung #energetischebaubegleitung #neubau #enev #kochbautechnik #energieberatungmitplus #riedlingen

 

 

Betriebsurlaub 1.8.bis 23.8.20

Betriebsurlaub 1.8.bis 23.8.20

Betriebsurlaub vom 01.08.2020 bis 23.08.2020

 

Sehr geehrte Kunden,

wir haben von 01.08. bis einschließlich 23.08. wegen Betriebsurlaub geschlossen.

Wir sind in dieser Zeit leider nicht für Sie erreichbar und bitten um Ihr Verständnis. Ab dem 24.08.2020 stehen wir Ihnen wieder mit vollem Einsatz zur Verfügung.

Beste Grüße und bleiben Sie Gesund

Koch-Bautechnik

Information zu Corona-Virus und den Maßnahmen bei Koch-Bautechnik

Information zu Corona-Virus und den Maßnahmen bei Koch-Bautechnik

16.03.2020: Information zu Corona-Virus und den Maßnahmen bei Koch-Bautechnik

Sehr geehrte Kunden und Geschäftspartner,

die durch das Corona-Virus verursachte Pandemie führt zu immer stärkeren Einschränkungen sowohl im privaten als auch geschäftlichen Umfeld.

Wir möchten Sie deshalb heute über den aktuellen Stand und unsere eingeleiteten Maßnahmen hier bei Koch-Bautechnik informieren.

Um die weitere Ausbreitung des Virus zu vermeiden, wurden in unserem Unternehmen umfassende Hygiene- und Verhaltensmaßnahmen umgesetzt. Unsere Mitarbeiterin sind darüber ausführlich informiert.

Jeder ist angehalten, mögliche Infektionsrisiken und -ketten zu meiden. Dienstreisen und Besuchstermine extern und intern sind auf ein Minimum und das absolut Nötigste reduziert. Wir werden unsere Baustellenbesuche als Energieberater und Bauleiter nach wie vor durchführen. Zugleich stehen wir Ihnen jederzeit gerne per E-Mail oder auch telefonisch zur Verfügung.

Die aktuelle Situation ändert sich täglich. Höchste Priorität hat stets die Gesundheit von Ihnen, Ihren Mitarbeitern wie auch unserem Bauleiter und Energieberater. Lassen Sie uns gemeinsam die erforderlichen Maßnahmen umsetzen, wir versichern Ihnen, dass wir alle Anstrengungen unternehmen, um eine reibungslose Abwicklung Ihrer Aufträge zu gewährleisten.

 

Bleiben Sie gesund!

Koch-Bautechnik

 

#bleibensiegesund #stayathome #socialdistancing #coronavirus #WirBleibenZuhause  #StayTheFuckHome #wirbleibenfüreuchda #kochbautechnik

Fördervoraussetzungen Heizen mit Erneuerbaren Energien

Fördervoraussetzungen Heizen mit Erneuerbaren Energien

Fördervoraussetzungen Heizen mit Erneuerbaren Energien

Hier finden Sie detaillierte Fördervoraussetzungen und technische Mindestanforderungen (TMA) an die Anlagen.

Allgemeine Voraussetzungen

Antragsberechtigung

Antragsberechtigt sind:

  • Privatpersonen
  • Wohnungseigentümergemeinschaften
  • freiberuflich Tätige
  • Kommunen, kommunale Gebietskörperschaften und Zweckverbände
  • Unternehmen
  • gemeinnützige Organisationen oder Genossenschaften

Nicht antragsberechtigt sind der Bund, die Bundesländer und deren Einrichtungen, sowie Hersteller von förderfähigen Anlagen.

Antragstellung

Die Antragstellung über das elektronische Antragsformular muss vor Beginn der Maßnahme erfolgen. Als Vorhabenbeginn gilt der Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- oder Leistungsvertrages. Planungsleistungen dürfen vor Antragstellung erbracht werden. Maßgeblich ist das Eingangsdatum des Antrages beim BAFA. Die Antragstellung über das elektronische Antragsformular kann auch von Bekannten, vom Fachunternehmer oder anderen Bevollmächtigten durchgeführt werden. Dazu ist das Hochladen der ausgefüllten Vollmacht erforderlich.

Nach Ihrer Antragstellung prüfen wir alle Antragsvoraussetzungen. Sind alle Voraussetzungen erfüllt, erhalten Sie von uns anschließend den Zuwendungsbescheid. Dann haben Sie 12 Monate Zeit die Maßnahme umzusetzen (Bewilligungszeitraum). Spätestens sechs Monate nach Ablauf des Bewilligungszeitraumes ist der Verwendungsnachweis über das elektronische Formular auf der BAFA-Homepage einzureichen.

Für bis zum 31.12.2019 beantragte Maßnahmen gelten die Bestimmungen der Förderrichtlinien vom 11.03.2015. Die entsprechenden Verwendungsnachweise können über diese Internetseite eingereicht werden.

Voraussetzungen für Solarthermieanlagen

Die Solarthermieanlage muss der Warmwasserbereitung und/oder Raumheizung, der Kälteerzeugung oder der Zuführung der Wärme/Kälte in ein Wärme- oder Kältenetz dienen.

Förderfähige Solarkollektoranlagen müssen das europäische Zertifizierungszeichen Solar Keymark tragen. Das Solar Keymark Zertifikat und der zugrundeliegende Prüfbericht eines akkreditierten Prüfinstitutes müssen dem BAFA vorliegen. Der jährliche Kollektorertrag von mind. 525 kWh / m2

muss anhand einer Berechnungsformel nachgewiesen werden. Hierbei werden die Kollektorerträge des Solar Keymark Datenblattes zugrunde gelegt.

Nicht förderfähig sind Solaranlagen mit Kollektoren ohne transparente Abdeckung auf der Frontseite (z.B. Schwimmbadabsorber).

Solarthermie im Gebäudebestand

  • Mindestkollektorfläche für Anlagen zur Raumheizung oder Kälteerzeugung:
  • Flachkollektoren: 7 m2
  • Vakuumröhrenkollektoren: 9 m2
  • Luftkollektoren: keine Mindestfläche
  • Mindestpufferspeichervolumen für Anlagen zur Raumheizung oder Kälteerzeugung:
  • Flachkollektoren: 40 Liter / m2 Kollektorfläche
  • Vakuumröhrenkollektoren: 50 Liter / m2 Kollektorfläche
  • Luftkollektoren: kein Pufferspeicher erforderlich
  • Solarthermieanlagen zur ausschließlichen Warmwasserbereitung müssen mindestens 3 m2 Kollektorfläche und 200 Liter Pufferspeichervolumen aufweisen.

Solarthermie im Neubau

  • Anlagen im Neubau müssen mindestens 20 m2 Bruttokollektorfläche aufweisen, sowie das entsprechende Pufferspeichervolumen je nach Kollektorart.
  • Folgende weitere Voraussetzungen sind im Neubau zu erfüllen:
  • Wohngebäude müssen mindestens 3 Wohneinheiten haben.
  • Nichtwohngebäude müssen mindestens 500 m2 beheizbare Nutzfläche haben.
  • Mischformen aus Wohngebäude und Nichtwohngebäude sind möglich.

oder

  • Es muss sich um ein Solaraktivhaus handeln, d.h. der solare Deckungsgrad anhand einer Simulationberechnung muss mindestens 50 % betragen.
Anlagenliste

Liste der förderfähigen Kollektoren und Solaranlagen

Voraussetzungen für Biomasseanlagen

  • Biomasseanlagen für die thermische Nutzung müssen folgende Kriterien erfüllen:
  • Mindestens 5 kW Nennwärmeleistung
  • Bestimmung für den Einsatz naturbelassener Biomasse gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 4, 5, 5a, 8 oder 13 der Verordnung über kleine und mittlere Feueranlagen
  • Einhaltung der folgenden Emissionsgrenzwerte:
  • Kohlenmonoxid: 200 mg / m3 bei Nennwärmeleistung, 250 mg / m3 bei Teillastbetrieb
  • Staubförmige Emissionen: 15 mg / m3 (Scheitholz-Anlagen). 20 mg / m3 (alle anderen Anlagen)
  • Kesselwirkungsgrad muss mindestens 89 % betragen. Bei Pelletöfen mit Wassertasche muss der feuerungstechnische Wirkungsgrad mind. 90 % betragen.
  • Pufferspeicher-Nachweis: Hackschnitzelkessel mindestens 30 Liter / kW. Scheitholzvergaserkessel mind. 55 Liter / kW
  • Durchführung des hydraulischen Abgleichs der Heizungsanlage

 

Zusätzliche Voraussetzungen für Biomasseanlagen im Neubau

Förderfähig sind Anlagen oder Einrichtungen, bei denen bestimmungsgemäß eine Nutzung der bei der Abgaskondensation anfallenden Wärme erfolgt (Brennwertnutzung) oder eine sekundäre Abscheidung der im Abgas enthaltenen Partikel erfolgt (sekundäre Partikelabscheidung):

  • Abgaswärmetauscher (integriert oder als sekundäres Bauteil)
  • elektrostatischer Partikelabscheider
  • filternde Abscheider
  • Abscheider als Abgaswäscher

Förderfähig sind nur Abscheider, deren Funktion und Wirksamkeit von einer unabhängigen, fachlich anerkannten Einrichtung entsprechend den jeweils geltenden technischen Normen geprüft und dokumentiert wurde. Nicht förderfähig sind Fliehkraftabscheider wie Zyklone oder Multizyklone.

Anlagenlisten

Liste der förderfähigen automatisch beschickten Biomasseanlagen (PDF, 827KB, Datei ist nicht barrierefrei)
Liste der förderfähigen handbeschickten Biomasseanlagen (Scheitholzvergaserkessel) (PDF, 385KB, Datei ist nicht barrierefrei)
Liste der Biomasseanlagen mit Brennwertnutzung oder Partikelabscheidung (PDF, 252KB, Datei ist nicht barrierefrei)

Voraussetzungen für effiziente Wärmepumpenanlagen

Voraussetzungen im Gebäudebestand

  • Einbau mindestens eines Wärmemengenzählers
  • Einbau eines Stromzählers (bei elektrisch betriebenen Wärmepumpen)
  • Einbau eines Gaszählers (bei gasbetriebenen Wärmepumpen)
  • Einhaltung folgender Jahresarbeitszahlen:
  • Sole/Wasser- und Wasser/Wasser-Wärmepumpen in Wohngebäuden: 3,8
  • Sole/Wasser- und Wasser/Wasser-Wärmepumpen in Nicht-Wohngebäuden: 4,0
  • Luft/Wasser-Wärmepumpen: 3,5
  • Gasbetriebene Wärmepumpen in Wohngebäuden: 1,25
  • Gasbetriebene Wärmepumpen in Nicht-Wohngebäuden: 1,3
  • Durchführung des hydraulischen Abgleichs der Heizungsanlage
  • Anpassung der Heizkurve an das entsprechende Gebäude
  • Bei Wärmepumpen mit neuer Erdsondenbohrung muss eine verschuldensunabhängige Versicherung gegen unvorhergesehene Sachschäden abgeschlossen werden und die Bohrfirma nach DVGW zertifiziert sein.

 

Abweichende Voraussetzungen im Neubau

  • Wärmepumpenanlagen im Neubau müssen eine höhere Jahresarbeitszahl oder eine verbesserte Systemeffizienz aufweisen:
  • Jahresarbeitszahlen: Elektrisch betriebene Wärmepumpe: 4,5. Gasbetriebene Wärmepumpe: 1,5
  • Verbesserte Systemeffizienz: Zusätzliche Anlagenteile oder Sonderbauformen tragen zur Reduzierung des Strombedarfs und der Netzlast während der kalten Witterung bei.
  • Desweiteren ist ein Qualitätscheck der Wärmepumpenanlage nach einem Betriebsjahr vertraglich nachzuweisen.
  • Als Wärmeverteilsystem müssen Flächenheizungen eingesetzt werden.
Anlagenliste

Liste der Wärmepumpen mit Prüfnachweis

Voraussetzungen für Gas-Hybridheizungen

  • Die jahreszeitbedingte Raumheizungseffizienz ηs (ETA S) muss mindestens 92 % bei Nennlast erreichen (Herstellernachweis).
  • Die verschiedenen Wärmeerzeuger müssen über eine gemeinsame Steuerung verfügen.
  • Die thermische Leistung der regenerativen Wärmeerzeuger muss mindestens 25 % der Heizlast des Gebäudes betragen.
  • Bei Solarthermie als regenerativen Wärmeerzeuger, muss die Solarthermieanlage förderfähig nach diesen Richtlinien sein. Biomasse- und Wärmepumpenanlagen müssen durch ein akkreditiertes Prüfinstitut getestet worden sein.
  • Hydraulischer Abgleich der Heizungsanlage.
  • Die Gas-Hybridheizung ist nur im Gebäudebestand förderfähig.

 

Voraussetzungen für Gas-Brennwertheizungen (Renewable Ready)

  • Die jahreszeitbedingte Raumheizungseffizienz ηs (ETA S) muss mindestens 92 % bei Nennlast erreichen (Herstellernachweis).
  • Eine hybridfähige Steuerungs- und Regelungstechnik muss installiert werden oder vorhanden sein.
  • Bei Wohngebäuden muss ein Speicher installiert werden.
  • Hydraulischer Abgleich der Heizungsanlage.
  • Der Einbau eines regenerativen Wärmeerzeugers ist innerhalb von 2 Jahren nachzuweisen.
  • Die Gas-Brennwertheizung ist nur im Gebäudebestand förderfähig.

 

Voraussetzungen für die Öl-Austauschprämie

  • Die Öl-Austauschprämie kann gewährt werden, wenn im Gebäudebestand eine mit Öl betriebene Heizungsanlage außer Betrieb genommen und gleichzeitig eine förderfähige Biomasseanlage, förderfähige Wärmepumpenanlage oder förderfähige Gas-Hybridheizung installiert wird.
  • Bei einer Austauschpflicht gemäß Energieeinsparverordnung (EnEV) § 10 kann die Austauschprämie nicht gewährt werden.

 

Informationen zum Thema

Liste förderfähige Anlagen

Publikationen

Liste förderfähige Anlagen

Förderfähige Biomasseanlage im Gebäudebestand:

Liste der förderfähigen automatisch beschickten Biomasseanlagen (PDF, 827KB, Datei ist nicht barrierefrei)
Liste der förderfähigen handbeschickten Biomasseanlagen (Scheitholzvergaserkessel) (PDF, 385KB, Datei ist nicht barrierefrei)
Liste der Biomasseanlagen mit Brennwertnutzung oder Partikelabscheidung (PDF, 252KB, Datei ist nicht barrierefrei)

Förderfähige Biomasseanlage im Neubau:

Liste der Biomasseanlagen mit Brennwertnutzung oder Partikelabscheidung (PDF, 252KB, Datei ist nicht barrierefrei)

Die folgenden Listen (Solarthermie, Wärmepumpen) gelten sowohl für den Gebäudebestand als auch den Neubau:

Liste der förderfähigen Kollektoren und Solaranlagen (PDF, 470KB, Datei ist nicht barrierefrei)

Liste der Wärmepumpen mit Prüfnachweis (PDF, 2MB, Datei ist nicht barrierefrei)

Quelle: https://www.bafa.de/DE/Energie/Heizen_mit_Erneuerbaren_Energien/heizen_mit_erneuerbaren_energien_node.html

Wir stehen Ihnen bei der Antragstellung gerne zur Verfügung und begleiten Sie während der Maßnahme.

 

#bafafoerderung #heizenmiterneuerbarenenergien #erneuerbareenergien #klimaschutzpaket2020 #energetischebaubegleitung #foerderung #bafa #kochbautechnik #energieberatungmitplus #riedlingen

 

Starkregenereignisse, Sturm, Blitzeinschläge oder Sturm Risikobewertung

Starkregenereignisse, Sturm, Blitzeinschläge oder Sturm Risikobewertung

Riedlingen 26.11.2019: Starkregenereignisse, Sturm, Blitzeinschläge oder Sturm verursachen in Deutschland

Hagel

jedes Jahr sehr große Schäden an unseren Immobilien. Daraus entstehen für Versicherer und Eigentümer große Risiken und dadurch hohe Kosten. Das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung unterstützt Eigentümer von Bestandsimmobilien, aber auch Investoren für Neubauten mit einer neuen WEB-Anwendung die möglichen Risiken darzustellen und dadurch baulich besser vorzusorgen.

Bewertung von Klimarisiken für Immobilien

Projektbeschreibung

Web-Anwendung GIS-ImmoRisk Naturgefahren

Das GIS-ImmoRisk Naturgefahren ist ein geographisches Informationssystem (GIS), das Sie als Immobilieneigentümer, Entwickler und Kaufwillige dabei unterstützt, bundesweit und flächendeckend die Gefährdungssituation Ihrer Immobilienstandorte durch Naturgefahren wie Starkregen, Wintersturm, Waldbrand, Erdbeben

Sturm

und Hitze einzuschätzen sowie auch – je nach Verfügbarkeit der Datengrundlagen – eine qualitative oder quantitative Bewertung von Klimarisiken für Ihre Immobilien vorzunehmen. Daneben erhalten Sie im System begleitende (Hintergrund-)Informationen und Erläuterungen. Sie können mit dem Werkzeug sowohl die

Risikobewertung einzelner Objekte als auch die Bewertung des Gesamtrisikos eines Portfolios im GIS durchführen soweit es die verfügbare Datenlage zulässt. Ergebnisse aus mikroskaligen stadtklimatischen Simulationen werden dort wo diese verfügbar sind, in das GIS integriert, ebenso relevante standortspezifische Grundlageninformationen aus den Kommunen oder weiteren amtlichen Stellen. Als Anwenderzielgruppe sind neben den Eigentümern der öffentlichen Hand und der gewerblichen Immobilien-und Wohnungswirtschaft insbesondere Privateigentümer bei der Entwicklung berücksichtigt worden.

Hier gelangen Sie zum geodatenbasiertem Informationssystem: https://www.gisimmorisknaturgefahren.de/

Quelle: Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung