Gebäudeenergiegesetz (GEG) – Regierungsentwurf vom 23.10.2019

Gebäudeenergiegesetz (GEG) – Regierungsentwurf vom 23.10.2019

Das Ökozentrum NRW hat auf acht Seiten den Entwurf des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) vom 23. Oktober 2019 zusammengefasst. Hier können Sie die Zusammenfassung herunterladen, oder direkt von der Seite des Ökozentrum NRW   http://www.oekozentrum-nrw.de/gebaeudeenergiegesetz-2019.html

Den vollständigen Gesetzentwurf zur Vereinheitlichung des Energiesparrechts für Gebäude stellt das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie auf seiner Internetseite zur Verfügung oder Sie laden diesen hier herunter: https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Downloads/G/gesetzentwurf-zur-vereinheitlichung-des-energieeinsparrechts-fuer-gebaeude.pdf?__blob=publicationFile&v=4

Das Bundeskabinett hat am 23.10.2019 den vom Bundesminister für Wirtschaft und Energie und vom Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat vorgelegten Entwurf für das Gebäudeenergiegesetz (GEG) beschlossen. Die Bundesregierung setzt damit den Koalitionsvertrag, das Klimaschutzprogramm 2030 und die Beschlüsse des Wohngipfels 2018 um. Das Gebäudeenergiegesetz schafft ein neues, einheitliches aufeinander abgestimmtes Regelwerk für die energetischen Anforderungen an Neubauten, Bestandsgebäude und an den Einsatz erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteversorgung von Gebäuden.

Gesetzentwurf zur Vereinheitlichung des Energiesparrechts für Gebäude

Gesetzentwurf zur Vereinheitlichung des Energiesparrechts für Gebäude

Zusammenfassung_GEG-Entwurf

 

Qualitätssicherung in der Energieberatung

Qualitätssicherung in der Energieberatung

Riedlingen 06.09.2019        Qualität in der Dienstleistung setzt sich auf Dauer durch

Für einen guten Ruf der eigenen Dienstleistung ist es nicht nur wichtig, dass der Umsatz passt oder die Beliebtheit bei den Kunden steigt. Besonders der Ablauf der Baubegleitung kann darüber entscheiden, ob die Bauherren mit der eigenen Dienstleistung zufrieden sind. Die Qualitätssicherung hat die Aufgabe, innerhalb der Koch-Bautechnik für die Perfektionierung der Dienstleistung zu sorgen und eventuelle Fehler in den Abläufen frühzeitig zu erkennen. Dafür müssen natürlich erst einmal ein paar Maßstäbe an die Qualität vorgegeben werden, die am Ende durch die Qualitätssicherung überprüft werden können. Dies erfolgt bei Koch-Bautechnik durch das Deutsche Energieberater-Netzwerk e.V., welches unabhängig und neutral Fortbildungsnachweise und teilweise auch Energieberatungsberichte prüft und dann das DEN-Signet verlängert.

Die Prüfung der Fortbildungsnachweise hat nun wieder ergeben, dass das DEN-Signet für die Koch-Bautechnik um weitere 2 Jahre bis 31.01.2022 verlängert werden kann.

 

„Sehr geehrter Herr Koch,
Sie haben die DEN-Qualitätssicherung beantragt. Ihre Nachweise wurden nun vollständig überprüft und Sie erfüllen die Voraussetzungen des Qualitätsstandards für Energieberater-Dienstleistungen. Wir gratulieren Ihnen hierzu und übersenden Ihnen das DEN-Signet für den Fachbereich Wohngebäude.“

Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.

Beste Grüße
Anna Weimar M.A.Referentin für Veranstaltungs- und Qualitätsmanagement
Deutsches Energieberater-Netzwerk e.V.
DEN e.V. / DEN-Akademie
Berliner Straße 257
63067 Offenbach am Main
Tel. (069) 13 82 633 – 43
weimar@den-ev.de
www.den-ev.de
www.den-akademie.de
Vorstand:
Dipl.-Ing. (FH) Hinderk Hillebrands, Dipl.-Ing. (FH) Hermann Dannecker
Vereinsregister Offenbach: VR 5739
Amtsgericht Offenbach
Gläubiger-Identifikationsnummer: DE96ZZZ00000936037