Nachhaltigkeit mit dem DGNB-Consultant

Nachhaltigkeit mit dem DGNB-Consultant

Der Begriff DGNB Consultant bezieht sich auf eine Person oder eine Firma, die sich auf die Zertifizierung von Gebäuden nach den Standards der Deutschen Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen (DGNB) spezialisiert hat. In der Regel handelt es sich dabei um Fachleute mit einer fundierten Ausbildung im Bereich des Bauwesens und/oder der Architektur, die über umfangreiche Kenntnisse in den Bereichen Nachhaltigkeit und Energieeffizienz verfügen.

Einer dieser DGNB Consultants ist Norbert Koch, der Geschäftsführer von Koch-Bautechnik in Riedlingen. Koch-Bautechnik ist ein Unternehmen, das sich auf die Beratung und Planung von Gebäuden im Hinblick auf Nachhaltigkeit und Energieeffizienz spezialisiert hat. Norbert Koch ist sowohl Energieberater als auch DGNB-Consultant und verfügt über langjährige Erfahrung.

Als Energieberater unterstützt Norbert Koch seine Kunden bei der Analyse und Optimierung des Energieverbrauchs in ihren Gebäuden. Er entwickelt individuelle Konzepte zur Steigerung der Energieeffizienz und zur Nutzung erneuerbarer Energien. Auf diese Weise können seine Kunden nicht nur ihre Betriebskosten senken, sondern auch einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz leisten.

DGNB_Mitglied_Verein

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Als DGNB Consultant ist Norbert Koch spezialisiert auf die Zertifizierung von Wohngebäuden nach den Standards der DGNB. Dabei geht es darum, den ökologischen, ökonomischen und soziokulturellen Mehrwert eines Gebäudes zu bewerten und zu optimieren. Die Zertifizierung erfolgt anhand von Kriterien wie Energieeffizienz, Materialauswahl, Raumklima und Nutzerfreundlichkeit. Ein DGNB-zertifiziertes Gebäude zeichnet sich durch eine hohe Qualität, Langlebigkeit und Nachhaltigkeit aus und erfüllt die höchsten Standards im Bereich des nachhaltigen Bauens.

Als DGNB-Consultant unterstützt Norbert Koch seine Kunden bei der Planung und Umsetzung von DGNB-zertifizierten Gebäuden. Er berät sie bei der Auswahl der Materialien, bei der Gestaltung des Raumklimas und bei der Integration erneuerbarer Energien. Auf diese Weise können seine Kunden sicherstellen, dass ihre Gebäude den höchsten Standards im Bereich des nachhaltigen Bauens entsprechen und damit auch einen positiven Beitrag zur Umwelt leisten.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass ein DGNB-Consultant ein Experte im Bereich des nachhaltigen Bauens ist, der seinen Kunden dabei hilft, Gebäude zu planen und zu bauen, die höchsten ökologischen, ökonomischen und soziokulturellen Standards entsprechen. Dank ihrer Unterstützung können immer mehr Gebäude nach den Standards der DGNB zertifiziert werden und damit einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz leisten.

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Photovoltaikanlagen auf denkmalgeschützten Gebäuden in Deutschland

Photovoltaikanlagen auf denkmalgeschützten Gebäuden in Deutschland

In Zeiten steigender Energiepreise und eines wachsenden Bewusstseins für den Klimawandel suchen immer mehr Menschen nach Möglichkeiten, umweltfreundliche Energiequellen zu nutzen. Eine Möglichkeit, um erneuerbare Energien zu nutzen, besteht darin, Photovoltaikanlagen auf den Dächern von Gebäuden zu installieren. Doch was ist mit denkmalgeschützten Gebäuden? Ist es möglich, auf solchen Gebäuden Photovoltaikanlagen zu installieren, ohne das historische Erscheinungsbild zu beeinträchtigen? In diesem Blogbeitrag werden wir uns mit dieser Frage beschäftigen und dabei auch auf den Energieberater für denkmalgeschützte Gebäude Norbert Koch und sein Unternehmen Koch-Bautechnik aus Riedlingen eingehen.

Zunächst einmal: Ja, es ist möglich, Photovoltaikanlagen auf denkmalgeschützten Gebäuden zu installieren. Allerdings müssen bei der Installation einige Vorschriften und Bedingungen beachtet werden, um das historische Erscheinungsbild des Gebäudes zu erhalten. Diese Bedingungen variieren je nach Bundesland und Denkmalschutzbehörde.

© Bernd Hausner

© Bernd Hausner

Norbert Koch, Energieberater für denkmalgeschützte Gebäude und Inhaber von Koch-Bautechnik aus Riedlingen, ist ein Experte auf diesem Gebiet. Er berät Eigentümer von denkmalgeschützten Gebäuden und unterstützt sie bei der Planung und Installation von Photovoltaikanlagen. Sein Ziel ist es, denkmalgeschützte Gebäude energieeffizient und umweltfreundlich zu gestalten, ohne dabei das historische Erscheinungsbild zu beeinträchtigen.

Ein wichtiger Aspekt bei der Installation von Photovoltaikanlagen auf denkmalgeschützten Gebäuden ist die Wahl der richtigen Module. Hier kommen oft spezielle Solarmodule zum Einsatz, die sich farblich an die Umgebung anpassen und so unauffälliger sind. Zudem müssen die Module so angebracht werden, dass sie von unten nicht sichtbar sind. In einigen Fällen kann es auch sinnvoll sein, die Module in denkmalgeschützte Fassadenelemente zu integrieren, um das historische Erscheinungsbild zu erhalten.

Auch die Platzierung der Photovoltaikanlage auf dem Dach muss sorgfältig geplant werden. Hier ist es wichtig, dass die Anlage keine Schatten auf die Fassade wirft und dass die Dachhaut nicht beschädigt wird. Zudem müssen eventuell vorhandene Gauben oder Dachfenster berücksichtigt werden.

Ein weiterer wichtiger Faktor ist die Statik des Gebäudes. Eine Photovoltaikanlage auf dem Dach erhöht das Gewicht des Gebäudes, weshalb die Tragfähigkeit des Dachs geprüft werden muss. In einigen Fällen kann es notwendig sein, das Dach zu verstärken, bevor die Anlage installiert werden kann.

Neben der Installation der Photovoltaikanlage müssen auch noch andere Aspekte berücksichtigt werden. So müssen beispielsweise die Anforderungen an den Brandschutz erfüllt werden. Auch der Blitzschutz muss angepasst werden, um die Sicherheit zu gewährleiten.
Fazit von Norbert Koch: Ja, es ist möglich Photovoltaikanlagen auch auf denkmalgeschützten Gebäuden zu realisieren.

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Serielles Sanieren – kurz erklärt

Serielles Sanieren – kurz erklärt

©dena

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Norbert Koch, Energieberater aus Riedlingen und Geschäftsführer von Koch-Bautechnik, informiert über den neuen Förderbonus für serielle Sanierungen im Rahmen der BEG. Seit Jahresbeginn werden serielle Sanierungen mit 15 Prozent gefördert. Serielle Sanierungen bieten viele Vorteile, wie eine schnelle und effiziente Sanierung sowie eine Kostenersparnis. In Deutschland stagniert die Sanierungsquote bei etwa einem Prozent pro Jahr, was deutlich zu wenig ist, um die Klimaziele im Gebäudesektor zu erreichen. Besonders bei den etwa 500.000 Mehrfamilienhäusern aus den 1950er bis 1970er Jahren besteht ein großer Sanierungsbedarf, da viele Gebäude fünfmal mehr Energie verbrauchen als notwendig.

Die serielle Sanierung ist eine effektive Lösung, um hier schnell Erfolge zu erzielen. Mit Hilfe von modular vorgefertigten Elementen, wie beispielsweise Dämmelementen für Fassaden und Dächer sowie Teilen der Anlagentechnik wie Wärmepumpenmodulen, können Sanierungen vor Ort mit deutlich reduziertem Zeitaufwand durchgeführt werden. Seit Januar 2023 gibt es nun den BEG-Förderbonus in Höhe von 15 Prozent für serielle Sanierungen. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz will damit den Markthochlauf beschleunigen. Seriell sanierte Gebäude erhalten zusätzlich 15 Prozent Förderung für andere Sanierungselemente, wie beispielsweise für die Erdwärmepumpe. In Kombination mit anderen Förderkomponenten ist eine 60-Prozent-Förderung möglich.

©dena

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Norbert Koch erklärt zudem die Fördervoraussetzungen: Mindestvoraussetzung für den Förderbonus ist die Sanierung der Fassade mit seriell vorgefertigten Fassadenelementen. Die neuen Fassaden- und Dachelemente müssen mindestens aus einer werkseitig vorgefertigten Tragkonstruktion bestehen. Mindestens 80 Prozent der zu sanierenden wärmeübertragenden Fassadenfläche müssen mit vorgefertigten Fassadenelementen saniert werden. Die vorgefertigten Fassaden- und Dachelemente müssen in Größe und Form unverändert vor Ort angebracht werden. Die Höhe der vorgefertigten Fassadenelemente muss mindestens der Raumhöhe der jeweiligen Erd- und Obergeschosse des zu sanierenden Gebäudes entsprechen. Bei vorgefertigten Fassaden- und Dachelementen mit Fenstern müssen die Fenster selbst oder ihre Rahmen bereits werkseitig eingebaut werden. Mit der Fördermittelberatung von Koch-Bautechnik können Bauherren und Sanierer erfahren, wie sie von diesen Förderungen profitieren können.

©dena

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Schimmelschäden und Tauwasserbildung an Fenstern

Schimmelschäden und Tauwasserbildung an Fenstern

©Fraunhofer IRB Verlag

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Das Buch „Schimmelschäden und Tauwasserbildung an Fenstern“ vom Fraunhofer IRB Verlag ist ein wichtiger Ratgeber für alle, die im Bauwesen als Sachverständige oder Bauleiter tätig sind. Die Autoren des Buches sind renommierte Experten auf diesem Gebiet und verfügen über langjährige Erfahrung in der Bauplanung und Bauleitung.

Ein wichtiger Aspekt bei der Planung von Fensterkonstruktionen ist die Energieeffizienz. In diesem Zusammenhang spielt auch die Luftdichtheit der Gebäudehülle eine entscheidende Rolle. Moderne Fensterkonstruktionen sind in der Regel sehr dicht und reduzieren so den Energieverbrauch des Gebäudes. Doch eine zu hohe Luftdichtheit kann auch zu Feuchtigkeitsproblemen führen, die wiederum Schäden an der Bausubstanz und gesundheitliche Risiken für die Bewohner verursachen können.

Um diese Probleme zu vermeiden, ist eine sorgfältige Planung und Ausführung der Fensterkonstruktionen notwendig. Hierbei ist es von großer Bedeutung, dass auch Aspekte wie ausreichende Belüftung und eine geeignete Materialauswahl berücksichtigt werden. Hierbei kann eine professionelle Bauberatung durch einen erfahrenen Energieberater oder Bautechniker wie Norbert Koch von Koch-Bautechnik in Riedlingen hilfreich sein.

Norbert Koch ist ein erfahrener Schimmelgutachter und Energieberater und verfügt über umfangreiche Kenntnisse in der Planung und Ausführung energieeffizienter und schimmelresistenter Baukonstruktionen. Mit seiner langjährigen Erfahrung in der Bauleitung kann er auch bei der Umsetzung der geplanten Maßnahmen unterstützen und so eine hohe Qualität der Arbeit sicherstellen. Zugleich bietet die Koch-Bautechnik die Möglichkeit einer Hauskaufberatung an. Hierbei wird das Gebäude nicht nur aus Sicht der Energieeinsparung betrachtet, sondern auch hinsichtlich vorliegender Bauschäden begutachtet.

Insgesamt ist das Buch „Schimmelschäden und Tauwasserbildung an Fenstern“ eine wertvolle Informationsquelle für alle, die sich mit der Planung und Ausführung von Fensterkonstruktionen beschäftigen. Dabei können auch professionelle Bauberater und Energieberater wie Norbert Koch von Koch-Bautechnik in Riedlingen eine wichtige Rolle spielen, um eine optimale Bauqualität zu gewährleisten und Feuchtigkeitsprobleme zu vermeiden.

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Klimafreundlicher Neubau (KFN) WG und NWG ab 01.03.23

Klimafreundlicher Neubau (KFN) WG und NWG ab 01.03.23

Start der neuen Neubauförderung

Zum 01.03.2023 startet die Neubauförderung „Klimafreundlicher Neubau“ (KFN) des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) als Teilprogramm der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Die neue Förderung löst die bislang vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) verantwortete Neubauförderung im Rahmen der Förderrichtlinien BEG Wohngebäude und BEG Nichtwohngebäude ab.

Ziel der neu ausgerichteten Neubauförderung ist die Reduzierung der Treibhausgas-Emissionen im Lebenszyklus, die Verringerung des Primärenergiebedarfs in der Betriebsphase und die Erhöhung des Einsatzes erneuerbarer Energien unter Einhaltung von Prinzipien des nachhaltigen Bauens.

Für die Förderung zum „Klimafreundlichen Neubau“ stehen folgende KfW-Produkte zur Verfügung:

  • „Klimafreundlicher Neubau Wohngebäude – private Selbstnutzung“ (297)
  • „Klimafreundlicher Neubau Wohngebäude“ (298)
  • „Klimafreundlicher Neubau Nichtwohngebäude“ (299)
  • „Klimafreundlicher Neubau Wohngebäude – Kommunen“ (498)
  • „Klimafreundlicher Neubau Nichtwohngebäude – Kommunen“ (499)

Die neue Förderung erfolgt in Form von zinsgünstigen Krediten mit Zinsverbilligung aus Bundesmitteln. Für Kommunen werden ausschließlich Investitionszuschüsse gewährt.

 

Die Förderung wird analog den bestehenden BEG-Produkten ohne Beihilfe vergeben.

Eckpunkte der Förderung

Antragsteller

Antragsberechtigt sind grundsätzlich alle Investoren sowie Ersterwerber von neu errichteten, förderfähigen Wohngebäuden bzw. Wohneinheiten und Nichtwohngebäuden.

Fördermaßnahmen

Gefördert wird der Neubau sowie der Ersterwerb (innerhalb von 12 Monaten nach Bauabnahme gemäß § 640 BGB) von Gebäuden.

Es werden folgende Stufen gefördert:

  • Klimafreundliches Wohngebäude/Nichtwohngebäude

Der Standard Klimafreundliches Wohngebäude/Klimafreundliches Nichtwohngebäude wird durch die Optimierung der Treibhausgasemissionen im Lebenszyklus sowie durch bauliche und anlagentechnische Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz und die Ein-bindung erneuerbarer Energien erreicht.

Ein Klimafreundliches Wohngebäude/Klimafreundliches Nichtwohngebäude:

      • erfüllt Anforderungen an das Treibhauspotenzial, die unter Anwendung
        der Methode der Lebenszyklusanalyse (LCA) nachzuweisen sind,
      • entspricht dem Standard Effizienzhaus 40/Effizienzgebäude 40
        (EH 40/EG 40),
      • darf keinen Wärmeerzeuger auf Basis fossiler Energie oder
        Biomasse aufweisen.

 

  • Klimafreundliches Wohngebäude/Nichtwohngebäude – mit QNG

Ein Klimafreundliches Wohngebäude/Klimafreundliches Nichtwohngebäude mit QNG erfüllt die vorstehend genannten Anforderungen und verfügt zusätzlich über eine Nachhaltigkeitszertifizierung nach dem Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude PLUS (QNG PLUS) oder PREMIUM (QNG PREMIUM).

Hinweis Nichtwohngebäude: Die Voraussetzung für die Beantragung eines Klimafreundlichen Nichtwohngebäudes ist das Vorliegen einer Siegelvariante für den jeweiligen Gebäudetyp.

Förderhöchstbeträge

Kredit:

Wohngebäude

  • Klimafreundliches Wohngebäude: bis zu 100.000 Euro pro Wohneinheit
  • Klimafreundliches Wohngebäude – mit QNG: bis zu 150.000 Euro pro Wohneinheit

Nichtwohngebäude

  • Klimafreundliches Nichtwohngebäude: bis zu 2.000 Euro pro Quadratmeter Nettogrundfläche, maximal 10 Millionen Euro pro Vorhaben
  • Klimafreundliches Nichtwohngebäude – mit QNG: bis zu 3.000 Euro pro Quadratmeter Nettogrundfläche, maximal 15 Millionen Euro pro Vorhaben

Zuschuss Kommunen:

Wohngebäude

  • Klimafreundliches Wohngebäude: bis zu 100.000 Euro pro Wohneinheit/Zuschusssatz 5,0 %
  • Klimafreundliches Wohngebäude – mit QNG: bis zu 150.000 Euro pro Wohneinheit/Zuschusssatz 12,5 %

Nichtwohngebäude

  • Klimafreundliches Nichtwohngebäude: bis zu 2.000 Euro pro Quadratmeter Nettogrundfläche, maximal 10 Millionen Euro pro Vorhaben/Zuschusssatz 5,0%
  • Klimafreundliches Nichtwohngebäude – mit QNG: bis zu 3.000 Euro pro Quadratmeter Nettogrundfläche, maximal 15 Millionen Euro pro Vorhaben/Zuschusssatz 12,5 %
Förderfähige Kosten

Gefördert werden die Baukosten (Bruttokosten) inklusive der technischen Anlagen, sowie die Kosten für die Fachplanung, Baubegleitung und Nachhaltigkeitszertifizierung. Nicht gefördert wird der Kaufpreis für Grundstücke. Näheres regelt das KFN-Infoblatt zu den förderfähigen Maßnahmen und Leistungen.

Vorhabenbeginn

Der Kreditantrag/Zuschussantrag ist vor Vorhabenbeginn zu stellen. Als Beginn eines Vorhabens gilt grundsätzlich der Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- oder Leistungsvertrags zum Bauvorhaben. Abweichend gilt als Vorhabenbeginn der Beginn der Bauarbeiten vor Ort, wenn vor Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrags ein dokumentiertes Beratungsgespräch zum Vorhaben beim Finanzierungspartner stattgefunden hat. Bei Antragstellung zum förderfähigen Ersterwerb eines Gebäudes gilt der Abschluss des Kaufvertrags als Vorhabenbeginn. Die abweichende Regelung findet beim Ersterwerb eines Gebäudes keine Anwendung.

Einbindung einer Energieeffizienz-Expertin oder eines Energieeffizienz-Experten/Nachhaltigkeits-Beratenden

Ab 23.02.2023 wird das Online-Prüftool für die Erstellung der BzA bzw. die gBzA-Anwendung für die Erstellung der gBzA auf das neue Produkt „Klimafreundlicher Neubau“ umgestellt. Eine Bestätigung zum Antrag (BzA) bzw. gewerbliche Bestätigung zum Antrag (gBzA) erstellen Sie wie gewohnt.

Grundsätzlich müssen folgende Anforderungen geprüft und bestätigt werden:

  • energetischer Standard eines Effizienzhauses/-gebäudes 40 für Neubauten und
  • Anforderungen an die Treibhausgasemissionen im Gebäudelebenszyklus gemäß dem Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude PLUS (QNG-PLUS) sowie
  • die in der Anlage zum Merkblatt festgelegten Technischen Mindestanforderungen.

Für das Erreichen der Stufe „Klimafreundliches Wohngebäude/Nichtwohngebäude – mit QNG“ ist eine QNG-Zertifizierungsstelle und ein QNG-Nachhaltigkeits-Berater/in durch den Bauherrn einzubeziehen.

Alle für das QNG zugelassenen Bewertungssysteme sowie akkreditierten Zertifizierungsstellen für die jeweiligen Anwendungsfälle (Siegelvarianten) des QNG sind im Internet auf der Seite www.nachhaltigesbauen.de zu finden.

Mit der Erstellung der Bestätigung nach Durchführung (BnD) bzw. gewerblichen Bestätigung nach Durchführung (gBnD) prüfen und bestätigen Sie die förderfähigen Kosten und die produktgemäße Umsetzung des Vorhabens gemäß Merkblatt inklusive der Anlage „Technische Mindestanforderungen“.

Zusätzlich bestätigen Sie bei der Stufe Klimafreundliches Wohngebäude – mit QNG das Vorliegen eines Zertifikats einer akkreditierten Zertifizierungsstelle, mit dem die Erfüllung der Anforderungen des „QNG-PLUS“ oder „QNG-PREMIUM“ bestätigt wird.

Weiterführende Informationen und Details zum KFN finden Sie in den jeweiligen Merkblättern und in den Anlagen „Technischen Mindestanforderungen“.

Ergänzende Informationen zu den förderfähigen Maßnahmen und Kosten finden Sie im entsprechenden KFN-Infoblatt.

Hinweise zur Förderung von gemischt genutzten Gebäuden (zum Punkt „Ergänzung von Mischnutzungsregeln“ des QNG-Update 2023)

Wohngebäude:

Ein Wohngebäude, das auch Räume beinhaltet, die nicht zu Wohnzwecken dienen, darf im Rahmen der Lebenszyklusberechnung und/oder der Zertifizierung nach QNG gemäß Anlage 1 zum QNG-Handbuch auch als Nichtwohngebäude behandelt werden. Auf dieser Basis ist für das Gebäude bzw. – bei getrennter Bilanzierung gemäß GEG – für den Gebäudeteil mit Wohnnutzung dennoch ein Antrag für ein Wohngebäude zu stellen. In der Bestätigung zum Antrag (BzA) kann dabei zunächst nur die Einhaltung der Anforderungen des QNG an die Treibhausgasemissionen im Gebäudelebenszyklus für Wohngebäude bestätigt werden (max. 24 kg CO2 Äqu./m² a).

Nichtwohngebäude:

Ein gemischt genutztes Nichtwohngebäude muss nach QNG als ein Nichtwohngebäude behandelt werden. Für die Förderung von Wohneinheiten gilt hier entsprechend, dass in der Bestätigung zum Antrag (BzA) nur die Einhaltung der Anforderungen des QNG an Wohngebäude bestätigt werden kann (max. 24 kg CO2 Äqu./m² a).

Quelle: Infoletter Januar 2023 Energieeffizienz-Expertenliste

Betriebsurlaub 2022

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