
Betriebsurlaub 2022
Lieber Besucher unserer Seite.
Wir machen Betriebsferien und stehen Ihnen
ab dem Montag 22.08.2022 wieder zur Verfügung.
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Heute haben uns die Verbände GIH e.V. und DEN e.V. über eine Meldung aus dem BMWi Bundesministerium für Wirtschaft und Energie informiert, dass zum 1. Februar 2022 die Förderung für Effizienzhäuser 55 im Neubau im Rahmen der BEG (Bundesförderung für effiziente Gebäude) eingestellt wird. Dies gilt auch für die entsprechende EE- (Erneuerbare Energien) und NH- (Nachhaltigkeit) Klasse. Die Förderrichtlinie wird spätestens bis Ende Januar 2022 an die neuen Richtlinien angepasst.
Ursächlich hierfür ist, dass bisher etwa ein Drittel der BEG-Mittel in Neubauprojekte der EH55-Klasse geflossen sind. Diese haben von den geförderten EH-Klassen allerdings den geringsten Einfluss auf die Emissionen des Gebäudesektors. Um den Förderschwerpunkt somit weiter auf Sanierungen zu verlagern und dem „Grundsatz der größtmöglichen wirtschaftlichen Mittelverwendung“ zu folgen, werden nur noch die ambitioniertesten Neubauten der EH40-Klasse (Energieeffizienzhaus 40 oder 40+) gefördert.
Förderanträge können noch bis einschließlich des 31. Januars 2022 Anträge auf EH55 gestellt werden.
Zu beachten ist dies auch bei Sanierungen zu Effizienzhäuser, wenn hier auch teilweise Umwidmungen und die Schaffung neuer Wohneinheiten in Bestandsgebäuden als Neubau gewertet werden.
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Auf Empfehlung eines Landschaftsgärtners aus Bad Saulgau wurde ich vom Bauherren mit der örtlichen Bauleitung nach Landesbauordnung Baden-Württemberg beauftragt. Dabei übernahm der Bauherr selbst die Koordination der Handwerksfirmen. Als Bauleiter unterstützte ich den Bauherren bei der Arbeitsvorbereitung und konnte mit meiner langjährigen Berufserfahrung verschiedene Hinweise und Verbesserungsvorschläge unterbreiten. Umso besser die Arbeitsvorbereitung, desto leichter ist dann die Bauausführung.
Bei diesem Bauvorhaben handelt es sich um die Herstellung einer so genannten Lagerboxe, „Jet-Box-Lagerpark“ für Selfstorage. Vom Oldtimer über Wohnmobile und Boote bis hin zur Versandware ist alles möglich. Gerne war ich als Bauleiter bei der Planung und Ausführung mit dabei.
Wir wünschen dem Bauherrn viel Erfolg mit der Lagerbox.
Auf Empfehlung eines Landschaftsgärtners aus Bad Saulgau wurde ich vom Bauherren mit der örtlichen Bauleitung nach Landesbauordnung Baden-Württemberg beauftragt. Dabei übernahm der Bauherr selbst die Koordination der Handwerksfirmen. Als Bauleiter unterstützte ich den Bauherren bei der Arbeitsvorbereitung und konnte mit meiner langjährigen Berufserfahrung verschiedene Hinweise und Verbesserungsvorschläge unterbreiten. Umso besser die Arbeitsvorbereitung, desto leichter ist dann die Bauausführung.
Bei diesem Bauvorhaben handelt es sich um die Herstellung einer so genannten Lagerboxe, „Jet-Box-Lagerpark“ für Selfstorage. Vom Oldtimer über Wohnmobile und Boote bis hin zur Versandware ist alles möglich. Gerne war ich als Bauleiter bei der Planung und Ausführung mit dabei.
Wir wünschen dem Bauherrn viel Erfolg mit der Lagerbox.
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Sofern Sie zwischen dem 01.01.2018 und künftig dem 31.03.2021 (bisher 31.12.2020) Ihren Kaufvertrag unterzeichnet, eine Baugenehmigung erhalten oder der frühestmögliche Baubeginn Ihres – nach dem jeweiligen Landesbaurecht – nicht genehmigungspflichtigen Vorhabens in diesen Zeitraum fällt, können Sie einen Antrag auf Baukindergeld stellen. Die Verlängerung des Förderzeitraums wird erst mit dem Inkrafttreten des Bundeshaushalts 2021 wirksam. Das Baukindergeld kann nach Einzug in die neue Immobilie im Rahmen der 6-monatigen Antragsfrist bis zum 31.12.2023 beantragt werden.
Weitere Informationen erhalten sie von uns oder direkt unter diesem Link.
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Das Ökozentrum NRW hat auf acht Seiten den Entwurf des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) vom 23. Oktober 2019 zusammengefasst. Hier können Sie die Zusammenfassung herunterladen, oder direkt von der Seite des Ökozentrum NRW http://www.oekozentrum-nrw.de/gebaeudeenergiegesetz-2019.html
Den vollständigen Gesetzentwurf zur Vereinheitlichung des Energiesparrechts für Gebäude stellt das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie auf seiner Internetseite zur Verfügung oder Sie laden diesen hier herunter: https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Downloads/G/gesetzentwurf-zur-vereinheitlichung-des-energieeinsparrechts-fuer-gebaeude.pdf?__blob=publicationFile&v=4
Das Bundeskabinett hat am 23.10.2019 den vom Bundesminister für Wirtschaft und Energie und vom Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat vorgelegten Entwurf für das Gebäudeenergiegesetz (GEG) beschlossen. Die Bundesregierung setzt damit den Koalitionsvertrag, das Klimaschutzprogramm 2030 und die Beschlüsse des Wohngipfels 2018 um. Das Gebäudeenergiegesetz schafft ein neues, einheitliches aufeinander abgestimmtes Regelwerk für die energetischen Anforderungen an Neubauten, Bestandsgebäude und an den Einsatz erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteversorgung von Gebäuden.
Nachdem die KfW-Bank gestern die Zinsen für einige Programme gesenkt hat, war es schon zu erwarten, dass
auch die L-Bank ihre Zinskonditionen senkt.
Hier erhalten Sie die aktuellen Konditionen der Wohnungswirtschaftlichen Programme
Sollten Sie Fragen zur Beantragung der Fördermittel haben, so dürfen Sie uns gerne kontaktieren.
Zinssenkung L-Bank 14.9.18