Energieberaterschulung bei Green Aktiv GmbH in München

Energieberaterschulung bei Green Aktiv GmbH in München

Liebe Leserinnen und Leser,

heute möchte ich Ihnen von meiner Schulung bei der Firma Green aktive GmbH in München berichten. Als Energieberater von Koch-Bautechnik hatte ich die Möglichkeit, mein Wissen zu den Themen Fördermittel nach der Bundesförderung für effiziente Gebäude, Schwerpunkt Wohngebäude und iSFP individueller Sanierungsfahrplan, Vermittlung von Kenntnissen der Förderbedingungen und den technischen Mindestanforderungen, sowie die Durchführung einer energetischen Baubegleitung neuen Energieberatern zu vermitteln.

Die Schulung begann mit einer Einführung in die Fördermittel nach der Bundesförderung für effiziente Gebäude. Hierbei wurden die verschiedenen Förderprogramme des BAFA und der KfW vorgestellt und erläutert, welche Maßnahmen gefördert werden. Der Schwerpunkt lag dabei auf den Einzelmaßnahmen, die besonders gefördert werden. Hierbei handelt es sich zum Beispiel um die Dämmung von Wänden, Dächern und Fenstern, den Austausch von Heizungspumpen oder den Einbau von Lüftungsanlagen.

Anschließend wurden die technischen Mindestanforderungen erläutert, die bei den geförderten Maßnahmen erfüllt werden müssen. Hierbei wurde besonders auf die Lüftungskonzepte und die notwendigen Wärmebrücken- und Luftdichtigkeitskonzepte eingegangen.

Im nächsten Teil der Schulung ging es um die Durchführung einer energetischen Baubegleitung durch Koch-Bautechnik. Hierbei wurde erläutert, welche Aufgaben ein Energieberater im Rahmen der Baubegleitung übernimmt und welche Nachweise er erbringen muss. Es wurde auch darauf eingegangen, wie man eine energetische Baubegleitung durchführt und welche Fehler vermieden werden sollten.

Im Weiteren wurde der iSFP individuelle Sanierungsfahrplan vorgestellt. Der individuelle Sanierungsfahrplan ist ein wichtiger Bestandteil der Energieberatung und bietet dem Kunden eine Übersicht über die notwendigen Sanierungsmaßnahmen und deren Kosten. Mit Hilfe der Software Eveline von ENVISYS wurde praktisch erklärt, wie man einen individuellen Sanierungsfahrplan erstellt. Es wurden auch wichtige Tipps mitgeteilt, wie man die Software effizient nutzen kann.

Abschließend wurden die rechtliche Einordnung der energetischen Baubegleitung sowie die geltenden FAQ von der offiziellen Website besprochen. Hierbei wurden verschiedene Diskussionspunkte erörtert und anhand von Gerichtsurteilen veranschaulicht.

Ich, Matthias Kodal Dipl. Ing. (FH); Leiter Energieeffizienz & Fördermittelbeschaffung bei der Green Aktiv GmbH muss sagen, dass ich von der Schulung sehr begeistert war. Der Referent Norbert Koch konnte mit seiner 17-jährigen Erfahrung als Energieberater viele praktische Tipps und Erfahrungen teilen. Die Schulung war sehr kurzweilig und interessant gestaltet. Besonders gefallen hat mir, dass wir viele praktische Informationen und Vorgehensweisen mitgeteilt wurden.

Zum Schluss möchte ich noch sagen, dass der Referent Norbert Koch uns auch neugierig auf weitere Schulungen gemacht hat. Er hat uns verschiedene Möglichkeiten aufgezeigt, wie wir unser Wissen weiter vertiefen und erweitern können.
Ich finde es sehr wichtig, sich als Energieberater ständig weiterzubilden und auf dem neuesten Stand zu bleiben. Denn die Technik und die gesetzlichen Vorgaben ändern sich ständig. Nur so können wir unseren Kunden die bestmögliche Beratung bieten und sicherstellen, dass die Sanierungsmaßnahmen auch wirklich zu einer Energieeinsparung führen.

Was macht eigentlich der Energieberater?

Was macht eigentlich der Energieberater?

Ein Energieberater ist ein Experte auf dem Gebiet der Energieeffizienz in Gebäuden und Anlagen. Er hilft Eigentümern und Betreibern von Gebäuden dabei, Energie und damit Kosten zu sparen, indem er analysiert, wo Energie eingespart werden kann, und konkrete Handlungsempfehlungen gibt.

dena Expertenliste

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Einer der führenden Energieberater in der Region Riedlingen ist Norbert Koch von der Koch-Bautechnik. Als zertifizierter Energieberater und Energie-Effizienz-Experte hat er jahrelange Erfahrung auf diesem Gebiet und kann sowohl private als auch gewerbliche Kunden kompetent beraten.

Die Aufgaben eines Energieberaters umfassen eine Vielzahl von Tätigkeiten. Zunächst einmal führt er eine umfassende Analyse des Energiebedarfs des betreffenden Gebäudes durch. Dabei werden sowohl der Heizungs- und Warmwasserverbrauch als auch der Strombedarf erfasst und bewertet.

Anschließend identifiziert der Energieberater die Bereiche, in denen Energie eingespart werden kann. Hierzu gehören beispielsweise die Optimierung der Heizungsanlage, die Installation von energieeffizienten Beleuchtungssystemen oder die Dämmung von Wänden und Dächern.

Norbert Koch von der Koch-Bautechnik setzt dabei auf eine ganzheitliche Beratung, die alle relevanten Aspekte berücksichtigt. Hierzu gehört auch die Betrachtung von Gebäudedichtheit und Lüftungskonzepten, um ein optimales Raumklima bei minimalem Energieverbrauch zu erreichen.

Neben der Beratung und Planung bietet ein Energieberater auch die Umsetzung der Maßnahmen an. Hierbei arbeitet er eng mit Handwerkern und anderen Fachleuten zusammen, um eine reibungslose Umsetzung zu gewährleisten.

Ein weiteres Aufgabenfeld eines Energieberaters ist die Erstellung von Energieausweisen. Hierbei handelt es sich um ein Dokument, das den Energiebedarf eines Gebäudes bewertet und Auskunft über den Energieverbrauch gibt. Der Energieausweis ist in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben und dient als Informationsgrundlage für Käufer und Mieter von Immobilien.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass ein Energieberater wie Norbert Koch von der Koch-Bautechnik ein wichtiger Partner für alle ist, die ihre Energiekosten senken und gleichzeitig ihren Beitrag zum Umweltschutz leisten möchten. Durch eine umfassende Analyse des Energiebedarfs und die Umsetzung konkreter Maßnahmen kann er dabei helfen, den Energieverbrauch und damit die Kosten deutlich zu reduzieren.

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Schimmelschäden und Tauwasserbildung an Fenstern

Schimmelschäden und Tauwasserbildung an Fenstern

©Fraunhofer IRB Verlag

©Fraunhofer IRB Verlag

Das Buch „Schimmelschäden und Tauwasserbildung an Fenstern“ vom Fraunhofer IRB Verlag ist ein wichtiger Ratgeber für alle, die im Bauwesen als Sachverständige oder Bauleiter tätig sind. Die Autoren des Buches sind renommierte Experten auf diesem Gebiet und verfügen über langjährige Erfahrung in der Bauplanung und Bauleitung.

Ein wichtiger Aspekt bei der Planung von Fensterkonstruktionen ist die Energieeffizienz. In diesem Zusammenhang spielt auch die Luftdichtheit der Gebäudehülle eine entscheidende Rolle. Moderne Fensterkonstruktionen sind in der Regel sehr dicht und reduzieren so den Energieverbrauch des Gebäudes. Doch eine zu hohe Luftdichtheit kann auch zu Feuchtigkeitsproblemen führen, die wiederum Schäden an der Bausubstanz und gesundheitliche Risiken für die Bewohner verursachen können.

Um diese Probleme zu vermeiden, ist eine sorgfältige Planung und Ausführung der Fensterkonstruktionen notwendig. Hierbei ist es von großer Bedeutung, dass auch Aspekte wie ausreichende Belüftung und eine geeignete Materialauswahl berücksichtigt werden. Hierbei kann eine professionelle Bauberatung durch einen erfahrenen Energieberater oder Bautechniker wie Norbert Koch von Koch-Bautechnik in Riedlingen hilfreich sein.

Norbert Koch ist ein erfahrener Schimmelgutachter und Energieberater und verfügt über umfangreiche Kenntnisse in der Planung und Ausführung energieeffizienter und schimmelresistenter Baukonstruktionen. Mit seiner langjährigen Erfahrung in der Bauleitung kann er auch bei der Umsetzung der geplanten Maßnahmen unterstützen und so eine hohe Qualität der Arbeit sicherstellen. Zugleich bietet die Koch-Bautechnik die Möglichkeit einer Hauskaufberatung an. Hierbei wird das Gebäude nicht nur aus Sicht der Energieeinsparung betrachtet, sondern auch hinsichtlich vorliegender Bauschäden begutachtet.

Insgesamt ist das Buch „Schimmelschäden und Tauwasserbildung an Fenstern“ eine wertvolle Informationsquelle für alle, die sich mit der Planung und Ausführung von Fensterkonstruktionen beschäftigen. Dabei können auch professionelle Bauberater und Energieberater wie Norbert Koch von Koch-Bautechnik in Riedlingen eine wichtige Rolle spielen, um eine optimale Bauqualität zu gewährleisten und Feuchtigkeitsprobleme zu vermeiden.

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Klimafreundlicher Neubau (KFN) WG und NWG ab 01.03.23

Klimafreundlicher Neubau (KFN) WG und NWG ab 01.03.23

Start der neuen Neubauförderung

Zum 01.03.2023 startet die Neubauförderung „Klimafreundlicher Neubau“ (KFN) des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) als Teilprogramm der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Die neue Förderung löst die bislang vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) verantwortete Neubauförderung im Rahmen der Förderrichtlinien BEG Wohngebäude und BEG Nichtwohngebäude ab.

Ziel der neu ausgerichteten Neubauförderung ist die Reduzierung der Treibhausgas-Emissionen im Lebenszyklus, die Verringerung des Primärenergiebedarfs in der Betriebsphase und die Erhöhung des Einsatzes erneuerbarer Energien unter Einhaltung von Prinzipien des nachhaltigen Bauens.

Für die Förderung zum „Klimafreundlichen Neubau“ stehen folgende KfW-Produkte zur Verfügung:

  • „Klimafreundlicher Neubau Wohngebäude – private Selbstnutzung“ (297)
  • „Klimafreundlicher Neubau Wohngebäude“ (298)
  • „Klimafreundlicher Neubau Nichtwohngebäude“ (299)
  • „Klimafreundlicher Neubau Wohngebäude – Kommunen“ (498)
  • „Klimafreundlicher Neubau Nichtwohngebäude – Kommunen“ (499)

Die neue Förderung erfolgt in Form von zinsgünstigen Krediten mit Zinsverbilligung aus Bundesmitteln. Für Kommunen werden ausschließlich Investitionszuschüsse gewährt.

 

Die Förderung wird analog den bestehenden BEG-Produkten ohne Beihilfe vergeben.

Eckpunkte der Förderung

Antragsteller

Antragsberechtigt sind grundsätzlich alle Investoren sowie Ersterwerber von neu errichteten, förderfähigen Wohngebäuden bzw. Wohneinheiten und Nichtwohngebäuden.

Fördermaßnahmen

Gefördert wird der Neubau sowie der Ersterwerb (innerhalb von 12 Monaten nach Bauabnahme gemäß § 640 BGB) von Gebäuden.

Es werden folgende Stufen gefördert:

  • Klimafreundliches Wohngebäude/Nichtwohngebäude

Der Standard Klimafreundliches Wohngebäude/Klimafreundliches Nichtwohngebäude wird durch die Optimierung der Treibhausgasemissionen im Lebenszyklus sowie durch bauliche und anlagentechnische Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz und die Ein-bindung erneuerbarer Energien erreicht.

Ein Klimafreundliches Wohngebäude/Klimafreundliches Nichtwohngebäude:

      • erfüllt Anforderungen an das Treibhauspotenzial, die unter Anwendung
        der Methode der Lebenszyklusanalyse (LCA) nachzuweisen sind,
      • entspricht dem Standard Effizienzhaus 40/Effizienzgebäude 40
        (EH 40/EG 40),
      • darf keinen Wärmeerzeuger auf Basis fossiler Energie oder
        Biomasse aufweisen.

 

  • Klimafreundliches Wohngebäude/Nichtwohngebäude – mit QNG

Ein Klimafreundliches Wohngebäude/Klimafreundliches Nichtwohngebäude mit QNG erfüllt die vorstehend genannten Anforderungen und verfügt zusätzlich über eine Nachhaltigkeitszertifizierung nach dem Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude PLUS (QNG PLUS) oder PREMIUM (QNG PREMIUM).

Hinweis Nichtwohngebäude: Die Voraussetzung für die Beantragung eines Klimafreundlichen Nichtwohngebäudes ist das Vorliegen einer Siegelvariante für den jeweiligen Gebäudetyp.

Förderhöchstbeträge

Kredit:

Wohngebäude

  • Klimafreundliches Wohngebäude: bis zu 100.000 Euro pro Wohneinheit
  • Klimafreundliches Wohngebäude – mit QNG: bis zu 150.000 Euro pro Wohneinheit

Nichtwohngebäude

  • Klimafreundliches Nichtwohngebäude: bis zu 2.000 Euro pro Quadratmeter Nettogrundfläche, maximal 10 Millionen Euro pro Vorhaben
  • Klimafreundliches Nichtwohngebäude – mit QNG: bis zu 3.000 Euro pro Quadratmeter Nettogrundfläche, maximal 15 Millionen Euro pro Vorhaben

Zuschuss Kommunen:

Wohngebäude

  • Klimafreundliches Wohngebäude: bis zu 100.000 Euro pro Wohneinheit/Zuschusssatz 5,0 %
  • Klimafreundliches Wohngebäude – mit QNG: bis zu 150.000 Euro pro Wohneinheit/Zuschusssatz 12,5 %

Nichtwohngebäude

  • Klimafreundliches Nichtwohngebäude: bis zu 2.000 Euro pro Quadratmeter Nettogrundfläche, maximal 10 Millionen Euro pro Vorhaben/Zuschusssatz 5,0%
  • Klimafreundliches Nichtwohngebäude – mit QNG: bis zu 3.000 Euro pro Quadratmeter Nettogrundfläche, maximal 15 Millionen Euro pro Vorhaben/Zuschusssatz 12,5 %
Förderfähige Kosten

Gefördert werden die Baukosten (Bruttokosten) inklusive der technischen Anlagen, sowie die Kosten für die Fachplanung, Baubegleitung und Nachhaltigkeitszertifizierung. Nicht gefördert wird der Kaufpreis für Grundstücke. Näheres regelt das KFN-Infoblatt zu den förderfähigen Maßnahmen und Leistungen.

Vorhabenbeginn

Der Kreditantrag/Zuschussantrag ist vor Vorhabenbeginn zu stellen. Als Beginn eines Vorhabens gilt grundsätzlich der Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- oder Leistungsvertrags zum Bauvorhaben. Abweichend gilt als Vorhabenbeginn der Beginn der Bauarbeiten vor Ort, wenn vor Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrags ein dokumentiertes Beratungsgespräch zum Vorhaben beim Finanzierungspartner stattgefunden hat. Bei Antragstellung zum förderfähigen Ersterwerb eines Gebäudes gilt der Abschluss des Kaufvertrags als Vorhabenbeginn. Die abweichende Regelung findet beim Ersterwerb eines Gebäudes keine Anwendung.

Einbindung einer Energieeffizienz-Expertin oder eines Energieeffizienz-Experten/Nachhaltigkeits-Beratenden

Ab 23.02.2023 wird das Online-Prüftool für die Erstellung der BzA bzw. die gBzA-Anwendung für die Erstellung der gBzA auf das neue Produkt „Klimafreundlicher Neubau“ umgestellt. Eine Bestätigung zum Antrag (BzA) bzw. gewerbliche Bestätigung zum Antrag (gBzA) erstellen Sie wie gewohnt.

Grundsätzlich müssen folgende Anforderungen geprüft und bestätigt werden:

  • energetischer Standard eines Effizienzhauses/-gebäudes 40 für Neubauten und
  • Anforderungen an die Treibhausgasemissionen im Gebäudelebenszyklus gemäß dem Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude PLUS (QNG-PLUS) sowie
  • die in der Anlage zum Merkblatt festgelegten Technischen Mindestanforderungen.

Für das Erreichen der Stufe „Klimafreundliches Wohngebäude/Nichtwohngebäude – mit QNG“ ist eine QNG-Zertifizierungsstelle und ein QNG-Nachhaltigkeits-Berater/in durch den Bauherrn einzubeziehen.

Alle für das QNG zugelassenen Bewertungssysteme sowie akkreditierten Zertifizierungsstellen für die jeweiligen Anwendungsfälle (Siegelvarianten) des QNG sind im Internet auf der Seite www.nachhaltigesbauen.de zu finden.

Mit der Erstellung der Bestätigung nach Durchführung (BnD) bzw. gewerblichen Bestätigung nach Durchführung (gBnD) prüfen und bestätigen Sie die förderfähigen Kosten und die produktgemäße Umsetzung des Vorhabens gemäß Merkblatt inklusive der Anlage „Technische Mindestanforderungen“.

Zusätzlich bestätigen Sie bei der Stufe Klimafreundliches Wohngebäude – mit QNG das Vorliegen eines Zertifikats einer akkreditierten Zertifizierungsstelle, mit dem die Erfüllung der Anforderungen des „QNG-PLUS“ oder „QNG-PREMIUM“ bestätigt wird.

Weiterführende Informationen und Details zum KFN finden Sie in den jeweiligen Merkblättern und in den Anlagen „Technischen Mindestanforderungen“.

Ergänzende Informationen zu den förderfähigen Maßnahmen und Kosten finden Sie im entsprechenden KFN-Infoblatt.

Hinweise zur Förderung von gemischt genutzten Gebäuden (zum Punkt „Ergänzung von Mischnutzungsregeln“ des QNG-Update 2023)

Wohngebäude:

Ein Wohngebäude, das auch Räume beinhaltet, die nicht zu Wohnzwecken dienen, darf im Rahmen der Lebenszyklusberechnung und/oder der Zertifizierung nach QNG gemäß Anlage 1 zum QNG-Handbuch auch als Nichtwohngebäude behandelt werden. Auf dieser Basis ist für das Gebäude bzw. – bei getrennter Bilanzierung gemäß GEG – für den Gebäudeteil mit Wohnnutzung dennoch ein Antrag für ein Wohngebäude zu stellen. In der Bestätigung zum Antrag (BzA) kann dabei zunächst nur die Einhaltung der Anforderungen des QNG an die Treibhausgasemissionen im Gebäudelebenszyklus für Wohngebäude bestätigt werden (max. 24 kg CO2 Äqu./m² a).

Nichtwohngebäude:

Ein gemischt genutztes Nichtwohngebäude muss nach QNG als ein Nichtwohngebäude behandelt werden. Für die Förderung von Wohneinheiten gilt hier entsprechend, dass in der Bestätigung zum Antrag (BzA) nur die Einhaltung der Anforderungen des QNG an Wohngebäude bestätigt werden kann (max. 24 kg CO2 Äqu./m² a).

Quelle: Infoletter Januar 2023 Energieeffizienz-Expertenliste

Betriebsurlaub 2022

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