Bei den Energieberatern schrillen die Alarmglocken

Bei den Energieberatern schrillen die Alarmglocken

Riedlingen 13.10.2019    Klimaschutz gehört selbstverständlich ganz weit oben auf die Agenda. Wenn nicht sogar ganz nach oben, denn ohne Klimaschutz wird es irgendwann mal Ende Gelände sein, oder anders ausgedrückt Dann brauchen wir uns letztlich keine Gedanken mehr um unsere Welt zu machen. Ob allerdings dieses Klimaschutzprogramm der Bundesregierung so greift wie vorgestellt, mag ich zu bezweifeln und macht nachdenklich.

Seit Jahren kämpfen verschiedene Gruppen vergebens, dass Sanierungen steuerlich absetzbar werden. Nun soll dies kommen und entzieht den Energieberatern ihr wirtschaftliches Fundament ihrer Selbstständigkeit. Der Referentenentwurf „Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 im Steuerrecht“ stammt vom Bundesministerium der Finanzen unter der Leitung des Hauses: Bundesfinanzminister Olaf Scholz SPD.

Pressemeldung GIH (Gebäudeenergieberater Ingenieure Handwerker Bundesverband e.V.) vom 11.10.2019

Bei den Energieberatern schrillen die Alarmglocken

Ursprünglich war der Energieberaterverband GIH vom Entwurf des Klimaschutzprogramms durchaus angetan. Mittlerweile liegt jedoch ein zusätzlicher Referentenentwurf zur Umsetzung des Programms im Steuerrecht vor, der die Stimmung gewaltig kippen lässt. „Kommt diese Umsetzung, wird unserem Berufsbild ein wirtschaftlicher Grundpfeiler entzogen. Außerdem wird dem Pfusch am Bau Tür und Tor geöffnet“, so das Urteil des GIH-Bundesvorsitzenden Jürgen Leppig.

Die Qualität am Bau – insbesondere bei energetischen Sanierungen – ist ein hohes Gut, das über Jahre hinweg mühevoll aufgebaut wurde. Um sie zu sichern wurde mit Steuermitteln und hohem Aufwand eine Energieeffizienz-Expertenliste ins Leben gerufen, die bei der Förderung von Sanierungsmaßnahmen durch die KfW-Bank verbindlich ist. Sprich: Will ein Hausbesitzer zur energieeffizienten Sanierung seiner Immobilie auf staatliche Fördermittel zurückgreifen, braucht er nicht nur einen Handwerker, der die entsprechenden Maßnahmen umsetzt, sondern auch einen dort gelisteten Energieberater, der die Ausführung plant und überprüft sowie ihre Korrektheit bescheinigt. „Die Erfahrung zeigt, dass dies auch bitter nötig ist: Unsere baubegleitenden Energieberater müssen häufig regelrecht darum kämpfen, dass Fördervorgaben oder Grundanforderungen der EnEV eingehalten werden“, berichtet Leppig aus der Praxis. Findet keine Kontrolle statt, bestehe die große Gefahr, dass Förder- und somit Steuermittel sinnlos verpuffen.

Das Klimaschutzprogramm sieht nun vor, dass ein sanierender Hausbesitzer im Falle von Einzelmaßnahmen zwischen einer KfW-Förderung oder einer steuerlichen Anrechnung wählen darf – finanziell sind beide Optionen für ihn im Endeffekt wohl gleichwertig. Die Konkretisierung im Referentenentwurf zur Umsetzung im Steuerrecht setzt jedoch für die steuerliche Anrechenbarkeit keine Baubegleitung durch einen Energieberater voraus. „Dies öffnet dem Pfusch am Bau Tür und Tor“, wettert Leppig. „Dass dem Finanzamt eine simple Bestätigung des ausführenden Fachunternehmers genügt, ist geradezu absurd. Man zeige mir den Handwerker, der seiner eigenen Ausführung die Korrektheit absprechen würde!“

Womit jedoch noch nicht genug sein dürfte: „Es ist damit zu rechnen, dass mit der Einführung der beratungsfreien steuerlichen Anrechenbarkeit auch die Beratungspflicht bei der Einzelmaßnahmenförderung der KfW-Bank fällt. Gleichheit mag zwar grundsätzlich ein gutes Prinzip sein, in diesem Fall läuft die Sache aber auf gleiche Fahrlässigkeit hinaus. Will man die Qualität am Bau nicht über Bord werfen, wäre dieselbe verpflichtende Baubegleitung bei beiden Optionen der richtige Weg“, so Leppig.

Referentenentwurf Klimaschutzprogramm

Auch für die Auftragslage der Energieberater hätte der Wegfall der verpflichtenden Baubegleitung dramatische Konsequenzen: „Rund 90 Prozent der von der KfW-Bank geförderten Sanierungen entfallen auf Einzelmaßnahmen und bei allen ist derzeit ein Energieberater in Spiel. Bekommt man seine Förderung auch ohne Energieberater, werden sich viele Bauherren mit einem Handwerker begnügen“, prognostiziert Leppig. Was vordergründig zwar einfacher erscheinen mag, im Falle von Ausführungsfehlern aber bereut werden wird. „Mir sind viele Fälle bekannt, in denen Bauherren im Nachhinein dankbar waren, dass sie ihr Energieberater vor Bauschäden bewahrt hat oder die gesamte Sanierung aus einer neutralen und gewerkeübergreifenden Perspektive geplant hat“, so Leppig.

Dem GIH-Vorsitzenden ist durchaus bewusst, dass sein Plädoyer auch eigennützig ausgelegt werden kann – schließlich profitieren die Mitglieder seines Verbandes finanziell von der Beratungspflicht. „Diese war jedoch einst politisch gewollt und wurde mit Überzeugung sowie aus guten Gründen eingeführt. Obwohl sich an der Wirklichkeit zwischenzeitlich nichts geändert hat, soll sie nun obsolet sein – das wundert mich doch sehr!“

 

Hier können sie den Referentenentwurf für das Gesetz zur Umsetzung des Klimaschutzprogramm in Steuerrecht herunterladen. https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Gesetzestexte/Gesetze_Gesetzesvorhaben/Abteilungen/Abteilung_IV/19_Legislaturperiode/Gesetze_Verordnungen/G-Umsetzung-Klimaschutzprogramm-Steuerrecht/0-Gesetz.html

 

Kurzdarstellung GIH Bundesverband e.V.:

Der GIH Gebäudeenergieberater, Ingenieure, Handwerker Bundesverband e.V. wurde 2001 gegründet. Als Dachverband von 14 Mitgliedsvereinen vertritt er rund 2.500 qualifizierte Energieberater bundesweit und ist somit die größte Interessenvertretung von unabhängigen und qualifizierten Energieberatern in Deutschland. www.gih.de

KfW macht Förderprogramme für Gebäudebesitzer wieder attraktiver

KfW macht Förderprogramme für Gebäudebesitzer wieder attraktiver

Berlin, 28. Mai 2019

Zum 1. Juni macht die KfW-Bankengruppe eine hemmende Einschränkung bei ihren Sanierungskrediten rückgängig, indem sie die bereitstellungsprovisionsfreie Zeit wieder von sechs auf zwölf Monate anhebt. Die Förderbank reagiert damit auf eine gesunkene Nachfrage und die Kritik des Energieberaterverbandes GIH.

Auf Veranlassung des Bundeswirtschaftsministeriums hatte die KfW-Förderbank die Kreditkonditionen in ihrem an Hausbesitzer gerichteten Programm „Energieeffizient Bauen und Sanieren“ im April 2018 deutlich verschlechtert. Neben der Senkung der bereitstellungsprovisionsfreien Zeit von zwölf auf sechs Monate wurde die 20-jährige Zinsbindung eingestellt und eine Vorfälligkeitsentschädigung für außerplanmäßige Tilgungen eingeführt. In der Folge brach das Zusagevolumen für Kredite zu Effizienzhäusern und energetischen Einzelmaßnahmen massiv ein, die Sanierungsquote sank deutlich.

Nach anhaltender Kritik durch Deutschlands größten Energieberaterverband wird nun zumindest eine Stellschraube zurückgedreht. „Eine längere bereitstellungsprovisionsfreie Zeit ist für Sanierer und Neubauer wichtig, da komplexe Bauvorhaben in der Regel innerhalb eines halben Jahres nicht abgeschlossen werden können. Schließlich ist es mittlerweile selbst auf dem Land keine Seltenheit mehr, dass Eigentümer monatelang auf einen Fachhandwerker warten“, berichtet der GIH-Vorsitzende Jürgen Leppig aus seiner Beratungserfahrung. Auch dass die Höhe der Provision, die Hauseigentümer künftig erst wieder ein Jahr nach Zusage bezahlen müssen, von drei auf 1,8 Prozent reduziert wird, sieht der Verband positiv.

Allerdings mache auch eine langfristige Zinsbindung das energieeffiziente Bauen deutlich attraktiver: „Wenn meine Kunden wissen, dass sie sich nicht in zehn Jahren um eine Weiterfinanzierung kümmern müssen, können sie zuverlässiger planen. Zumal innerhalb von 20 Jahren oft sogar eine komplette Tilgung möglich ist“, so Leppig. Außerdem sei es Bauherren wichtig, kostenfrei außerplanmäßig tilgen zu können.

Leppig drängt daher darauf, auch diese beiden hemmenden Einschränkungen rückgängig zu machen: „Das Wahlergebnis am Sonntag hat gezeigt, dass vor allem für junge Leute der Klimawandel das Top-Thema ist – und dabei spielen Gebäude eine ganz wesentliche Rolle. Gerade durch sinnvolle Dämmung sowie effiziente Heizungen und Lüftungen kann man die CO2-Emissionen deutlich senken.“ Einen ersten Schritt habe die KfW nun in die Wege geleitet, mit Blick auf die Energiewende müssten aber noch weitere folgen.

Kurzdarstellung GIH Bundesverband e.V.:

Der GIH Gebäudeenergieberater, Ingenieure, Handwerker Bundesverband e.V. wurde 2001 gegründet. Als Dachverband von 13 Mitgliedsvereinen vertritt er rund 2.500 qualifizierte Energieberater bundesweit und ist somit die größte Interessenvertretung von unabhängigen und qualifizierten Energieberatern in Deutschland.

Voraussetzung für die Mitgliedschaft im Bundesverband und seinen Mitgliedsvereinen ist eine technisch orientierte Ausbildung und eine anerkannte Zusatzqualifikation als geprüfter Energieberater.

Im KfW-Förderprogramm „Effizient Bauen und Sanieren“ werden rund ein Drittel des Gesamtfördervolumens von insgesamt 15,5 Milliarden Euro pro Jahr und nahezu die Hälfte aller Maßnahmen durch Kunden von GIH-Mitgliedern umgesetzt.

Benjamin Weismann, Geschäftsführer Bundesverband

GIH Gebäudeenergieberater Ingenieure Handwerker Bundesverband e.V.

die bundesweite Interessenvertretung von Energieberaterinnen und -beratern

 

Änderungen beim Baukindergeld ab 17. Mai 2019

Änderungen beim Baukindergeld ab 17. Mai 2019

Riedlingen 06.05.2019: Die KfW-Bank ändert zum 17.05.2019 die Förderbedingungen im Zuschussprodukt Baukindergeld (Produktnummer 424).

Die Antragsfrist wird verlängert: So haben Sie nach Einzug in Ihre Wohnimmobilie demnächst 6 statt 3 Monate Zeit, Ihren Antrag auf Baukindergeld zu stellen.
Zudem gibt es Präzisierungen zur Antragsberechtigung und zu den Fördervoraussetzungen.

Die aktuellen und die neuen Förderbedingungen sowie weitere Informationen zum Baukindergeld finden Sie unter:

Baukindergeld

10.1.19 Zinssenkung KfW

10.1.19 Zinssenkung KfW

10.1.19 KfW-Bank senkt Zinsen in aktuellen KfW-Föderprodukten zum 11.01.2019

Wie bereits in den letzen Energie Blogs informieren wir Sie auch heute wieder über den aktuellen Stand.

Dies Zinssenkung betriftt die Programme:

  • 37   KfW-Unternehmerkredit außerhalb KMU-Fenster
  • 148 IKU – Investitionskredit Kommunale und Soziale Unternehmern
  • 220 IKU – Energieeffizient Bauen
  • 270 KfW – Programm Erneuerbare Energien – Programmteil „Standard“
  • 176 Studeinkredit

Für das energieeffizeinte Bauen und Sanieren sind folgende Förderprogramme betroffen:

 

124 134 Wohneigentumsprogramm

124 134 Wohneigentumsprogramm

 

153 Energieeffizient Bauen

153 Energieeffizient Bauen

159 Altersgerecht umbauen

159 Altersgerecht umbauen

 

167 Ergänzungskredit

167 Ergänzungskredit

 

 

Ist Ihre Immobilie ein Sanierungsfall?

Ist Ihre Immobilie ein Sanierungsfall?

28.12.2018: Wenn sie nicht genau wissen, ob dies für Ihre Immobilie zutrifft, dann

Zukunft Altbau

Zukunft Altbau

kann ich Ihnen die Seite von Zukunft Altbau ans Herz legen.

Bei diesem Schnell-Check finden Sie die Antwort auf die Frage:

„Bin ich ein Sanierungsfall?“

Hat Ihr Dach einen Schaden? Ist Ihr Haus älter als Baujahr 1995?

Wollen Sie Ihrer Fassade einen neuen Anstrich verpassen?

Oder für besseres Klima im Großraumbüro sorgen?

Dann sind Sie ein Sanierungsfall! Was für einer?

Das finden wir in nur zwei Minuten heraus — und

verraten Ihnen auch gleich noch, was Sie tun können!

(Quelle: Zukunft Altbau)

 

Hier gelangen Sie zum Schnell-Check

5-Punkte-Plan für weniger Plastik

5-Punkte-Plan für weniger Plastik

Bundesumweltministerin Schulze legt 5-Punkte-Plan für weniger Plastik und mehr Recycling vor

Bundesumweltministerin Svenja Schulze hat einen 5-Punkte-Plan mit Maßnahmen für weniger Plastik und mehr Recycling vorgelegt. Diese sehen unter anderem eine Mischung aus gesetzlichen und freiwilligen Maßnahmen zur Vermeidung von überflüssigem Plastik vor. Auch Alternativen zur Plastiknutzung wie etwa das Trinken von Leitungswasser sollen gestärkt werden. Flankiert wird das Arbeitsprogramm mit einer Öffentlichkeits-Kampagne „Nein zur Wegwerfgesellschaft“. Sie steht unter dem Motto „Weniger ist mehr“.

Bundesumweltministerin Svenja Schulze: „Mit diesen Maßnahmen leiten wir eine Trendwende im Umgang mit Plastik ein. Wir produzieren in unserer Konsum- und Wegwerfgesellschaft bislang viel zu viel Plastik. Und auch, wenn wir das gar nicht wollen, exportieren wir diese Konsummuster in die Schwellen- und Entwicklungsländer, mit gravierenden Folgen für die Meeresumwelt. Ich will, dass wir Lösungen exportieren: technische Lösungen fürs Sammeln und Recyceln, aber auch Alltagslösungen für ein Leben mit weniger überflüssigem Plastik.“

Punkt eins des BMU-Plans zielt auf die Vermeidung von überflüssigen Produkten und Verpackungen. Die Bundesregierung unterstützt ein europaweites Verbot von bestimmten Einweg-Plastikartikeln wie Plastikgeschirr, das noch in diesem Jahr beschlossen werden soll. Produkte können im EU-Binnenmarkt nur auf EU-Ebene reguliert oder verboten werden.

Auf nationaler Ebene wird das Bundesumweltministerium darüber hinaus einen Dialog mit dem Handel starten, um freiwillige Selbstverpflichtungen zu erreichen. Vorbild ist die Vereinbarung zu den Plastiktüten, die nach zwei Jahren bereits zu einem Rückgang des Verbrauchs um zwei Drittel geführt hat. Ein Thema des neuen Dialogs werden überflüssige Verpackungen von Obst und Gemüse sein. Zudem sollen Alternativen zur Plastiknutzung gestärkt werden, etwa durch eine Initiative zur Nutzung von Leitungswasser als Trinkwasser.

Das zweite Element des Plans ist die umweltfreundliche Gestaltung von Verpackungen und Produkten. Ab dem 1.1.2019 müssen die Lizenzentgelte, die die Hersteller an die dualen Systeme zahlen, ökologische Kriterien stärker berücksichtigen. Dann gilt: Wer eine Verpackung verwendet, die sich gut recyceln lässt oder aus recyceltem Material besteht, zahlt weniger als der, der das nicht tut. Für Produkte schlägt das Bundesumweltministerium darüber hinaus eine neue Regelung im Rahmen der EU-Ökodesignrichtlinie vor. Demnach müssten Produkte unter anderem so gebaut sein, dass man sie leicht auseinanderbauen und reparieren oder recyceln kann.

Drittens wird das Recycling gestärkt. Ab dem 1.1.2019 werden die Recyclingquoten für Kunststoffverpackungen von derzeit 36 Prozent zunächst auf 58,5 Prozent erhöht. Ab dem 1.1.2022 steigen sie wie im Verpackungsgesetz beschlossen auf 63 Prozent. Um die Nachfrage nach den so gewonnenen neuen Rohstoffen zu erhöhen wird das BMU eine neue Rezyklat-Initiative starten. In einem Dialog sollen alle Akteure entlang der Produktionskette (Hersteller, Händler, Recycler) daran arbeiten, die Qualität und die Akzeptanz von Rezyklaten zu steigern. Die öffentliche Hand soll bei der Beschaffung mit gutem Beispiel vorangehen.

Im Bereich der Bioabfälle soll der Eintrag von Plastik durch Aufklärung und strengere Anforderungen an die Kompostqualität vermieden werden (Punkt 4).

Auf internationaler Ebene hat Deutschland sich bislang erfolgreich für die Verankerung der Themen Meeresmüll und Ressourceneffizienz in den G7 und G20 stark gemacht. Ab 2019 will das Bundesumweltministerium im Kampf gegen den Meeresmüll stärker in die praktische Umsetzung einsteigen. Nach dem Beschluss des Bundestags von vergangenem Freitag stehen ab 2019 erstmals insgesamt 50 Millionen Euro für den Export von Technologien gegen die Vermüllung der Meere zur Verfügung.

Weitere InformationenDen 5-Punkte-Plan und weitere Informationen zum Thema finden Sie unter www.bmu.de/DL2122

Motive und Informationen zur neuen BMU-Kampagne „Nein zur Wegwerfgesellschaft“ finden Sie unter www.bmu.de/wenigeristmehr In Deutschland wird ungefähr die Hälfte der Kunststoffabfälle recycelt, der Rest wird zur Energieerzeugung genutzt. Kunststoffabfälle aus der Produktion fallen zumeist sortenrein an und sind entsprechend gut recycelbar. Kunststoffabfälle aus den Haushalts- und Gewerbebereich sind in der Regel deutlich heterogener in ihrer stofflichen Zusammensetzung.

Ein hohes Maß an Sortenreinheit vor dem Recycling wird durch deren getrennte Erfassung und insbesondere durch deren Sortierung erreicht. Bei Kunststoffabfällen aus privaten Haushalten handelt es sich größtenteils um Verpackungen. Ihre Erfassung und Verwertung ist in der Verpackungsverordnung und zukünftig im Verpackungsgesetz geregelt.

Weitere Angaben dazu finden Sie unter:https://www.umweltbundesamt.de/daten/ressourcen-abfall/verwertung-entsorgung-ausgewaehlter-abfallarten/kunststoffabfaelle#textpart-1

Daten und Fakten zu weiteren Verpackungsabfällen finden Sie unter:https://www.umweltbundesamt.de/daten/ressourcen-abfall/verwertung-entsorgung-ausgewaehlter-abfallarten/verpackungsabfaelle#textpart-7

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Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleareSicherheit, Stresemannstr. 128-130, 10117 BerlinRedaktion: Regine Zylka (verantwortlich), Nikolai Fichtner, Stephan GabrielHaufe, Maren Klein, Andreas Kübler und Nina WetternE-Mail: presse@bmu.bund.de Internet: www.bmu.de/presse

Quelle: BMU Pressedienst Nr. 234/18 -Ressourcenschutz 26. November 2018Bundesumweltministerin Schulze legt 5-Punkte-Plan vom 26.11.2018