10.1.19 Zinssenkung KfW

10.1.19 Zinssenkung KfW

10.1.19 KfW-Bank senkt Zinsen in aktuellen KfW-Föderprodukten zum 11.01.2019

Wie bereits in den letzen Energie Blogs informieren wir Sie auch heute wieder über den aktuellen Stand.

Dies Zinssenkung betriftt die Programme:

  • 37   KfW-Unternehmerkredit außerhalb KMU-Fenster
  • 148 IKU – Investitionskredit Kommunale und Soziale Unternehmern
  • 220 IKU – Energieeffizient Bauen
  • 270 KfW – Programm Erneuerbare Energien – Programmteil „Standard“
  • 176 Studeinkredit

Für das energieeffizeinte Bauen und Sanieren sind folgende Förderprogramme betroffen:

 

124 134 Wohneigentumsprogramm

124 134 Wohneigentumsprogramm

 

153 Energieeffizient Bauen

153 Energieeffizient Bauen

159 Altersgerecht umbauen

159 Altersgerecht umbauen

 

167 Ergänzungskredit

167 Ergänzungskredit

 

 

5-Punkte-Plan für weniger Plastik

5-Punkte-Plan für weniger Plastik

Bundesumweltministerin Schulze legt 5-Punkte-Plan für weniger Plastik und mehr Recycling vor

Bundesumweltministerin Svenja Schulze hat einen 5-Punkte-Plan mit Maßnahmen für weniger Plastik und mehr Recycling vorgelegt. Diese sehen unter anderem eine Mischung aus gesetzlichen und freiwilligen Maßnahmen zur Vermeidung von überflüssigem Plastik vor. Auch Alternativen zur Plastiknutzung wie etwa das Trinken von Leitungswasser sollen gestärkt werden. Flankiert wird das Arbeitsprogramm mit einer Öffentlichkeits-Kampagne „Nein zur Wegwerfgesellschaft“. Sie steht unter dem Motto „Weniger ist mehr“.

Bundesumweltministerin Svenja Schulze: „Mit diesen Maßnahmen leiten wir eine Trendwende im Umgang mit Plastik ein. Wir produzieren in unserer Konsum- und Wegwerfgesellschaft bislang viel zu viel Plastik. Und auch, wenn wir das gar nicht wollen, exportieren wir diese Konsummuster in die Schwellen- und Entwicklungsländer, mit gravierenden Folgen für die Meeresumwelt. Ich will, dass wir Lösungen exportieren: technische Lösungen fürs Sammeln und Recyceln, aber auch Alltagslösungen für ein Leben mit weniger überflüssigem Plastik.“

Punkt eins des BMU-Plans zielt auf die Vermeidung von überflüssigen Produkten und Verpackungen. Die Bundesregierung unterstützt ein europaweites Verbot von bestimmten Einweg-Plastikartikeln wie Plastikgeschirr, das noch in diesem Jahr beschlossen werden soll. Produkte können im EU-Binnenmarkt nur auf EU-Ebene reguliert oder verboten werden.

Auf nationaler Ebene wird das Bundesumweltministerium darüber hinaus einen Dialog mit dem Handel starten, um freiwillige Selbstverpflichtungen zu erreichen. Vorbild ist die Vereinbarung zu den Plastiktüten, die nach zwei Jahren bereits zu einem Rückgang des Verbrauchs um zwei Drittel geführt hat. Ein Thema des neuen Dialogs werden überflüssige Verpackungen von Obst und Gemüse sein. Zudem sollen Alternativen zur Plastiknutzung gestärkt werden, etwa durch eine Initiative zur Nutzung von Leitungswasser als Trinkwasser.

Das zweite Element des Plans ist die umweltfreundliche Gestaltung von Verpackungen und Produkten. Ab dem 1.1.2019 müssen die Lizenzentgelte, die die Hersteller an die dualen Systeme zahlen, ökologische Kriterien stärker berücksichtigen. Dann gilt: Wer eine Verpackung verwendet, die sich gut recyceln lässt oder aus recyceltem Material besteht, zahlt weniger als der, der das nicht tut. Für Produkte schlägt das Bundesumweltministerium darüber hinaus eine neue Regelung im Rahmen der EU-Ökodesignrichtlinie vor. Demnach müssten Produkte unter anderem so gebaut sein, dass man sie leicht auseinanderbauen und reparieren oder recyceln kann.

Drittens wird das Recycling gestärkt. Ab dem 1.1.2019 werden die Recyclingquoten für Kunststoffverpackungen von derzeit 36 Prozent zunächst auf 58,5 Prozent erhöht. Ab dem 1.1.2022 steigen sie wie im Verpackungsgesetz beschlossen auf 63 Prozent. Um die Nachfrage nach den so gewonnenen neuen Rohstoffen zu erhöhen wird das BMU eine neue Rezyklat-Initiative starten. In einem Dialog sollen alle Akteure entlang der Produktionskette (Hersteller, Händler, Recycler) daran arbeiten, die Qualität und die Akzeptanz von Rezyklaten zu steigern. Die öffentliche Hand soll bei der Beschaffung mit gutem Beispiel vorangehen.

Im Bereich der Bioabfälle soll der Eintrag von Plastik durch Aufklärung und strengere Anforderungen an die Kompostqualität vermieden werden (Punkt 4).

Auf internationaler Ebene hat Deutschland sich bislang erfolgreich für die Verankerung der Themen Meeresmüll und Ressourceneffizienz in den G7 und G20 stark gemacht. Ab 2019 will das Bundesumweltministerium im Kampf gegen den Meeresmüll stärker in die praktische Umsetzung einsteigen. Nach dem Beschluss des Bundestags von vergangenem Freitag stehen ab 2019 erstmals insgesamt 50 Millionen Euro für den Export von Technologien gegen die Vermüllung der Meere zur Verfügung.

Weitere InformationenDen 5-Punkte-Plan und weitere Informationen zum Thema finden Sie unter www.bmu.de/DL2122

Motive und Informationen zur neuen BMU-Kampagne „Nein zur Wegwerfgesellschaft“ finden Sie unter www.bmu.de/wenigeristmehr In Deutschland wird ungefähr die Hälfte der Kunststoffabfälle recycelt, der Rest wird zur Energieerzeugung genutzt. Kunststoffabfälle aus der Produktion fallen zumeist sortenrein an und sind entsprechend gut recycelbar. Kunststoffabfälle aus den Haushalts- und Gewerbebereich sind in der Regel deutlich heterogener in ihrer stofflichen Zusammensetzung.

Ein hohes Maß an Sortenreinheit vor dem Recycling wird durch deren getrennte Erfassung und insbesondere durch deren Sortierung erreicht. Bei Kunststoffabfällen aus privaten Haushalten handelt es sich größtenteils um Verpackungen. Ihre Erfassung und Verwertung ist in der Verpackungsverordnung und zukünftig im Verpackungsgesetz geregelt.

Weitere Angaben dazu finden Sie unter:https://www.umweltbundesamt.de/daten/ressourcen-abfall/verwertung-entsorgung-ausgewaehlter-abfallarten/kunststoffabfaelle#textpart-1

Daten und Fakten zu weiteren Verpackungsabfällen finden Sie unter:https://www.umweltbundesamt.de/daten/ressourcen-abfall/verwertung-entsorgung-ausgewaehlter-abfallarten/verpackungsabfaelle#textpart-7

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Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleareSicherheit, Stresemannstr. 128-130, 10117 BerlinRedaktion: Regine Zylka (verantwortlich), Nikolai Fichtner, Stephan GabrielHaufe, Maren Klein, Andreas Kübler und Nina WetternE-Mail: presse@bmu.bund.de Internet: www.bmu.de/presse

Quelle: BMU Pressedienst Nr. 234/18 -Ressourcenschutz 26. November 2018Bundesumweltministerin Schulze legt 5-Punkte-Plan vom 26.11.2018

Gebäudeenergiegesetz erste Einblicke

Gebäudeenergiegesetz erste Einblicke

22.11.2018 – Mit dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) werden das Energieeinsparungsgesetz /EnEG), die Energieeinsparverordnung (EnEV) und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz Gesetz zusammengeführt. Dadurch sollen die Anwendung und der Vollzug erleichtert werden. Wenn der Gesetzesentwurf, wie von BMWi kommuniziert, noch im Dezember 2018 ins Kabinett geht, ist mit einem Inkrafttreten allerdings frühestens im Frühjahr oder Sommer 2019 zu rechnen.

 

Wie durch den aktuellen Koalitionsvertrag festgelegt, bleiben die Anforderungen für Neubauten und Sanierung unverändert. Verschärfungen des Anforderungsniveaus gegenüber der aktuell gültigen EnEV-Fassung sind nicht vorgesehen. Die Vorgaben der EU-Gebäuderichtlinie zum Niedrigstenergiegebäude sollen mit dem GEG in einem Schritt für alle neuen Gebäude (öffentliche und private) mit dem seit 1. Januar 2016 gültigen EnEV-Anforderungsniveau („EnEV 2016“) umgesetzt‎ werden.

Vereinfachungen

Mit dem GEG soll das bisher für ungekühlte Wohngebäude alternativ anwendbare Bewertungsverfahren „EnEV easy“ abgelöst werden. Ersetzt werden soll es durch ein Modellgebäudeverfahren, das alternativ zum Referenzgebäudenachweis als ‎rechenloser tabellarischer Nachweis für ausgewählte neue Wohngebäude anwendbar sein wird. Durch die konsequente Beachtung der Regelungsinhalte der Ökodesignrichtlinie (ErP-Richtlinie) können einige der bisherigen produktspezifischen EnEV-Regelungen, z.B. bei Wärmepumpen, im GEG entfallen.

Innovationsklausel

Neu eingeführt werden soll eine Innovationsklausel für ein alternatives Anforderungssystem, die auf Antrag eine gleichwertige Erfüllung der Neubau- und Sanierungsanforderungen auf Basis der CO2-Emissionen und eines Effizienzkriteriums zulässt. Weil die Auswirkungen dieses neuen Ansatzes noch nicht im Detail abschätzbar sind, ist zunächst die zeitlich befristete Erprobung und Auswertung der Ergebnisse vorgesehen. Dies geht einher mit dem Auftrag des Koalitionsvertrages, eine Umstellung künftiger Anforderungen auf CO2-Emissionen zu prüfen.

Gebäudeautomation

Der Einsatz von Gebäudeautomation ist künftig auch bei Wohngebäuden bilanziell anrechenbar. Damit würde bereits jetzt eine neue Anforderung der novellierten EU-Gebäuderichtlinie umgesetzt.

Strom aus erneuerbaren Energien

Im Neubau ist vorgesehen, dass die Nutzung von gebäudenah erzeugtem Strom aus erneuerbaren Energien, insbesondere Photovoltaik, beim Nachweis der Anforderungen zur Nutzung erneuerbarer Energien mit einbezogen wird. Die Anrechnung von solchem Strom in der Gebäudebilanz wird künftig auf der Primärenergieebene mit einem Bonus belohnt. Die Gleichzeitigkeit von Ertrag und Verbrauch wird mit dem neuen Ansatz stärker als bislang berücksichtigt und die zusätzliche Wirkung des Einsatzes elektrischer Speicher positiv angerechnet.

Berechnungsverfahren

Für die Berechnung von Nichtwohngebäuden wird die Neuausgabe der DIN V 18599, Teile 1 bis 11, von September 2018 in Bezug genommen. Die Anwendung der Verfahren nach DIN V 4108-6 und 4701-10 soll für Wohngebäude weiterhin möglich bleiben.

Primärenergiefaktoren

Die Primärenergiefaktoren sollen umfänglich im GEG geregelt werden, wobei die Primärenergiefaktoren für die einzelnen Primärenergieträger und für Strom unverändert bleiben. Für die Primärenergiefaktoren für Fernwärme ist ein langfristiger gleitender Übergang hin zu einer neuen Berechnungsmethodik geplant, um den Energieaufwand zur Erzeugung von Fernwärme sachgerechter abzubilden.

CO2-Emissionen in Energieausweisen

Künftig sollen in Energieausweisen die äquivalenten CO2-Emissionen verpflichtend ausgewiesen werden. Dies hat eher informativen Charakter, eine Anforderung resultiert daraus nicht‎. Die benötigten CO2-Faktoren sollen dafür neben Primärenergiefaktoren im Gesetz ausgewiesen werden.

Quartiersansatz

Mit einer Regelung zur Wärmeversorgung im Quartier sollen Quartierslösungen gestärkt und angestoßen werden. Die Regelung betrifft Vereinbarungen über eine gemeinsame Wärmeversorgung des neuen Gebäudes, das Bestandsgebäude mit versorgt.

Quelle: https://www.geb-info.de/article-848963-30001/erste-einblicke-in-das-gebaeudeenergiegesetz-.html

und: Informationen aus dem DEN 14/2108

Energieeffizienz-Experte wird nicht bezahlt – KfW unterstützt

Energieeffizienz-Experte wird nicht bezahlt – KfW unterstützt

Meist am Ende einer Maßnahme kommt es öfters zur Diskussion, ob der Bauherr den Energieeffizienz-Experte bezahlt oder nicht. Aus für mich unbegreiflichen Gründen wird nicht bezahlt, oder Geld einbehalten, nochmals am Honorar gehandelt oder öhnliche Ideen. Ich als Energieeffizienz-Experte habe schon seit Jahren mit meinen Bauherren vereinbart, dass die Schlußunterlagen für die Bestätigung nach Durchführung erst an den Kunden übergeben wurden, wenn das Honorar vollständig auf meinem Konto eingegangen ist. Hierbei habe ich mich bereits bei der Angebotsphase schriftlich mit einem Hinweis abgesichert. Dies hat auch in den meisten Fällen immer sehr gut funktioniert.

Mit der heutigen Information zur Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes November 2018 bestärkt und unterstützt die KfW die Energieeffizienz-Experten mit dieser Möglichkeit.

„Sofern Sie für Ihre in Rechnung gestellten Leistungen als Energieeffizienz-Experte vom Auftraggeber einer geförderten Baubegleitung nach Erstellung der BnD nicht bezahlt werden, können Sie das der KfW unter 431@kfw.de anzeigen. Für eine Aufrechterhaltung des Zuschusses sind in diesen Fällen durch den Zuschussnehmer entsprechende Zahlungsnachweise der KfW vorzulegen.
In das Vertragsverhältnis zwischen Bauherr und Energieeffizienz-Experte greift die KfW nicht ein und wird keine Bewertungen zu Vereinbarungen der Vertragsparteien abgeben.“

Somit ist es für den Bauherren zwar weiterhin möglich die Bestätigung nach Durchführung (BnD) und die Rechnung des Energieeffizienzexperten hochzuladen und den Zuschuss letztendlich anzufordern. Aber nun besteht die Möglichkeit des Energieeffizienz-Experten der KfW eine entsprechende Meldung zukommen zu lassen. Die KfW tritt nun in Aktion und verlangt alle Zahlungsnachweise, auch für Abschlagsrechnungen und Schlussrechnungen vom Bauherrn. Eventuell wird dann der Zuschuss entweder komplett versagt oder nur einen Teilbetrag überwiesen.

Auf Grund meiner langjährigen Tätigkeit als Energieffizienz-Experte bereite ich für meine Bauherren am Ende der Maßnahme alle Dokumentationsunterlagen, sowie die Bestätigungen nach Durchführung der Maßnahme vor. Die Schlussrechnung aller meiner Leistungen erhält der Bauherr per E-Mail mit der bitte um Überweisung mit dem Hinweis, dass die Unterlagen abgeschickt werden, nachdem das Geld eingegangen ist. Zusätzlich erhält der Kunde für die KfW-Bestätigung nach Durchführung einen Zahlungsbeleg mit meinem Stempel und Unterschrift. „Betrag ist in kompletter Höhe dankend eingegangen.“ Meiner Meinung nach für beide Seiten eine verträgliche Vorgehensweise.

 

Qualifizierte Energieberatung Mittelstand

Qualifizierte Energieberatung Mittelstand

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Qualifizierte Energieberatung Mittelstand

Die Energieberatung in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) ist ein wichtiges Instrument, um durch qualifizierte Beratung Informationsdefizite abzubauen, Einsparpotentiale durch die Bestandsanalyse und Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz durch Sanierungsvorschläge in den Unternehmen aufzuzeigen.

Dabei stehen wirtschaftlich sinnvolle Energieeffizienzpotenziale sowohl in den Bereichen Gebäude und Anlagen als auch beim Nutzerverhalten im Vordergrund. Ziel dieser Energieberatung ist es daher, die vorhandenen Energieeinsparpotenziale der Mittelständler deutlich zu heben. Durch sparsame Energieverwendung in Unternehmen kann ein wesentlicher Beitrag zum Klimaschutz erfolgen. Jede nicht benötigte produzierte Kilowattstunde ist dabei ein wichtiger Erfolg.

Das BAFA fördert diese hochwertige Energieaudits im Sinne der EU-Energieeffizienzrichtlinie mit einem erheblichen Beitrag. Als zugelassener Energieberater für den Mittelstand übernehmen wir für Sie die Antragstellung und erstellen einen hochwertigen Bericht.

Dabei greifen wir auf die Software für Energieaudits und Berichte nach DIN EN 16247-1 der Krumedia GmbH „IT for energy“ aus Karlsruhe zurück. https://www.energiesparbericht.de

Durch strukturierte Erfassung der Daten sind verschiedene Berichtstypen generierbar:

    • Energieaudit nach DIN EN 16247-1
    • Energieberatung im Mittelstand (EBM)
    • Förderung von Querschnittstechnologien (QST)
    • ISO 50001 – Energetische Bewertung (4.4.3)
    • Spitzenausgleich-Effizienzsystemverordnung (SpaEfV)
    • Energieeffizienz in der Landwirtschaft und im Gartenbau

 

Der große Vorteil dieser softwareunterstützenden Berichtserarbeitung besteht an der Teamarbeitsfähigkeit. So können wir im Team zusammen am Bericht arbeiten und den bestmöglichen Erfolg gewährleisten. Energieberaterkollegen oder Industriepartner unterstützen mich dabei, verschiedene Lösungswege aufzuzeigen.

Gerne empfehle ich die Software www.energiesparbericht.de meinen Kollegen weiter.

 

 

Dank an die Qualitätsberater von Zukunft Altbau

Dank an die Qualitätsberater von Zukunft Altbau

Heute freue ich mich ganz besonders das Siegel für Qualitäsberater von Zukunft Altbau bekommen zu haben. Für mich ist es sehr wichtig, meine Kunden individuell, neutral und fundiert beraten zu können, deshalb habe ich mich dem Qualitätsnetzwerk angeschlossen und berate nach diesen Leitlinien.

Ausgezeichnete Energieberatung

Ausgezeichnete Energieberatung

„Sehr geehrter Herr Koch,

Sie stehen mit Ihrer Arbeit für Qualität. Dazu haben Sie sich mit der Unterzeichnung der Leitlinie Energieberatung von Zukunft Altbau bekannt. Damit sind Sie in guter Gesellschaft: Wir freuen uns sehr, dass bereits über 200 Energieberaterinnen und Energieberater aus Baden-Württemberg ihre Kunden gemäß Leitlinie beraten.

Ihr Siegel

Um Ihre Qualitätsarbeit noch mehr in die Öffentlichkeit zu tragen, erhalten Sie anbei eine Grafik bzw. ein Siegel. Nutzen Sie dieses für Ihre Kommunikation mit Ihren Kunden und Partnern sowie für Ihren Webauftritt: per E-Mail-Abbinder, auf Ihrem Briefbogen oder verlinkt mit der Zukunft Altbau-Website im Rahmen Ihrer Webpräsenz.

Herzlichen Dank für Ihre wertvolle Unterstützung!

Mit freundlichen Grüßen“

Quelle: E-Mail Zukunft Altbau

Möchten auch Sie als Energieberater am Qualitätsnetzwerk teilnehmen, so finden Sie hier mehr Informationen. https://www.zukunftaltbau.de/fuer-experten/leitlinie-energieberatung/